Keine Ruhe vor dem Fiskus: Rentner und die Steuererklärung

Auch wenn sie nicht mehr Arbeiten - viele Rentner sind trotzdem verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Foto: Kai Remmers/dpa-tmn
Auch wenn sie nicht mehr Arbeiten - viele Rentner sind trotzdem verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Foto: Kai Remmers/dpa-tmn

Papierkram bleibt auch Rentnern nicht erspart. Denn viele müssen im Alter ihre Steuererklärung machen. Rund 4,4 Millionen Ruheständler werden für das Jahr 2016 Steuern zahlen müssen, berichtet die Stiftung Warentest unter Berufung auf Schätzungen des Bundesfinanzministeriums. Grundsätzlich gilt: «Eine Einkommensteuererklärung wird immer dann verlangt, wenn der Rentner mit seinen Einkünften über dem Grundfreibetrag liegt», erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.

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Haushaltshilfe anmelden hilft Steuern sparen

Kosten für eine Haushaltshilfe können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Foto: Franziska Kraufmann/dpa
Kosten für eine Haushaltshilfe können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Foto: Franziska Kraufmann/dpa

Ob zum Putzen, Kochen oder für die Kinderbetreuung - viele Haushalte setzen auf bezahlte Hilfe. Viele Haushaltshilfen arbeiten schwarz. Das zeigen Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Andere sind auf Minijob-Basis tätig.

Als Minijob gilt eine Arbeit, wenn dabei nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient werden. Wer seine Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmeldet, kann einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen. Dafür haben auch Minijobber Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mindestlohn.

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Babysitter und Co: So reduzieren Eltern ihre Steuerlast

Kinder sind mitunter teuer. Einen Teil der Ausgaben können Eltern aber in der Steuererklärung geltend machen. Foto: Andrea Warnecke
Kinder sind mitunter teuer. Einen Teil der Ausgaben können Eltern aber in der Steuererklärung geltend machen. Foto: Andrea Warnecke

Der neue Strampler, die Windeln, das Fußballtraining und die Klassenfahrt - Kinder kosten Geld. Vieles müssen Eltern allein tragen. Bei grundlegenden Dingen kommt ihnen der Staat aber entgegen, etwa über die Steuererklärung. Das betrifft vor allem die «Anlage Kind». Aber auch an anderen Stellen können Eltern ihre Steuerlast mindern. Wichtige Punkte: - Kindergeld: Für leibliche Kinder, aber auch für Pflege- und Adoptivkinder erhalten Eltern Kindergeld - steuerfrei.

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Vorsorge-Ausgaben: Welche Kosten das Finanzamt anerkennt

Auch Ausgaben für die Altersvorsorge mindern die Steuerlast. Dafür müssen Steuerzahler die Anlage AV ausfüllen. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Auch Ausgaben für die Altersvorsorge mindern die Steuerlast. Dafür müssen Steuerzahler die Anlage AV ausfüllen. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Es ist wieder so weit: Die Steuererklärung für das zurückliegende Jahr muss ausgefüllt werden. Dabei gilt: «Es lohnt sich in jedem Fall, Aufwendungen für die Vorsorge detailliert anzugeben», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Wer etwa einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, muss die Anlage AV der Steuererklärung ausfüllen. Alle weiteren Vorsorgeaufwendungen werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Für 2016 berücksichtigt der Fiskus stärker als bisher die gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge. Im Gegenzug erhöht sich allerdings der steuerpflichtige Anteil der späteren Rente.

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Computer, Buch, Arbeitsweg: Welche Ausgaben absetzbar sind

Wer sich seine Sicherheitsschuhe oder sein Werkzeug selber kaufen muss, kann die Kosten in seiner Steuererklärung geltend machen. Foto: Emily Wabitsch/dpa-tmn
Wer sich seine Sicherheitsschuhe oder sein Werkzeug selber kaufen muss, kann die Kosten in seiner Steuererklärung geltend machen. Foto: Emily Wabitsch/dpa-tmn

Ausgaben für den Job können sich bezahlt machen. Zwar berücksichtigt das Finanzamt grundsätzlich pauschal 1000 Euro als Werbungskosten. «In der Regel ist die Pauschale jedoch schnell ausgeschöpft», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Es lohnt sich also, die Aufwendungen einzeln aufzuführen. «Damit sie sich steuermindernd auswirken, sollten Steuerzahler Quittungen und Belege als Nachweis sammeln», rät Klocke. Welche Ausgaben der Fiskus berücksichtigt - ein Überblick:

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Gar nicht so kompliziert: Hilfe bei der Steuererklärung

Erleichternd, wenn jemand anderes die Steuererklärung übernimmt. Bei der Auswahl des Steuerberaters kommt es aber nicht nur auf Sympathie an. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn
Erleichternd, wenn jemand anderes die Steuererklärung übernimmt. Bei der Auswahl des Steuerberaters kommt es aber nicht nur auf Sympathie an. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn

Im Schnitt bekommen Steuerzahler etwa 900 Euro pro Jahr zurück, wenn sie ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. «Bei vielen Arbeitnehmern ist die Sache gar nicht so kompliziert», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Sie können die Erklärung über Elster - also die Elektronische Steuererklärung - und mit Hilfe von Steuersoftware selbst erledigen. Auch Markus Fischer von der Stiftung Warentest sagt: «Ein Steuerprogramm kann einfache Fälle weitestgehend korrekt lösen.»

 

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Private Monatskarte: Erstattung bleibt steuerfrei

Einige Arbeitgeber erstatten ihren Mitarbeitern die Kosten für ein Monatsticket. Wird die Karte ausreichend für Dienstfahrten genutzt, fallen für die Nutzer keine Steuern an. Foto: Sven Hoppe
Einige Arbeitgeber erstatten ihren Mitarbeitern die Kosten für ein Monatsticket. Wird die Karte ausreichend für Dienstfahrten genutzt, fallen für die Nutzer keine Steuern an. Foto: Sven Hoppe

Arbeitnehmer, die sich privat eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr kaufen, können die Ticketkosten unter Umständen steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet bekommen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Monatskarte auch für Dienstfahrten genutzt wird. Dies geht zumindest aus einem Runderlass der Senatsverwaltung Berlin hervor, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Zur Berechnung der erstattungsfähigen Kosten zeigt das Rundschreiben zwei Wege auf:

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Steuererklärung 2016 bis 31. Mai abgeben

Es ist noch etwas Zeit: Bis 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Foto: Frank Rumpenhorst
Es ist noch etwas Zeit: Bis 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Foto: Frank Rumpenhorst

Berlin (dpa/tmn) - Steuererklärungen für das Jahr 2016 müssen bis spätestens 31. Mai beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums in Berlin hervor.

Wer bei der Steuererklärung Hilfe von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen in Anspruch nimmt, muss die Erklärung bis spätestens 31. Dezember abgeben. Für den Veranlagungszeitraum 2018 haben Steuerzahler nach Angaben der Vereinigten Lohnsteuerhilfe dann mehr Zeit.

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Mitnahmepauschalen sind nicht steuerfrei

Für gezahlte Mitnahmepauschalen bei Dienstfahrten kann der Arbeitgeber Lohnsteuer abrechnen. Foto: Armin Weigel
Für gezahlte Mitnahmepauschalen bei Dienstfahrten kann der Arbeitgeber Lohnsteuer abrechnen. Foto: Armin Weigel

Fahrtkosten für eine Dienstfahrt kann der Arbeitgeber Beschäftigten steuerfrei erstatten. Dies gilt aber nicht für die sogenannte Mitnahmepauschale. Zahlt der Arbeitgeber für das Mitnehmen von Kollegen zusätzlich eine Pauschale, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn.

«Die frühere Mitnahmepauschale, wonach 2 Cent je Kilometer für jeden Mitfahrer steuerfrei erstattet werden konnten, gilt seit dem Jahr 2014 nicht mehr», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

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Lohnsteuerklassen überprüfen: Wechsel bis Jahresende möglich

Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse kann sich für einen Arbeitnehmer finanziell lohnen. Bis zum Jahresende ist dies noch möglich. Foto: Tobias Hase
Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse kann sich für einen Arbeitnehmer finanziell lohnen. Bis zum Jahresende ist dies noch möglich. Foto: Tobias Hase

Verheiratete Arbeitnehmer sollten bis Ende des Jahres überprüfen, ob ihre Lohnsteuerklassen noch optimal passen, vor allem dann, wenn ein Wandel oder ein wichtiges Ereignis in der Lebensplanung ansteht. «Verändert sich im kommenden Jahr etwa durch einen Jobwechsel oder eine Gehaltserhöhung das Verhältnis der Einnahmen zwischen den Ehepartnern, kann der Wechsel in eine andere Steuerklassenkombination sinnvoll sein», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

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Endspurt für Steuerzahler: Das muss bis 31.12. erledigt sein

Steuerzahler können Geld sparen. Dafür müssen sie bis zum Jahresende aber noch ein wenig Papierkram erledigen. Foto: Monique Wüstenhagen
Steuerzahler können Geld sparen. Dafür müssen sie bis zum Jahresende aber noch ein wenig Papierkram erledigen. Foto: Monique Wüstenhagen

Kurz vor dem Jahresende kann es noch einmal hektisch werden. Gemeint ist damit aber nicht der Einkaufsstress vor Weihnachten. Vielmehr sollten Steuerzahler ihre Unterlagen vor Silvester noch einmal ordnen. Wer wichtige Stichtage beachtet, kann unter Umständen Geld sparen. Sieben Tipps im Überblick: 

 

Zulagen für die Riester-Rente sichern:

Riester-Sparer bekommen staatliche Zulagen, allerdings nur auf Antrag. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

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Doppelte Haushaltsführung in derselben Stadt möglich

Liegen Erst- und Zweitwohnung in derselben Stadt, aber das Finanzamt erkennt die doppelte Haushaltsführung nicht an, dann kann der Steuerzahler seinen Fall beim Finanzgericht prüfen lassen. Foto: Jens Schierenbeck
Liegen Erst- und Zweitwohnung in derselben Stadt, aber das Finanzamt erkennt die doppelte Haushaltsführung nicht an, dann kann der Steuerzahler seinen Fall beim Finanzgericht prüfen lassen. Foto: Jens Schierenbeck

Arbeitnehmer dürfen Aufwendungen, die sie für eine zweite Wohnung haben, steuerlich geltend machen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die doppelte Haushaltsführung keine privaten Gründe hat, sondern beruflich veranlasst ist. «Dies ist klassischerweise der Fall, wenn der Arbeitnehmer an seinem Beschäftigungsort einen zweiten Haushalt unterhält und mit seiner Familie in einer anderen Stadt wohnt», erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Problematischer wird es, wenn sich die zweite Wohnung in derselben Gemeinde wie die Familienwohnung befindet.

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Kosten für baulichen Maßnahmen beim Fiskus absetzen

Wer bauliche Maßnahmen beim Fiskus absetzen will, muss unter Umständen mehrere Posten zusammenrechnen. Foto: Oliver Berg
Wer bauliche Maßnahmen beim Fiskus absetzen will, muss unter Umständen mehrere Posten zusammenrechnen. Foto: Oliver Berg

Wenn ein Eigentümer die Immobilie direkt nach der Anschaffung umgestaltet, muss er die Kosten für die baulichen Maßnahmen unter Umständen zusammenrechnen, um sie steuerlich geltend zu machen. Das gilt jedenfalls, wenn die Gesamtkosten innerhalb von drei Jahren 15 Prozent der Anschaffungskosten übersteigen. Denn dann gelten sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten. In so einem Fall dürfen Eigentümer auch Schönheitsreparaturen nicht isoliert als sofortige Werbungskosten beim Fiskus angeben.

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Ein Fall für die Gewerbesteuer

Wer mit der Vermietung von Wohnraum zusätzliche Leistungen anbietet, kann zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet werden. Foto: Oliver Berg
Wer mit der Vermietung von Wohnraum zusätzliche Leistungen anbietet, kann zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet werden. Foto: Oliver Berg

Vermieter dürfen neben der Wohnraum-vermietung auch zusätzliche Leistungen anbieten. Mieteinnahmen können trotzdem als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Steuer angesetzt werden. Aber Vorsicht: Wenn zusätzliche Leistungen angeboten werden wie etwa in einem Hotel oder in einer Fremdenpension üblich, kann das ungeahnte Folgen haben. «Dann qualifiziert das Finanzamt die Einnahmen womöglich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb», erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

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Zusatzversicherung: Beiträge als Sachlohn deklarieren

Beiträge richtig deklarieren: Manche Arbeitgeber schließen für ihre Beschäftigten Zusatzversicherungen ab. Foto: Daniel Reinhardt
Beiträge richtig deklarieren: Manche Arbeitgeber schließen für ihre Beschäftigten Zusatzversicherungen ab. Foto: Daniel Reinhardt

Manche Arbeitgeber schließen für ihre Beschäftigten Zusatzversicherungen ab. In diesem Fall können monatliche Beiträge als Sachlohn eingeordnet werden. Vorteil: «Sachlohn kann bis zu einer Grenze von 44 Euro im Monat steuerfrei bleiben», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuer-zahler. Die Voraussetzung: Der Mitarbeiter kann aufgrund des Arbeitsvertrags von seinem Arbeitgeber ausschließlich den Versicherungsschutz, nicht aber wahlweise auch die Geldauszahlung verlangen.

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Hinzuverdienen im Alter: Welche Steuern fallen an?

Wenns im Alter nicht reicht: Mancher Rentner muss seine Rente mit kleinen Jobs aufbessern. Foto: Jan Woitas
Wenns im Alter nicht reicht: Mancher Rentner muss seine Rente mit kleinen Jobs aufbessern. Foto: Jan Woitas

Mancher Rentner benötigt mehr Geld zur Existenzsicherung. Andere haben einfach noch viel Spaß am Arbeiten. Dabei sollten Ruheständler jedoch nicht vergessen: Ihre zusätzlichen Einnahmen führen unter Umständen dazu, dass sie Steuern zahlen müssen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

 

Wann sind für Rentner Steuern fällig?

Steuern fallen erst an, wenn die Summe aus zu versteuerndem Renteneinkommen und möglichen weiteren Einkünften den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt.

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Verfallene Optionen: Verluste beim Fiskus angeben

Steuern: Anleger können Verluste aus verfallenen Optionen beim Fiskus steuermindernd geltend machen. Foto: Jan Woitas
Steuern: Anleger können Verluste aus verfallenen Optionen beim Fiskus steuermindernd geltend machen. Foto: Jan Woitas

Kapitalanleger können die Verluste aus verfallenen Optionen steuermindernd geltend machen. Voraussetzung: Die Kaufoption hat sich anders als erwartet entwickelt und wurde am Ende der Laufzeit als wertlos aus dem Wertpapierdepot ausgebucht. Darauf macht Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler aufmerksam und verweist auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 16. Juni 2016. Das Ministerium reagierte damit auf drei Entscheidungen des Bundesfinanzhofes (Az.: IX R 48/14; IX R 49/14 und IX R 50/14).

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Trotz Entfernungspauschale: Unfallkosten absetzbar

Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hat, kann die Kosten als Werbungskosten absetzen. Das ist auch dann möglich, wenn eine Entfernungspauschale geltend gemacht wird. Foto: Andrea Warnecke
Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hat, kann die Kosten als Werbungskosten absetzen. Das ist auch dann möglich, wenn eine Entfernungspauschale geltend gemacht wird. Foto: Andrea Warnecke

Haben Berufstätige auf dem Arbeitsweg einen Unfall mit ihrem Auto, dürfen sie die entstandenen Kosten von der Steuer ab-setzen. Das gilt auch, wenn sie bereits eine Entfernungspauschale beanspruchen. «Eigentlich sind sämtliche Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit der Entfernungspauschale abgegolten», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. «Bei Unfallkosten zeigt sich die Finanzverwaltung allerdings großzügig.»

 

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Steuervorteile ausnutzen: Tipps für Azubis und Studierende

Für Auszubildende und Studierende ist es möglich, ihre Fahrtkosten von der eigenen Wohnung zur Arbeitsstätte steuerlich abzusetzen. Foto: Jan Woitas
Für Auszubildende und Studierende ist es möglich, ihre Fahrtkosten von der eigenen Wohnung zur Arbeitsstätte steuerlich abzusetzen. Foto: Jan Woitas

Auszubildende können Aufwendungen für ihre Berufsausbildung als Werbungskosten beim Finanzamt angeben. Das gilt auch für Studierende, die bereits einen beruflichen Abschluss haben - sich also in einer Zweitausbildung befinden. Darauf macht der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin aufmerksam. Bei Studierenden in Erstausbildung ist die Sache anders: Sie erhalten in der Regel einen vorläufigen Steuerbescheid - denn bislang ist strittig, ob sie die Ausgaben als Werbungskosten absetzen dürfen.

 

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Angehörige als Mieter: Wie Eigentümer Steuer sparen können

Wohnungen können Vermieter auch an Angehörige vermieten. Allerdings müssen sie dabei einigen Regeln einhalten. Foto: Andrea Warnecke
Wohnungen können Vermieter auch an Angehörige vermieten. Allerdings müssen sie dabei einigen Regeln einhalten. Foto: Andrea Warnecke

Die Tochter hat nach dem Studium ihre erste Stelle angetreten und sucht eine Bleibe. Im Haus der Eltern ist gerade eine schön geschnittene Wohnung mit Terrasse freigeworden. Schnell kommt sie mit Mutter und Vater überein, dass sie einzieht. Und sie zahlt eine niedrigere Miete als ortsüblich. Das rechnet sich unter dem Strich für beide Seiten: Die Tochter muss weniger Geld für die Wohnung von ihrem Gehalt abzweigen - und die Eltern sparen Steuern.

 

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Rentenlücke ermitteln: An Steuern und Sozialabgaben denken

Je früher man sich um seine Rentenlücke kümmert, je entspannter ist die finanzielle Situation im Ruhestand. Foto: Matthias Hiekel
Je früher man sich um seine Rentenlücke kümmert, je entspannter ist die finanzielle Situation im Ruhestand. Foto: Matthias Hiekel

Die gesetzliche Rente reicht meist nicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Wer seine Versorgungslücke kennt, kann durch private Vorsorge gegensteuern. Je früher man damit beginnt, umso niedriger können die monatlichen Sparraten ausfallen. Als Faustregel zur Ermittlung der Rentenlücke gilt: Rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens reichen aus, um im Rentenalter den gewohnten Lebens-standard zu halten. Wer Einnahmen von rund 1500 Euro netto pro Monat hat, braucht im Ruhestand demnach monatlich rund 1200 Euro.

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Steuererklärung: Fristverlängerung beantragen

Ende Mai sollte man seine Steuererklärung abgeben. Foto: Armin Weigel
Ende Mai sollte man seine Steuererklärung abgeben. Foto: Armin Weigel

Wer eine Steuererklärung einreichen muss, hat dafür in diesem Jahr noch bis zum 31. Mai Zeit. Können Steuerpflichtige den Termin nicht einhalten, sollten sie eine Fristverlängerung beantragen. Dafür reicht ein formloses Schreiben per Brief oder Fax. Eine Fristverlängerung per E-Mail sei nur möglich, wenn das Finanzamt diesen Weg auch wirklich anbietet. Klocke rät außerdem davon ab, einfach nur beim Finanzamt anzurufen. Als Nachweis sei ein schriftlicher Vermerk immer besser.

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Wohnhaus der Eltern steuerfrei erben: Vorsicht bei Abriss

Wer das Haus seiner Eltern erbt und dort einziehen möchte, muss keine Erbschaftssteuer zahlen. Dies gilt jedoch nur, wenn das Gebäude nicht durch einen Neubau ersetzt wird. Foto: dpa-infocom
Wer das Haus seiner Eltern erbt und dort einziehen möchte, muss keine Erbschaftssteuer zahlen. Dies gilt jedoch nur, wenn das Gebäude nicht durch einen Neubau ersetzt wird. Foto: dpa-infocom

Berlin (dpa/tmn) - Das Elternhaus kann steuerfrei vererbt werden. «Die erbenden Kinder sollten allerdings keinen Abriss mit Neubau planen, denn dann streicht das Finanzamt womöglich die Steuerfrei-stellung», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Eine Modernisierung, Sanierung oder Renovierung des geerbten Wohnhauses ist hingegen zulässig. Dadurch geht die besondere Steuerfreistellung für das Elternhaus nicht verloren. Bei einem Abriss, muss dieser Vorteil nicht gewährt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts München hervor.

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Keine Angst vor dem Finanzamt - Rentner und Steuererklärung

Kosten für Medikamente können Rentner als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Dazu müssen sie aber eine Steuererklärung abgeben. Foto: Andrea Warnecke
Kosten für Medikamente können Rentner als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Dazu müssen sie aber eine Steuererklärung abgeben. Foto: Andrea Warnecke

Auch Rentner haben keine Ruhe vor dem Finanzamt. Zwar müssen die Renten noch nicht vollständig versteuert werden. Aber auch jetzt lohnt es sich schon, genau zu überlegen, an welchen Punkten Steuern gespart werden können. Doch selbst wenn ein Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, heißt das nicht zwangsläufig, dass er auch Steuern zahlen muss. Antworten auf wichtige Fragen:

 

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Steuern: BFH entscheidet über Anrechnung von Elterngeld

Was ist mit dem Elterngeld? Der Bundesfinanzhof muss über die steuerliche Absetzbarkeit von Unterstützungsleistungen an nichteheliche Partner entscheiden. Foto: Ronald Bonß
Was ist mit dem Elterngeld? Der Bundesfinanzhof muss über die steuerliche Absetzbarkeit von Unterstützungsleistungen an nichteheliche Partner entscheiden. Foto: Ronald Bonß

Unterhaltszahlungen an Angehörige verringern unter Umständen die Steuerbelastung. Denn bis zur Höhe des Existenzminimums können die Zahlungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Auch Zahlungen an den nichtehelichen Lebenspartner werden hier in der Regel vom Finanzamt anerkannt. Der Vorteil: Bei Paaren, bei denen nur ein Partner berufstätig ist, kann das die Steuerlast verringern.

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Krankheitskosten steuerlich geltend machen

Kosten für Medikamente können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden. Foto: Andrea Warnecke
Kosten für Medikamente können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden. Foto: Andrea Warnecke

Steuerzahler sollten ihre Krankheitskosten in der Steuererklärung angeben, und zwar ab dem ersten Euro. Ob Zahnersatz, Brillen, Kuren oder orthopädische Hilfsmittel wie Schuheinlagen und Rezept-Zuzahlungen - sie sollten als außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden. «Aktuell berücksichtigt das Finanzamt diese Aufwendungen erst, wenn ein bestimmter Betrag - die sogenannte zumutbare Eigenbelastung - überschritten ist», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin.

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Elektronische Steuererklärung - Tipps zur passenden Software

Steuersoftware stellt dem Anwender die richtigen Fragen und präsentiert am Ende eine fertig ausgefüllte elektronische Steuererklärung. Foto: Andrea Warnecke
Steuersoftware stellt dem Anwender die richtigen Fragen und präsentiert am Ende eine fertig ausgefüllte elektronische Steuererklärung. Foto: Andrea Warnecke

Viele gehen im Frühjahr zum Finanzamt, holen sich einen Packen Formulare auf grau-grünem Papier und reservieren sich ein Wochenende. Dann werden in Schuhkartons oder Ordnern gesammelte Belege herausgeholt und in die Steuererklärung eingetragen. Schneller als mit Stift und Papier geht es aber am Computer - entweder mit gekaufter Software oder dem kostenlosen Elster-Programm der Finanz-verwaltung. Zeit lässt sich etwa durch die vorausgefüllte elektronische Steuerer-klärung sparen.

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Steuervorteile aus Verlusten verfallener Optionen

Erweisen sich Kaufoptionen als wertlos, können Anleger den Verlust in Höhe der Optionsprämien steuerlich geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Foto: Tobias Hase
Erweisen sich Kaufoptionen als wertlos, können Anleger den Verlust in Höhe der Optionsprämien steuerlich geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Foto: Tobias Hase

Verluste aus verfallenen Optionen können Anleger steuermindernd geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und stellte sich damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung. Bisher blieben die Anleger auf diesen Verlusten sitzen. «Entwickeln sich Kaufoptionen nicht wie erwartet und werden am Ende der Laufzeit als wertlos aus dem Wertpapierdepot der Anleger ausgebucht, so können Anleger den Verlust in Höhe der bezahlten Optionsprämien geltend machen», erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

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Steuern sparen mit NV-Bescheinigung

Steuerpflichtige mit einem geringen Jahreseinkommen können sich von so einigen Abgaben befreien lassen - mit der richtigen Bescheinigung. Foto: Oliver Berg
Steuerpflichtige mit einem geringen Jahreseinkommen können sich von so einigen Abgaben befreien lassen - mit der richtigen Bescheinigung. Foto: Oliver Berg

Steuerpflichtige mit einem geringen Jahres-einkommen zahlen meist keine Einkommen-steuer. Auch von der Abgeltungsteuer können sie sich befreien lassen. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) Berlin hin. Dafür müssen sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen. Die NV-Bescheinigung gilt meist für drei Jahre und wird erteilt, wenn abzusehen ist, dass in dem Jahr keine Einkommensteuer anfällt.

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Spenden steuerlich absetzen

Die Spendenbereitschaft in Deutschland ist groß. Jeder gespendete Euro kann die Steuerlast mindern. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Die Spendenbereitschaft in Deutschland ist groß. Jeder gespendete Euro kann die Steuerlast mindern. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Spenden lassen sich beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen. Voraus-setzung ist, dass der Fiskus den Spenden-empfänger als gemeinnützig anerkennt, wie der Bund der Steuerzahler auf Anfrage mitteilt. Außerdem müssen Steuerpflichtige ihrer Einkommensteuererklärung in der Regel eine Spendenbestätigung beilegen - die unter anderem die Höhe, den Zweck und die begünstigte Organisation nennt. Für diese Bestätigung braucht man einen amtlich vorgeschriebenen Vordruck.

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Abschreibung bei Mietobjekten - Kaufpreis ist Grundlage

Eine Mietimmobilie lässt sich abschreiben. Foto: Lukas Schulze
Eine Mietimmobilie lässt sich abschreiben. Foto: Lukas Schulze

Beim Kauf einer Mietimmobilie oder eines Betriebsgrundstücks setzt sich der Kaufpreis im Regelfall aus einem Anteil für das Gebäude und einem Anteil für Grund und Boden zusammen. Steuerlich abgeschrieben werden kann allerdings nur der Gebäudeanteil. «Daher schaut das Finanzamt bei der Kaufpreis-aufteilung genauer hin», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler Oft wird vermutet, dass der Kaufpreisanteil für das Gebäude zu hoch angesetzt wurde, um eine hohe Steuerabschreibung zu erreichen.

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Frist für Steuererklärung gilt auch für viele Senioren

Auch Senioren müssen mitunter ihre Steuererklärung fristgerecht abgeben. Foto: Armin Weigel
Auch Senioren müssen mitunter ihre Steuererklärung fristgerecht abgeben. Foto: Armin Weigel

Berlin (dpa/tmn) - Viele Rentenempfänger sind mittlerweile verpflichtet, eine Einkommen-steuererklärung einzureichen. Ob eine Abgabepflicht besteht, hängt von der Höhe der Bruttorente und dem Jahr des Rentenbeginns ab. Darauf weist Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Je früher der Rentenbeginn, desto mehr Rente kann steuerfrei vereinnahmt werden, so die Faustformel. Besteht die Pflicht zur Abgabe, gilt auch für Senioren die Abgabefrist 31. Mai. Grundsätzlich gilt:

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Ausbildung und Steuer - Kosten beim Finanzamt geltend machen

Studenten können einen Teil der Ausbildungskosten bei der Steuererklärung geltend machen. Foto: Stefan Sauer
Studenten können einen Teil der Ausbildungskosten bei der Steuererklärung geltend machen. Foto: Stefan Sauer

Auch eine Ausbildung kostet Geld. Die gute Nachricht: Lehrlinge und Studenten können sich einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurückholen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Allerdings gilt das nicht in jedem Fall. Laut Bundesfinanzhof (BFH) sind die Ausgaben für ein Zweitstudium als Werbungskosten (Az.: VI R 14/07) absetzbar. Beim Erststudium ist das noch juristisch umstritten. Lehrlinge haben es da einfacher: 

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Ende Mai ist Abgabefrist für Steuererklärung 2015

Wie in jedem Jahr geht es in den nächsten Wochen an die Steuererklärung. Foto: Armin Weigel
Wie in jedem Jahr geht es in den nächsten Wochen an die Steuererklärung. Foto: Armin Weigel

Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2015 müssen bis spätestens 31. Mai beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Das geht aus gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder hervor, auf die das Bundesfinanzministerium in Berlin aufmerksam macht. Diese Frist gilt unter anderem für Erklärungen zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer, zur Gewerbesteuer und zur Umsatzsteuer. 2015 hatten Steuerzahler bis zum 1. Juni Zeit, ihre Unterlagen einzureichen. Der 31. Mai war im vergangenen Jahr ein Sonntag.

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Krankheitskosten absetzbar: Kürzung um zumutbare Belastungen

Gesundheitsausgaben können unter dem Punkt «Außergewöhnliche Belastungen» geltend gemacht werden. Doch das Finanzamt kann die Aufwendungen auch als zumutbar ansehen. Foto: Kai Remmers
Gesundheitsausgaben können unter dem Punkt «Außergewöhnliche Belastungen» geltend gemacht werden. Doch das Finanzamt kann die Aufwendungen auch als zumutbar ansehen. Foto: Kai Remmers

Entstehen einem Steuerpflichtigen Mehrkosten durch eine dauerhafte Krankheit, kann er diese in der Regel steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Allerdings nur, wenn die zumutbare Belastung überschritten wird. Das Finanzamt muss Aufwendungen für Krankheitskosten nicht berücksichtigen, wenn die Kosten die zumutbare Belastung des Steuerpflichtigen nicht übersteigen. Das entschieden die Richter des Bundesfinanzhofes (BFH), in zwei Urteilen (Az.: VI R 32/13, sowie: VI R 33/13).

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Aufräumen oder Aufheben? - Welche Unterlagen entsorgt werden

Was darf ich wegwerfen und was muss ich aufheben? Ältere Belege oder Rechnungen sollten zum Jahreswechsel nicht einfach entsorgt werden. Foto: Jens Kalaene
Was darf ich wegwerfen und was muss ich aufheben? Ältere Belege oder Rechnungen sollten zum Jahreswechsel nicht einfach entsorgt werden. Foto: Jens Kalaene

Häufig wird der Jahreswechsel genutzt, um Belege, Quittungen und Rechnungen zu ordnen. «Dabei sollte nicht alles, was sich über die Jahre angesammelt hat, blindlings weggeworfen werden», rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Ein Überblick:

 

Unternehmer: Geschäftsbücher, Inventare, Bilanzen und sonstige zu führende Bücher müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Auch für digitale Aufzeichnungen gilt die zehnjährige Speicherfrist.

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Von IBAN bis Kindergeld - Was sich 2016 ändert

Mehr Geld für den Nachwuchs: Ab 2016 steigen das Kindergeld und der Kinderfreibetrag. Foto: Andrea Warnecke
Mehr Geld für den Nachwuchs: Ab 2016 steigen das Kindergeld und der Kinderfreibetrag. Foto: Andrea Warnecke

Mit frischem Schwung ins neue Jahr: Neben einer Reihe von guten Vorsätzen kündigen sich zum Jahreswechsel immer auch viele Neuerungen an. Wer sie kennt, profitiert unter Umständen von Erhöhungen und Freibeträgen.

Was sich ab 1. Januar 2016 alles im Bereich Steuern und Finanzen ändert - ein Überblick:

 

Lohnsteuer-Freibeträge gelten länger: Steuerpflichtige mussten Freibeträge für den Lohnsteuerabzug bisher jedes Jahr neu beantragen. Das ist bald nicht mehr nötig, denn ab 2016 gelten Freibeträge zwei Jahre lang.

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Leerstand begründet Grundsteuer-Erlass

Leerstand: Gelingt es einem Vermieter nicht, einen Mieter zu finden, kann er einen Grundsteuer-Erlass beantragen. Foto: Ralf Hirschberger
Leerstand: Gelingt es einem Vermieter nicht, einen Mieter zu finden, kann er einen Grundsteuer-Erlass beantragen. Foto: Ralf Hirschberger

Auch wenn sich der Vermieter wirklich bemüht: Nicht immer gelingt es ihm, einen Mieter für seine Immobilie zu finden. Steht ein Haus oder eine Wohnung längere Zeit leer, kann er immerhin Grundsteuern sparen. Vorausgesetzt, er konnte die Immobilie ohne eigenes Verschulden nicht vermieten. Für das Jahr 2015 muss er spätestens bis zum 31. März 2016 einen Antrag auf Erlass der Grundsteuer bei der zuständigen Behörde einreichen. Darauf macht Constanze Grüning vom Steuerzahlerbund aufmerksam.

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Mehr Netto pro Monat - Ehepartner wählen Steuerklasse

Das Finanzamt stuft Verheiratete in die Klasse IV ein. Nicht immer ist das die beste Wahl. Foto: Andrea Warnecke
Das Finanzamt stuft Verheiratete in die Klasse IV ein. Nicht immer ist das die beste Wahl. Foto: Andrea Warnecke

Je nach Steuerklasse bleibt mehr Netto vom Brutto. Für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner gibt es verschiedene Varianten. Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen sie wählen. Eheleute und eingetragene Lebenspartner können wählen, welcher Einkommensteuerklasse sie angehören möchten - wenn beide Arbeitnehmer sind. Dabei kann im Monat für die Partner ein höheres Nettogehalt herausspringen. Demnach gibt es drei verschiedene Optionen.

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Bis Ende 2016 vom vereinfachten Spendenabzug profitieren

Kleiderspenden können unter bestimmten Bedingungen beim Finanzamt geltend gemacht werden. Photo: Christian Charisius Foto: Christian Charisius
Kleiderspenden können unter bestimmten Bedingungen beim Finanzamt geltend gemacht werden. Photo: Christian Charisius Foto: Christian Charisius

Bis Ende 2016 gilt der vereinfachte Spendenabzug. Steuerzahler, die zum Beispiel Flüchtlinge unterstützen, können davon profitieren. Das gilt nicht nur bei Geldspenden. Auch wenn sie Sachspenden - wie Kleidung, Schuhe oder Schlafsäcke - Flüchtlingen zukommen lassen, gilt die Regelung. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine hin. Im Einzelnen gilt:

 

Geldspenden: Der vereinfachte Spendenabzug gilt unabhängig vom überwiesenen Betrag. 

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Belege sammeln - Als Rentner Steuerlast minimieren

Da die Renten steigen, müssen sich viele Senioren auf höhere Steuerzahlungen einstellen. Wer rechtzeitig Belege sammelt, kann hier sparen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Da die Renten steigen, müssen sich viele Senioren auf höhere Steuerzahlungen einstellen. Wer rechtzeitig Belege sammelt, kann hier sparen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Einige Rentner könnten 2016 erstmals steuerpflichtig werden. Der Grund dafür: Zum 1. Juli steigen die Renten voraussichtlich um 4,4 Prozent in den alten und um 5 Prozent in den neuen Bundesländern. Das geht aus dem Rentenversicherungsbericht der Bundes-regierung hervor. Constanze Grüning vom Steuerzahlerbund rät Rentnern: Sie sollten 2016 rechtzeitig Belege sammeln, damit sie ihre Steuerlast in der Einkommensteuererklärung gegebenenfalls senken können. 

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Steuererklärung künftig ohne Belege möglich

Das soll künftig einfacher werden: Die Bürger brauchen künftig bei einer elektronischen Steuererklärung dem Finanzamt in der Regel keine Belege mehr vorzulegen. Foto: Armin Weigel/Archiv
Das soll künftig einfacher werden: Die Bürger brauchen künftig bei einer elektronischen Steuererklärung dem Finanzamt in der Regel keine Belege mehr vorzulegen. Foto: Armin Weigel/Archiv

Die Bürger brauchen künftig bei einer elektronischen Steuererklärung dem Finanzamt in der Regel keine Belege mehr vorzulegen. Nachweise zu Spenden oder Kapitalerträgen sollen von den Sachbearbeitern nur noch in Einzelfällen angefordert werden. Die Bundes-regierung will an diesem Mittwoch ein Maßnahmenpaket beschließen, um das Besteuerungsverfahren in Deutschland zu vereinfachen und fit für das digitale Zeitalter zu machen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte 18 Monate mit den Ländern über die Reform verhandelt.

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Flüchtlinge dürfen in Verein beitragsfrei aufgenommen werden

So sieht ein Ankunftsnachweis für in Deutschland gemeldete Flüchtlinge aus. Foto: Sebastian Kahnert
So sieht ein Ankunftsnachweis für in Deutschland gemeldete Flüchtlinge aus. Foto: Sebastian Kahnert

Vereine müssen sich nicht um ihre Gemeinnützigkeit sorgen, wenn sie Flüchtlingen beitragsfrei eine Mitgliedschaft ermöglichen. Darauf einigten sich die 16 Finanzminister und -senatoren der Länder. Das gilt auch, wenn die Beitragsfreiheit nicht in der Satzung geregelt ist.

Zum Hintergrund: Der Staat fördert die Arbeit der gemeinnützigen Vereine durch weit-reichende steuerliche Vergünstigungen. Ein Verlust dieser Vergünstigungen kann für den Verein schwerwiegende Folgen haben.

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Gemeinnützige Organisationen: Darauf achtet das Finanzamt

Ob eine Organisation als gemeinnützig anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt. Wenn die Einrichtung die Kriterien dafür erfüllt, profitieren auch ihre Unterstützer steuerlich - Spenden lassen sich dann absetzen. Foto: Andrea Warnecke
Ob eine Organisation als gemeinnützig anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt. Wenn die Einrichtung die Kriterien dafür erfüllt, profitieren auch ihre Unterstützer steuerlich - Spenden lassen sich dann absetzen. Foto: Andrea Warnecke

In der Adventszeit werben, wie in jedem Jahr, zahlreiche Organisationen um Spenden. Der Staat fördert die guten Gaben mit einem Steuerbonus. Dabei gilt: Nur wer an eine als gemeinnützig anerkannte Einrichtung spendet, kann das von der Steuer absetzen. Gemeinnützig oder nicht - das entscheidet das Finanzamt: «Die formelle Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit ist eine Satzung», sagt Stefan Winheller, Fachanwalt für Steuerrecht. Das Finanzamt prüft dann, ob die Satzung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Für Vereine hat der Gesetzgeber eine entsprechende Mustersatzung zur Verfügung gestellt.

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Wie Steuerzahler zum Jahresende sparen können

Von der Abgabe der Steuererklärung profitieren: Wenn Steuerpflichtige noch bis Ende des Jahres ein paar Tricks beachten, können sie meist ihre Steuerlast senken. Foto: Monique Wüstenhagen
Von der Abgabe der Steuererklärung profitieren: Wenn Steuerpflichtige noch bis Ende des Jahres ein paar Tricks beachten, können sie meist ihre Steuerlast senken. Foto: Monique Wüstenhagen

Gefühlt ist die letzte Steuererklärung gerade erst fertig, da ist schon die nächste in Sicht. Kurz vor Jahresende können Steuerzahler noch etwas für ihre Finanzen tun. Hier eine Liste der wichtigsten Details:


Steuerklasse ändern: Eheleute und eingetragene Lebenspartner können noch bis Ende November für dieses Jahr ihre Steuerklassen überprüfen lassen. «Ob es sich lohnt, die Steuerklassen zu wechseln, hängt von den Einkommensverhältnissen ab», sagt Wolfgang Wawro vom Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg.

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Steuerklasse für Partner: Längere Geltungsdauer für Faktor

Welche Steuerklasse ist die richtige? Für Paare ist es oft IV/IV. Foto: Oliver Berg
Welche Steuerklasse ist die richtige? Für Paare ist es oft IV/IV. Foto: Oliver Berg

Bei der Steuerkombination IV/IV mit Faktor müssen Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner den Faktor künftig nicht mehr jährlich eintragen lassen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) hin. Der einmal berechnete Faktor für die Steuerklasse kann künftig bis zu zwei Jahre gelten. Allerdings ist noch nicht klar, ab wann die Neuregelung nach dem Bürokratie-entlastungsgesetz umgesetzt wird. 

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Handwerkerleistung ist außerhalb des Haushalts absetzbar

Weil eine Tür in einer Schreinerwerkstatt angefertigt wurde, verweigerte das Finanzamt den Steuervorteil. Zu unrecht - entschied ein Gericht. Foto: Rene Ruprecht
Weil eine Tür in einer Schreinerwerkstatt angefertigt wurde, verweigerte das Finanzamt den Steuervorteil. Zu unrecht - entschied ein Gericht. Foto: Rene Ruprecht

Aufwendungen für Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten im eigenen Haushalt können die Steuer mindern. Wer einen Handwerker anstellt, kann seine Steuerschuld um 20 Prozent der angefallenen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten mindern - höchstens jedoch um 1200 Euro. Das gilt auch, wenn die Arbeiten in einer Werkstatt und nicht im Haushalt erbracht wurden. Darauf weist Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler hin und beruft sich auf ein Urteil des Finanzgerichts München (Az.: 7 K 1242/13).

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Für Kindergeldbezüge müssen Eltern Steuernummer angeben

Alle Eltern müssen für das Kindergeld ab 2016 ihre Steuernummer und die des Kindes abgeben. Foto: Frank Leonhardt
Alle Eltern müssen für das Kindergeld ab 2016 ihre Steuernummer und die des Kindes abgeben. Foto: Frank Leonhardt

Wer Kindergeld erhalten will, muss im kommenden Jahr bei der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer angeben. Ab 1. Januar 2016 gilt dies als zusätzliche, gesetzliche Voraussetzung für das Kindergeld. Eltern müssen dann ihre eigene, sowie die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr) ihrer Kinder schriftlich der Familienkasse melden - und zwar unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. «Das ist zwingend notwendig, sonst droht die Streichung der Kindergeldzahlungen», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

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Getrennte Abrechnung verschiedener Bezüge weiterhin möglich

Auch im Jahr 2016 wird die vereinfachte Lohnabrechnung bei Arbeitnehmern mit unterschiedlichen Bezügen möglich sein. Foto: Tobias Hase
Auch im Jahr 2016 wird die vereinfachte Lohnabrechnung bei Arbeitnehmern mit unterschiedlichen Bezügen möglich sein. Foto: Tobias Hase

Berlin (dpa/tmn) - Die Finanzverwaltung hat eine Regelung zur Vereinfachung der Lohnabrechnung verlängert. Demnach können Arbeitgeber, die an ihre Mitarbeiter verschiedene Bezüge zahlen, diese getrennt abrechnen. Das gilt nach einer Entscheidung der obersten Finanzbehörden der Länder auch für 2016. Auf die Entscheidung macht Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler aufmerksam und verweist auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 19. Oktober 2015. Grundsätzlich gilt:

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Firmen-Weihnachtsfeier darf nicht zu teuer werden

Ein Sekt-Empfang fehlt auf einer Firmen-Feier selten. Kommen noch teures Essen und eine teure Unterkunft hinzu, übersteigen die Kosten allerdings schnell den Steuerfreibetrag. Foto: Arne Dedert
Ein Sekt-Empfang fehlt auf einer Firmen-Feier selten. Kommen noch teures Essen und eine teure Unterkunft hinzu, übersteigen die Kosten allerdings schnell den Steuerfreibetrag. Foto: Arne Dedert

Unternehmen sollten bei der internen Weihnachtsfeier nicht mehr als 110 Euro pro Teilnehmer ausgeben. Ansonsten verlieren sie ihren Vorsteuerabzug, warnt Constanze Grüning vom der Bund der Steuerzahler mit Blick auf ein Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums. Grundsätzlich können Zuwendungen des Chefs an seine Mitarbeiter auf der Weihnachtsfeier lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sein. Dazu zählen zum Beispiel Speisen und Getränke, die Übernahme der Übernachtungs- und Fahrtkosten und auch Eintrittskarten zu einer kulturellen oder sportlichen Veranstaltung.

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