Papierkram bleibt auch Rentnern nicht erspart. Denn viele müssen im Alter ihre Steuererklärung machen. Rund 4,4 Millionen Ruheständler werden für das Jahr 2016 Steuern zahlen müssen, berichtet die Stiftung Warentest unter Berufung auf Schätzungen des Bundesfinanzministeriums. Grundsätzlich gilt: «Eine Einkommensteuererklärung wird immer dann verlangt, wenn der Rentner mit seinen Einkünften über dem Grundfreibetrag liegt», erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.
Ob zum Putzen, Kochen oder für die Kinderbetreuung - viele Haushalte setzen auf bezahlte Hilfe. Viele Haushaltshilfen arbeiten schwarz. Das zeigen Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Andere sind auf Minijob-Basis tätig.
Als Minijob gilt eine Arbeit, wenn dabei nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient werden. Wer seine Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmeldet, kann einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen. Dafür haben auch Minijobber Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mindestlohn.
Der neue Strampler, die Windeln, das Fußballtraining und die Klassenfahrt - Kinder kosten Geld. Vieles müssen Eltern allein tragen. Bei grundlegenden Dingen kommt ihnen der Staat aber entgegen, etwa über die Steuererklärung. Das betrifft vor allem die «Anlage Kind». Aber auch an anderen Stellen können Eltern ihre Steuerlast mindern. Wichtige Punkte: - Kindergeld: Für leibliche Kinder, aber auch für Pflege- und Adoptivkinder erhalten Eltern Kindergeld - steuerfrei.
Es ist wieder so weit: Die Steuererklärung für das zurückliegende Jahr muss ausgefüllt werden. Dabei gilt: «Es lohnt sich in jedem Fall, Aufwendungen für die Vorsorge detailliert anzugeben», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Wer etwa einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, muss die Anlage AV der Steuererklärung ausfüllen. Alle weiteren Vorsorgeaufwendungen werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Für 2016 berücksichtigt der Fiskus stärker als bisher die gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge. Im Gegenzug erhöht sich allerdings der steuerpflichtige Anteil der späteren Rente.
Ausgaben für den Job können sich bezahlt machen. Zwar berücksichtigt das Finanzamt grundsätzlich pauschal 1000 Euro als Werbungskosten. «In der Regel ist die Pauschale jedoch schnell ausgeschöpft», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Es lohnt sich also, die Aufwendungen einzeln aufzuführen. «Damit sie sich steuermindernd auswirken, sollten Steuerzahler Quittungen und Belege als Nachweis sammeln», rät Klocke. Welche Ausgaben der Fiskus berücksichtigt - ein Überblick:
Im Schnitt bekommen Steuerzahler etwa 900 Euro pro Jahr zurück, wenn sie ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. «Bei vielen Arbeitnehmern ist die Sache gar nicht so kompliziert», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Sie können die Erklärung über Elster - also die Elektronische Steuererklärung - und mit Hilfe von Steuersoftware selbst erledigen. Auch Markus Fischer von der Stiftung Warentest sagt: «Ein Steuerprogramm kann einfache Fälle weitestgehend korrekt lösen.»
Arbeitnehmer, die sich privat eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr kaufen, können die Ticketkosten unter Umständen steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet bekommen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Monatskarte auch für Dienstfahrten genutzt wird. Dies geht zumindest aus einem Runderlass der Senatsverwaltung Berlin hervor, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Zur Berechnung der erstattungsfähigen Kosten zeigt das Rundschreiben zwei Wege auf:
Berlin (dpa/tmn) - Steuererklärungen für das Jahr 2016 müssen bis spätestens 31. Mai beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums in Berlin hervor.
Wer bei der Steuererklärung Hilfe von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen in Anspruch nimmt, muss die Erklärung bis spätestens 31. Dezember abgeben. Für den Veranlagungszeitraum 2018 haben Steuerzahler nach Angaben der Vereinigten Lohnsteuerhilfe dann mehr Zeit.
Fahrtkosten für eine Dienstfahrt kann der Arbeitgeber Beschäftigten steuerfrei erstatten. Dies gilt aber nicht für die sogenannte Mitnahmepauschale. Zahlt der Arbeitgeber für das Mitnehmen von Kollegen zusätzlich eine Pauschale, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn.
«Die frühere Mitnahmepauschale, wonach 2 Cent je Kilometer für jeden Mitfahrer steuerfrei erstattet werden konnten, gilt seit dem Jahr 2014 nicht mehr», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Verheiratete Arbeitnehmer sollten bis Ende des Jahres überprüfen, ob ihre Lohnsteuerklassen noch optimal passen, vor allem dann, wenn ein Wandel oder ein wichtiges Ereignis in der Lebensplanung ansteht. «Verändert sich im kommenden Jahr etwa durch einen Jobwechsel oder eine Gehaltserhöhung das Verhältnis der Einnahmen zwischen den Ehepartnern, kann der Wechsel in eine andere Steuerklassenkombination sinnvoll sein», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Kurz vor dem Jahresende kann es noch einmal hektisch werden. Gemeint ist damit aber nicht der Einkaufsstress vor Weihnachten. Vielmehr sollten Steuerzahler ihre Unterlagen vor Silvester noch einmal ordnen. Wer wichtige Stichtage beachtet, kann unter Umständen Geld sparen. Sieben Tipps im Überblick:
Zulagen für die Riester-Rente sichern:
Riester-Sparer bekommen staatliche Zulagen, allerdings nur auf Antrag. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.
Arbeitnehmer dürfen Aufwendungen, die sie für eine zweite Wohnung haben, steuerlich geltend machen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die doppelte Haushaltsführung keine privaten Gründe hat, sondern beruflich veranlasst ist. «Dies ist klassischerweise der Fall, wenn der Arbeitnehmer an seinem Beschäftigungsort einen zweiten Haushalt unterhält und mit seiner Familie in einer anderen Stadt wohnt», erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Problematischer wird es, wenn sich die zweite Wohnung in derselben Gemeinde wie die Familienwohnung befindet.
Wenn ein Eigentümer die Immobilie direkt nach der Anschaffung umgestaltet, muss er die Kosten für die baulichen Maßnahmen unter Umständen zusammenrechnen, um sie steuerlich geltend zu machen. Das gilt jedenfalls, wenn die Gesamtkosten innerhalb von drei Jahren 15 Prozent der Anschaffungskosten übersteigen. Denn dann gelten sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten. In so einem Fall dürfen Eigentümer auch Schönheitsreparaturen nicht isoliert als sofortige Werbungskosten beim Fiskus angeben.
Vermieter dürfen neben der Wohnraum-vermietung auch zusätzliche Leistungen anbieten. Mieteinnahmen können trotzdem als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Steuer angesetzt werden. Aber Vorsicht: Wenn zusätzliche Leistungen angeboten werden wie etwa in einem Hotel oder in einer Fremdenpension üblich, kann das ungeahnte Folgen haben. «Dann qualifiziert das Finanzamt die Einnahmen womöglich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb», erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Manche Arbeitgeber schließen für ihre Beschäftigten Zusatzversicherungen ab. In diesem Fall können monatliche Beiträge als Sachlohn eingeordnet werden. Vorteil: «Sachlohn kann bis zu einer Grenze von 44 Euro im Monat steuerfrei bleiben», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuer-zahler. Die Voraussetzung: Der Mitarbeiter kann aufgrund des Arbeitsvertrags von seinem Arbeitgeber ausschließlich den Versicherungsschutz, nicht aber wahlweise auch die Geldauszahlung verlangen.
Mancher Rentner benötigt mehr Geld zur Existenzsicherung. Andere haben einfach noch viel Spaß am Arbeiten. Dabei sollten Ruheständler jedoch nicht vergessen: Ihre zusätzlichen Einnahmen führen unter Umständen dazu, dass sie Steuern zahlen müssen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wann sind für Rentner Steuern fällig?
Steuern fallen erst an, wenn die Summe aus zu versteuerndem Renteneinkommen und möglichen weiteren Einkünften den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt.
Kapitalanleger können die Verluste aus verfallenen Optionen steuermindernd geltend machen. Voraussetzung: Die Kaufoption hat sich anders als erwartet entwickelt und wurde am Ende der Laufzeit als wertlos aus dem Wertpapierdepot ausgebucht. Darauf macht Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler aufmerksam und verweist auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 16. Juni 2016. Das Ministerium reagierte damit auf drei Entscheidungen des Bundesfinanzhofes (Az.: IX R 48/14; IX R 49/14 und IX R 50/14).
Haben Berufstätige auf dem Arbeitsweg einen Unfall mit ihrem Auto, dürfen sie die entstandenen Kosten von der Steuer ab-setzen. Das gilt auch, wenn sie bereits eine Entfernungspauschale beanspruchen. «Eigentlich sind sämtliche Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit der Entfernungspauschale abgegolten», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. «Bei Unfallkosten zeigt sich die Finanzverwaltung allerdings großzügig.»
Auszubildende können Aufwendungen für ihre Berufsausbildung als Werbungskosten beim Finanzamt angeben. Das gilt auch für Studierende, die bereits einen beruflichen Abschluss haben - sich also in einer Zweitausbildung befinden. Darauf macht der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin aufmerksam. Bei Studierenden in Erstausbildung ist die Sache anders: Sie erhalten in der Regel einen vorläufigen Steuerbescheid - denn bislang ist strittig, ob sie die Ausgaben als Werbungskosten absetzen dürfen.
Die Tochter hat nach dem Studium ihre erste Stelle angetreten und sucht eine Bleibe. Im Haus der Eltern ist gerade eine schön geschnittene Wohnung mit Terrasse freigeworden. Schnell kommt sie mit Mutter und Vater überein, dass sie einzieht. Und sie zahlt eine niedrigere Miete als ortsüblich. Das rechnet sich unter dem Strich für beide Seiten: Die Tochter muss weniger Geld für die Wohnung von ihrem Gehalt abzweigen - und die Eltern sparen Steuern.
Die gesetzliche Rente reicht meist nicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Wer seine Versorgungslücke kennt, kann durch private Vorsorge gegensteuern. Je früher man damit beginnt, umso niedriger können die monatlichen Sparraten ausfallen. Als Faustregel zur Ermittlung der Rentenlücke gilt: Rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens reichen aus, um im Rentenalter den gewohnten Lebens-standard zu halten. Wer Einnahmen von rund 1500 Euro netto pro Monat hat, braucht im Ruhestand demnach monatlich rund 1200 Euro.
Wer eine Steuererklärung einreichen muss, hat dafür in diesem Jahr noch bis zum 31. Mai Zeit. Können Steuerpflichtige den Termin nicht einhalten, sollten sie eine Fristverlängerung beantragen. Dafür reicht ein formloses Schreiben per Brief oder Fax. Eine Fristverlängerung per E-Mail sei nur möglich, wenn das Finanzamt diesen Weg auch wirklich anbietet. Klocke rät außerdem davon ab, einfach nur beim Finanzamt anzurufen. Als Nachweis sei ein schriftlicher Vermerk immer besser.
Berlin (dpa/tmn) - Das Elternhaus kann steuerfrei vererbt werden. «Die erbenden Kinder sollten allerdings keinen Abriss mit Neubau planen, denn dann streicht das Finanzamt womöglich die Steuerfrei-stellung», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Eine Modernisierung, Sanierung oder Renovierung des geerbten Wohnhauses ist hingegen zulässig. Dadurch geht die besondere Steuerfreistellung für das Elternhaus nicht verloren. Bei einem Abriss, muss dieser Vorteil nicht gewährt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts München hervor.
Auch Rentner haben keine Ruhe vor dem Finanzamt. Zwar müssen die Renten noch nicht vollständig versteuert werden. Aber auch jetzt lohnt es sich schon, genau zu überlegen, an welchen Punkten Steuern gespart werden können. Doch selbst wenn ein Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, heißt das nicht zwangsläufig, dass er auch Steuern zahlen muss. Antworten auf wichtige Fragen:
Unterhaltszahlungen an Angehörige verringern unter Umständen die Steuerbelastung. Denn bis zur Höhe des Existenzminimums können die Zahlungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Auch Zahlungen an den nichtehelichen Lebenspartner werden hier in der Regel vom Finanzamt anerkannt. Der Vorteil: Bei Paaren, bei denen nur ein Partner berufstätig ist, kann das die Steuerlast verringern.
Steuerzahler sollten ihre Krankheitskosten in der Steuererklärung angeben, und zwar ab dem ersten Euro. Ob Zahnersatz, Brillen, Kuren oder orthopädische Hilfsmittel wie Schuheinlagen und Rezept-Zuzahlungen - sie sollten als außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden. «Aktuell berücksichtigt das Finanzamt diese Aufwendungen erst, wenn ein bestimmter Betrag - die sogenannte zumutbare Eigenbelastung - überschritten ist», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin.
Viele gehen im Frühjahr zum Finanzamt, holen sich einen Packen Formulare auf grau-grünem Papier und reservieren sich ein Wochenende. Dann werden in Schuhkartons oder Ordnern gesammelte Belege herausgeholt und in die Steuererklärung eingetragen. Schneller als mit Stift und Papier geht es aber am Computer - entweder mit gekaufter Software oder dem kostenlosen Elster-Programm der Finanz-verwaltung. Zeit lässt sich etwa durch die vorausgefüllte elektronische Steuerer-klärung sparen.
Verluste aus verfallenen Optionen können Anleger steuermindernd geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und stellte sich damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung. Bisher blieben die Anleger auf diesen Verlusten sitzen. «Entwickeln sich Kaufoptionen nicht wie erwartet und werden am Ende der Laufzeit als wertlos aus dem Wertpapierdepot der Anleger ausgebucht, so können Anleger den Verlust in Höhe der bezahlten Optionsprämien geltend machen», erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Steuerpflichtige mit einem geringen Jahres-einkommen zahlen meist keine Einkommen-steuer. Auch von der Abgeltungsteuer können sie sich befreien lassen. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) Berlin hin. Dafür müssen sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen. Die NV-Bescheinigung gilt meist für drei Jahre und wird erteilt, wenn abzusehen ist, dass in dem Jahr keine Einkommensteuer anfällt.
Spenden lassen sich beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen. Voraus-setzung ist, dass der Fiskus den Spenden-empfänger als gemeinnützig anerkennt, wie der Bund der Steuerzahler auf Anfrage mitteilt. Außerdem müssen Steuerpflichtige ihrer Einkommensteuererklärung in der Regel eine Spendenbestätigung beilegen - die unter anderem die Höhe, den Zweck und die begünstigte Organisation nennt. Für diese Bestätigung braucht man einen amtlich vorgeschriebenen Vordruck.
Beim Kauf einer Mietimmobilie oder eines Betriebsgrundstücks setzt sich der Kaufpreis im Regelfall aus einem Anteil für das Gebäude und einem Anteil für Grund und Boden zusammen. Steuerlich abgeschrieben werden kann allerdings nur der Gebäudeanteil. «Daher schaut das Finanzamt bei der Kaufpreis-aufteilung genauer hin», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler Oft wird vermutet, dass der Kaufpreisanteil für das Gebäude zu hoch angesetzt wurde, um eine hohe Steuerabschreibung zu erreichen.
Berlin (dpa/tmn) - Viele Rentenempfänger sind mittlerweile verpflichtet, eine Einkommen-steuererklärung einzureichen. Ob eine Abgabepflicht besteht, hängt von der Höhe der Bruttorente und dem Jahr des Rentenbeginns ab. Darauf weist Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Je früher der Rentenbeginn, desto mehr Rente kann steuerfrei vereinnahmt werden, so die Faustformel. Besteht die Pflicht zur Abgabe, gilt auch für Senioren die Abgabefrist 31. Mai. Grundsätzlich gilt:
Auch eine Ausbildung kostet Geld. Die gute Nachricht: Lehrlinge und Studenten können sich einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurückholen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Allerdings gilt das nicht in jedem Fall. Laut Bundesfinanzhof (BFH) sind die Ausgaben für ein Zweitstudium als Werbungskosten (Az.: VI R 14/07) absetzbar. Beim Erststudium ist das noch juristisch umstritten. Lehrlinge haben es da einfacher:
Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2015 müssen bis spätestens 31. Mai beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Das geht aus gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder hervor, auf die das Bundesfinanzministerium in Berlin aufmerksam macht. Diese Frist gilt unter anderem für Erklärungen zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer, zur Gewerbesteuer und zur Umsatzsteuer. 2015 hatten Steuerzahler bis zum 1. Juni Zeit, ihre Unterlagen einzureichen. Der 31. Mai war im vergangenen Jahr ein Sonntag.
Entstehen einem Steuerpflichtigen Mehrkosten durch eine dauerhafte Krankheit, kann er diese in der Regel steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Allerdings nur, wenn die zumutbare Belastung überschritten wird. Das Finanzamt muss Aufwendungen für Krankheitskosten nicht berücksichtigen, wenn die Kosten die zumutbare Belastung des Steuerpflichtigen nicht übersteigen. Das entschieden die Richter des Bundesfinanzhofes (BFH), in zwei Urteilen (Az.: VI R 32/13, sowie: VI R 33/13).
Häufig wird der Jahreswechsel genutzt, um Belege, Quittungen und Rechnungen zu ordnen. «Dabei sollte nicht alles, was sich über die Jahre angesammelt hat, blindlings weggeworfen werden», rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Ein Überblick:
Unternehmer: Geschäftsbücher, Inventare, Bilanzen und sonstige zu führende Bücher müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Auch für digitale Aufzeichnungen gilt die zehnjährige Speicherfrist.
Mit frischem Schwung ins neue Jahr: Neben einer Reihe von guten Vorsätzen kündigen sich zum Jahreswechsel immer auch viele Neuerungen an. Wer sie kennt, profitiert unter Umständen von Erhöhungen und Freibeträgen.
Was sich ab 1. Januar 2016 alles im Bereich Steuern und Finanzen ändert - ein Überblick:
Lohnsteuer-Freibeträge gelten länger: Steuerpflichtige mussten Freibeträge für den Lohnsteuerabzug bisher jedes Jahr neu beantragen. Das ist bald nicht mehr nötig, denn ab 2016 gelten Freibeträge zwei Jahre lang.
Auch wenn sich der Vermieter wirklich bemüht: Nicht immer gelingt es ihm, einen Mieter für seine Immobilie zu finden. Steht ein Haus oder eine Wohnung längere Zeit leer, kann er immerhin Grundsteuern sparen. Vorausgesetzt, er konnte die Immobilie ohne eigenes Verschulden nicht vermieten. Für das Jahr 2015 muss er spätestens bis zum 31. März 2016 einen Antrag auf Erlass der Grundsteuer bei der zuständigen Behörde einreichen. Darauf macht Constanze Grüning vom Steuerzahlerbund aufmerksam.
Je nach Steuerklasse bleibt mehr Netto vom Brutto. Für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner gibt es verschiedene Varianten. Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen sie wählen. Eheleute und eingetragene Lebenspartner können wählen, welcher Einkommensteuerklasse sie angehören möchten - wenn beide Arbeitnehmer sind. Dabei kann im Monat für die Partner ein höheres Nettogehalt herausspringen. Demnach gibt es drei verschiedene Optionen.
Bis Ende 2016 gilt der vereinfachte Spendenabzug. Steuerzahler, die zum Beispiel Flüchtlinge unterstützen, können davon profitieren. Das gilt nicht nur bei Geldspenden. Auch wenn sie Sachspenden - wie Kleidung, Schuhe oder Schlafsäcke - Flüchtlingen zukommen lassen, gilt die Regelung. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine hin. Im Einzelnen gilt:
Geldspenden: Der vereinfachte Spendenabzug gilt unabhängig vom überwiesenen Betrag.
Einige Rentner könnten 2016 erstmals steuerpflichtig werden. Der Grund dafür: Zum 1. Juli steigen die Renten voraussichtlich um 4,4 Prozent in den alten und um 5 Prozent in den neuen Bundesländern. Das geht aus dem Rentenversicherungsbericht der Bundes-regierung hervor. Constanze Grüning vom Steuerzahlerbund rät Rentnern: Sie sollten 2016 rechtzeitig Belege sammeln, damit sie ihre Steuerlast in der Einkommensteuererklärung gegebenenfalls senken können.
Die Bürger brauchen künftig bei einer elektronischen Steuererklärung dem Finanzamt in der Regel keine Belege mehr vorzulegen. Nachweise zu Spenden oder Kapitalerträgen sollen von den Sachbearbeitern nur noch in Einzelfällen angefordert werden. Die Bundes-regierung will an diesem Mittwoch ein Maßnahmenpaket beschließen, um das Besteuerungsverfahren in Deutschland zu vereinfachen und fit für das digitale Zeitalter zu machen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte 18 Monate mit den Ländern über die Reform verhandelt.
Vereine müssen sich nicht um ihre Gemeinnützigkeit sorgen, wenn sie Flüchtlingen beitragsfrei eine Mitgliedschaft ermöglichen. Darauf einigten sich die 16 Finanzminister und -senatoren der Länder. Das gilt auch, wenn die Beitragsfreiheit nicht in der Satzung geregelt ist.
Zum Hintergrund: Der Staat fördert die Arbeit der gemeinnützigen Vereine durch weit-reichende steuerliche Vergünstigungen. Ein Verlust dieser Vergünstigungen kann für den Verein schwerwiegende Folgen haben.
In der Adventszeit werben, wie in jedem Jahr, zahlreiche Organisationen um Spenden. Der Staat fördert die guten Gaben mit einem Steuerbonus. Dabei gilt: Nur wer an eine als gemeinnützig anerkannte Einrichtung spendet, kann das von der Steuer absetzen. Gemeinnützig oder nicht - das entscheidet das Finanzamt: «Die formelle Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit ist eine Satzung», sagt Stefan Winheller, Fachanwalt für Steuerrecht. Das Finanzamt prüft dann, ob die Satzung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Für Vereine hat der Gesetzgeber eine entsprechende Mustersatzung zur Verfügung gestellt.
Gefühlt ist die letzte Steuererklärung gerade erst fertig, da ist schon die nächste in Sicht. Kurz vor Jahresende können Steuerzahler noch etwas für ihre Finanzen tun. Hier eine Liste der wichtigsten Details:
Steuerklasse ändern: Eheleute und eingetragene Lebenspartner können noch bis Ende November für dieses Jahr ihre Steuerklassen überprüfen lassen. «Ob es sich lohnt, die Steuerklassen zu wechseln, hängt von den Einkommensverhältnissen ab», sagt Wolfgang Wawro vom Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg.
Bei der Steuerkombination IV/IV mit Faktor müssen Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner den Faktor künftig nicht mehr jährlich eintragen lassen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) hin. Der einmal berechnete Faktor für die Steuerklasse kann künftig bis zu zwei Jahre gelten. Allerdings ist noch nicht klar, ab wann die Neuregelung nach dem Bürokratie-entlastungsgesetz umgesetzt wird.
Aufwendungen für Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten im eigenen Haushalt können die Steuer mindern. Wer einen Handwerker anstellt, kann seine Steuerschuld um 20 Prozent der angefallenen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten mindern - höchstens jedoch um 1200 Euro. Das gilt auch, wenn die Arbeiten in einer Werkstatt und nicht im Haushalt erbracht wurden. Darauf weist Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler hin und beruft sich auf ein Urteil des Finanzgerichts München (Az.: 7 K 1242/13).
Wer Kindergeld erhalten will, muss im kommenden Jahr bei der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer angeben. Ab 1. Januar 2016 gilt dies als zusätzliche, gesetzliche Voraussetzung für das Kindergeld. Eltern müssen dann ihre eigene, sowie die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr) ihrer Kinder schriftlich der Familienkasse melden - und zwar unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. «Das ist zwingend notwendig, sonst droht die Streichung der Kindergeldzahlungen», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Berlin (dpa/tmn) - Die Finanzverwaltung hat eine Regelung zur Vereinfachung der Lohnabrechnung verlängert. Demnach können Arbeitgeber, die an ihre Mitarbeiter verschiedene Bezüge zahlen, diese getrennt abrechnen. Das gilt nach einer Entscheidung der obersten Finanzbehörden der Länder auch für 2016. Auf die Entscheidung macht Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler aufmerksam und verweist auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 19. Oktober 2015. Grundsätzlich gilt:
Unternehmen sollten bei der internen Weihnachtsfeier nicht mehr als 110 Euro pro Teilnehmer ausgeben. Ansonsten verlieren sie ihren Vorsteuerabzug, warnt Constanze Grüning vom der Bund der Steuerzahler mit Blick auf ein Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums. Grundsätzlich können Zuwendungen des Chefs an seine Mitarbeiter auf der Weihnachtsfeier lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sein. Dazu zählen zum Beispiel Speisen und Getränke, die Übernahme der Übernachtungs- und Fahrtkosten und auch Eintrittskarten zu einer kulturellen oder sportlichen Veranstaltung.