Für Kindergeldbezüge müssen Eltern Steuernummer angeben

Alle Eltern müssen für das Kindergeld ab 2016 ihre Steuernummer und die des Kindes abgeben. Foto: Frank Leonhardt
Alle Eltern müssen für das Kindergeld ab 2016 ihre Steuernummer und die des Kindes abgeben. Foto: Frank Leonhardt

Wer Kindergeld erhalten will, muss im kommenden Jahr bei der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer angeben. Ab 1. Januar 2016 gilt dies als zusätzliche, gesetzliche Voraussetzung für das Kindergeld. Eltern müssen dann ihre eigene, sowie die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr) ihrer Kinder schriftlich der Familienkasse melden - und zwar unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. «Das ist zwingend notwendig, sonst droht die Streichung der Kindergeldzahlungen», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Auf Neuanträgen gibt es ein spezielles Angabefeld für die Steuer-IdNr. Familien, die bereits Kindergeld erhalten, müssen jedoch daran denken, die Information nachzureichen. Doch keine Panik: «Eltern können sie im Laufe des Jahres 2016 nachreichen», sagt Klocke. Sie sollten dies aber zeitnah machen. Denn im schlimmsten Fall - wenn die Steuer-IdNr nicht rechtzeitig vorliegt - droht Kindergeldberechtigten, dass sie das ganze Kindergeld für 2016 am Ende des kommenden Jahres zurückzahlen müssen. Die neue Regelung soll eine doppelte Auszahlung des Kindergeldes verhindern.


Seit 2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern Personen die Nummer mitgeteilt, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst sind. Die Nummer gilt auch nach einem Umzug, einer Heirat und sogar über den Tod hinaus. «In der Regel finden Steuerpflichtige die Nummer auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder in ihrem Einkommensteuerbescheid», sagt Klocke.


Für Neugeborene erhält der Berechtigte automatisch die Steuer-Identifikationsnummer. Wer seine Steuer-IdNr vergessen hat oder sie nicht mehr findet, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut schriftlich anfordern. (DPA/TMN)