![Kosten für eine Haushaltshilfe können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Foto: Franziska Kraufmann/dpa](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/dimension=333x1024:format=jpg/path/sc667181de0ff5f97/image/i4b7f128cbcabe659/version/1491117728/image.jpg)
Ob zum Putzen, Kochen oder für die Kinderbetreuung - viele Haushalte setzen auf bezahlte Hilfe. Viele Haushaltshilfen arbeiten schwarz. Das zeigen Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Andere sind auf Minijob-Basis tätig.
Als Minijob gilt eine Arbeit, wenn dabei nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient werden. Wer seine Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmeldet, kann einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen. Dafür haben auch Minijobber Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mindestlohn.
Eine Haushaltshilfe anzumelden ist einfach: Auf der Homepage der Minijob-Zentrale findet sich ein Formular - der sogenannte Haushaltsscheck - der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Die Minijob-Zentrale übernimmt dann die Anmeldung bei den Sozialversicherungen.
Im Gegenzug erteilt der private Arbeitgeber der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung für alle fälligen Abgaben. Darin enthalten sind Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, eine Pauschalsteuer und der Beitrag für eine Unfallversicherung, die die Minijob-Zentrale abschließt. Der Arbeitnehmer muss nichts weiter zahlen. Der Arbeitgeber kann 20 Prozent seiner Kosten direkt von seiner Steuerschuld abziehen. Bis zu 510 Euro könnten Privathaushalte so jährlich absetzen. (DPA/TMN)