Firmen-Weihnachtsfeier darf nicht zu teuer werden

Ein Sekt-Empfang fehlt auf einer Firmen-Feier selten. Kommen noch teures Essen und eine teure Unterkunft hinzu, übersteigen die Kosten allerdings schnell den Steuerfreibetrag. Foto: Arne Dedert
Ein Sekt-Empfang fehlt auf einer Firmen-Feier selten. Kommen noch teures Essen und eine teure Unterkunft hinzu, übersteigen die Kosten allerdings schnell den Steuerfreibetrag. Foto: Arne Dedert

Unternehmen sollten bei der internen Weihnachtsfeier nicht mehr als 110 Euro pro Teilnehmer ausgeben. Ansonsten verlieren sie ihren Vorsteuerabzug, warnt Constanze Grüning vom der Bund der Steuerzahler mit Blick auf ein Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums. Grundsätzlich können Zuwendungen des Chefs an seine Mitarbeiter auf der Weihnachtsfeier lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sein. Dazu zählen zum Beispiel Speisen und Getränke, die Übernahme der Übernachtungs- und Fahrtkosten und auch Eintrittskarten zu einer kulturellen oder sportlichen Veranstaltung.

Die Aufwendungen dürfen den Betrag von 110 Euro jedoch nicht übersteigen - ansonsten unterliegen alle Beitragsteile über der Grenze der Lohnbesteuerung.


Diese Regelung erleichtert dem Chef seit dem 1. Januar 2015 die Partyplanung. Wurde die Grenze in früheren Jahren überschritten, fiel die Lohnsteuer auf den gesamten Betrag an. Bei der Umsatzsteuer gilt jedoch nach wie vor: Nur Arbeitgeber, die im Budgetrahmen von 110 Euro je Arbeitnehmer inklusive Umsatzsteuer bleiben, können den Vorsteuerabzug verlangen.


Sonst fällt er ganz weg. Zu beachten ist außerdem, dass der 110-Euro-Freibetrag für zwei Feiern im Jahr vorgesehen ist. Welche Veranstaltungen das sind, bestimmt der Arbeitgeber. (DPA/TMN)