URTEIL DER WOCHE Arbeitsunfall: Ausweichmanöver im Verkehr als Rettungstat

Bei einem bewussten Ausweichmanöver, bei dem andere Verkehrsteilnehmer durch einen Unfall geschützt werden, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Foto: Daniel Bockwoldt
Bei einem bewussten Ausweichmanöver, bei dem andere Verkehrsteilnehmer durch einen Unfall geschützt werden, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Foto: Daniel Bockwoldt

Wer bei einem Unglücksfall hilft, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Gleiches gilt, wenn jemand durch ein Ausweichmanöver versucht, einen Zusammenstoß zu vermeiden und dann selbst einen Unfall hat.

Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor (Az.: S 17 U 955/14), über die die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Der Fall: Ein Fahrradfahrer nahm einem Motorradfahrer, der privat unterwegs war, die Vorfahrt.

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Was sich 2017 im Straßenverkehr ändert

Freie Fahrt: Sind keine speziellen Radampeln vorhanden, gelten für Radler ab 2017 nicht die Fußgänger-, sondern die Fahrverkehrsampeln. Foto: Bodo Marks
Freie Fahrt: Sind keine speziellen Radampeln vorhanden, gelten für Radler ab 2017 nicht die Fußgänger-, sondern die Fahrverkehrsampeln. Foto: Bodo Marks

Im Rahmen einer Novelle der Straßenverkehrsordnung ändert sich einiges für Autofahrer und Radfahrer. Sie müssen sich daher in manchen Punkten umstellen. Ein Überblick zu Neuregelungen, die 2017 wirksam werden oder kurz vor dem Jahreswechsel in Kraft getreten sind:

 

Ampel-Regelung: Bislang galten für Radler die Fußgängerampeln, wenn an Ampelkreuzungen keine eigenen Lichtzeichen für Radler vorhanden waren.

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Gericht: Wer Rasern die Vorfahrt nimmt, muss mithaften

Ein Motorradhelm liegt nach einem schweren Verkehrsunfall auf der Straße. Foto: Julian Stratenschulte/Archiv/Symbol
Ein Motorradhelm liegt nach einem schweren Verkehrsunfall auf der Straße. Foto: Julian Stratenschulte/Archiv/Symbol

Auch wer viel zu schnell fahrenden Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt nimmt, muss bei einem Unfall für den Schaden mithaften. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mitgeteilt. Geklagt hatte die Krankenkasse eines Motorradfahrers, der in einer Tempo-50-Zone in Werl mindestens mit 121 Stundenkilometern unterwegs gewesen war. Dies hatte eine auf die Vorfahrtsstraße einbiegende Autofahrerin falsch eingeschätzt und war mit dem Motorrad kollidiert.

 

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Karenz, Verjährung, Geld: Wissenswertes zu Tempoverstößen

Ein Blitzerfoto kann teuer werden - wer nur knapp über dem Tempolimit war, bekommt unter Umständen aber keinen Bescheid. Foto: Bodo Marks
Ein Blitzerfoto kann teuer werden - wer nur knapp über dem Tempolimit war, bekommt unter Umständen aber keinen Bescheid. Foto: Bodo Marks

Ein kurzes grelles Licht, der Schreck, danach der Blick auf den Tacho - und die Erkenntnis: Man ist von einem Blitzer erwischt worden. Der entsprechende Bescheid kommt oft erst Wochen später. Was Autofahrer dazu wissen sollten: Angebot der Behörde: Bescheide mit einem Verwarngeld (unter 60 Euro) seien ein Angebot der Behörde zur Verfahrens-verkürzung, sagt Frank Häcker, Verkehrsrechts-experte aus Aschaffenburg. «Darauf muss man nicht antworten, wenn man damit nicht einverstanden ist, selbst wenn auf dem Dokument eine Frist von einer Woche steht.»

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Fahrverbote können nicht immer zusammengelegt werden

Den Führerschein abgeben: Können zwei Fahrverbote zusammengelegt werden? Foto: Oliver Berg
Den Führerschein abgeben: Können zwei Fahrverbote zusammengelegt werden? Foto: Oliver Berg

Wer zu schnell fährt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Was aber, wenn ein Autofahrer zweimal geblitzt wurde? Können beide Fahrverbote dann auch zusammengelegt werden? Nicht unbedingt, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zeigt. Entscheidend hierfür ist, ob eine Abgabefrist für den Führerschein verhängt wurde oder nicht. In sogenannten Mischfällen - also in Fällen, bei denen einmal eine Abgabefrist gilt und einmal nicht - dürfen die Fahrverbote nicht parallel vollstreckt werden (Az.: 3 RBs 254/15).

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Falschparker müssen Leerfahrt des Abschleppwagens bezahlen

Sobald ein Abschleppwagen angefordert wurde, müssen Falschparker zahlen. Foto: Daniel Karmann
Sobald ein Abschleppwagen angefordert wurde, müssen Falschparker zahlen. Foto: Daniel Karmann

Wenn Autofahrer längere Zeit im Halteverbot gestanden haben, kann eine unangenehme Überraschung folgen. Nämlich dann, wenn schon ein Abschleppwagen angefordert wurde. Selbst für die Leerfahrt wird der Parksünder zur Kasse gebeten, falls er noch selbst wegfahren kann. «In dem Fall gilt das Verursacherprinzip», sagt Hannes Krämer, Rechtsassessor des ACE. Der Parksünder muss die Kosten tragen, die durch sein Verhalten verursacht wurden. Für das Be- und Entladen darf im eingeschränkten Halteverbot immerhin bis zu drei Minuten gestanden werden.

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Freie Wahl bei Fahrzeug und Sitzplatz: Die Rechte im Taxi

Beim Gepäck ist das allerdings so eine Sache: Sperriges kann der Taxifahrer ablehnen. Foto: Mascha Brichta
Beim Gepäck ist das allerdings so eine Sache: Sperriges kann der Taxifahrer ablehnen. Foto: Mascha Brichta

Taxi, bitte! Ob für den Weg zu einem eiligen Termin, zum Arzt oder für die nächtliche Heimfahrt von der Party: Taxis sind für viele Menschen unverzichtbar. Als Fahrgast haben sie mehr Rechte, als sie denken. Das zeigen folgende Tipps vom ADAC:


Kurzstrecke: Egal wie kurz die Strecke ist: Ablehnen dürfen sie Taxifahrer nicht. Denn innerhalb ihrer Pflicht-Fahrgebiete, die oft mit bestimmten Stadt- oder Landkreisgrenzen identisch sind, haben sie eine Beförderungs-pflicht, die unabhängig von der Streckenlänge gilt.

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Mehr als eine Bagatelle: Wenn kleine Schrammen teuer werden

Kleinere Schrammen sollte man nicht ignorieren. Auf der sicheren Seite sind Autofahrer, wenn sie nach einem Zusammenstoß Fotos vom eigenen und gegnerischen Fahrzeug machen. Foto: Inga Kjer
Kleinere Schrammen sollte man nicht ignorieren. Auf der sicheren Seite sind Autofahrer, wenn sie nach einem Zusammenstoß Fotos vom eigenen und gegnerischen Fahrzeug machen. Foto: Inga Kjer

Rund 2,4 Millionen Unfälle erfasst die Polizei nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jährlich. Die tatsächliche Zahl dürfte noch weit darüber liegen, denn vor allem Unfälle mit geringem Sachschaden werden oft ohne Polizei geregelt. Wenn etwa ein Fahrzeug beim Ausparken das Blinkerglas eines anderen Autos beschädigt oder das Öffnen einer Tür einen Kratzer beim Nachbarauto hinterlässt, ist die Schuldfrage in der Regel eindeutig. 

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Radweg ist Pflicht: Sieben hartnäckige Verkehrsirrtümer

Das blaue Schild zeigt es an: Hier gilt die Pflicht zur Nutzung des Radwegs, ohne herrscht Wahlfreiheit. Foto: Marius Becker
Das blaue Schild zeigt es an: Hier gilt die Pflicht zur Nutzung des Radwegs, ohne herrscht Wahlfreiheit. Foto: Marius Becker

Man weiß es ja eigentlich besser: Zum Abbiegen gehört der Schulterblick, in zweiter Reihe darf man nicht parken. Oft genug begehen Autofahrer aber auch Verkehrsverstöße und wähnen sich dabei im Recht. Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundes-vereinigung der Fahrlehrerverbände, Markus Schäpe, Leiter Verkehrsrecht beim ADAC und Daniela Mielchen, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), klären über populäre Verkehrsirrtümer auf:

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Handy am Steuer: Im Ausland sind die Strafen deutlich höher

Telefonieren am Steuer kann schon in Deutschland ganz schön teuer werden - im Ausland sind die Geldbußen oft noch deutlich happiger. Foto: Bodo Marks
Telefonieren am Steuer kann schon in Deutschland ganz schön teuer werden - im Ausland sind die Geldbußen oft noch deutlich happiger. Foto: Bodo Marks

München/Köln (dpa) - «Stehe im Stau, komme später!» klingt nach einer vernünftigen Nachricht. Doch wenn Autofahrer mit dem Handy am Steuer erwischt werden, müssen sie nicht nur mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen - auch ein Punkt in Flensburg ist dann so gut wie sicher. Und bei Urlaubsreisen ins Ausland kann das Bußgeld sogar noch wesentlich höher sein. In Frankreich müssen Fahrer mit Strafen ab 135 Euro rechnen, in Spanien mit mehr als 200 Euro. 

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Bahn-Alternative Fahrgemeinschaft: Wer haftet beim Unfall?

Besser spät als nie ankommen: Das ist wohl die Devise bei Pendlern. Sie können Kollegen im Auto mitnehmen. Dann ist es im Stau auch nicht so langweilig. Foto: Roland Weihrauch
Besser spät als nie ankommen: Das ist wohl die Devise bei Pendlern. Sie können Kollegen im Auto mitnehmen. Dann ist es im Stau auch nicht so langweilig. Foto: Roland Weihrauch

Auf dem Weg zur Arbeit die Kollegen aus der Nachbarschaft mitnehmen? Gerade während des Bahnstreiks können Fahrgemeinschaften den Verkehr entlasten und Pendler schneller zum Ziel bringen. Doch was passiert, wenn es auf der Fahrt zu einem Unfall kommt? «Die Insassen sind über die Kfz-Haftpflicht-versicherung des Fahrzeugs versichert», erklärt Christian Janeczek, Verkehrsrechtsexperte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das gilt auch, wenn der Fahrer Geld für den Transport nimmt, um sich die Fahrtkosten mit den Mitfahrern zu teilen.


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Über Verkehrsregeln im Reiseland informieren

Tempolimit, Linksverkehr, Kreisel: Über all das sollten sich Autofahrer vor der Abfahrt in den Urlaub informieren. Foto: Wolfram Steinberg
Tempolimit, Linksverkehr, Kreisel: Über all das sollten sich Autofahrer vor der Abfahrt in den Urlaub informieren. Foto: Wolfram Steinberg

Andere Länder, andere Verkehrsbedingungen. Damit Autofahrer im Urlaubsland sicher unterwegs sind, sollten sie sich vor der Abreise über mögliche Gefahren im Straßenverkehr erkundigen. Das raten die Automobilclubs ADAC und Auto Club Europa (ACE). Nicht nur der Zustand der Straßen kann im Reiseland vom bekannten Standard abweichen. Geschwindigkeits- und Promillegrenzen können sich von denen der Heimat unterscheiden. Autofahrer können auch auf ungewohnte Verkehrsführungen treffen. In Frankreich sind beispielsweise mehrspurige Kreisverkehre üblich. 


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BGH: Käuferin darf maroden Gebrauchtwagen zurückgeben

Gebrauchtwagen-Händler müssen ihre angebotenen Autos vor dem Verkauf überprüfen, entschieden die Richter. Foto: Ronald Wittek
Gebrauchtwagen-Händler müssen ihre angebotenen Autos vor dem Verkauf überprüfen, entschieden die Richter. Foto: Ronald Wittek

Eine Frau ist vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen. Sie hatte einen 13 Jahre alten Opel Zafira 2012 bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Der Wagen mit einer Laufleistung von 144 000 Kilometern kostete 5000 Euro. Auf dem Rückweg in ihre Heimat versagte der Motor jedoch. Abgesehen davon stellte sich später heraus, dass die Bremsleitungen verrostet waren. Die Käuferin klagte auf Rückgabe des Wagens gegen Rückzahlung der 5000 Euro und hatte damit bereits in den Vorinstanzen Erfolg. 

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Mangelhafter Pkw: BGH gibt Käufer von Neuwagen recht

Der Käufer eines mangelhaften Neuwagens bekam vor dem Bundesgerichtshof recht. Foto: Uli Deck
Der Käufer eines mangelhaften Neuwagens bekam vor dem Bundesgerichtshof recht. Foto: Uli Deck

Der Käufer eines mangelhaften Neuwagens in Mannheim kann vom Autohersteller sein Geld zurück verlangen, ohne dass daran Bedingungen geknüpft sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (25. März) entschieden. Im konkreten Fall war der BMW vor der Rückgabe an den Verkäufer weitgehend ausgebrannt.(Az.: VIII ZR 38/14). Der BGH musste klären, welche Ansprüche der Käufer und spätere Kläger gegen die BMW-Niederlassung in Mannheim hat. Er hatte den Wagen 2009 gekauft und wollte ihn später wegen verschiedener technischer Fehler zurückgeben.

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Mietwagen bei Übernahme genau auf Mängel überprüfen

Mietwagen haben zum Teil erhebliche Mängel. Um Überraschungen zu vermeiden gilt daher: genau hinschauen. Foto: Jan Woitas
Mietwagen haben zum Teil erhebliche Mängel. Um Überraschungen zu vermeiden gilt daher: genau hinschauen. Foto: Jan Woitas

Mietwagen haben zum Teil erhebliche Mängel. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin. Autofahrer schauen vor der Abfahrt deshalb lieber genau hin, um beim Fahren keine bösen Überraschungen zu erleben. Der erste Blick gilt idealerweise den Reifen: Sie sollten noch mindestens drei Millimeter Profil haben, rät der ACE. Auch die Felgen gucken Autofahrer besser genauer an. Risse oder Verformungen können dort ein Hinweis auf verzogene Fahrwerksteile sein, die wiederum die Fahrstabilität beeinträchtigen. 

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Urteil: Bei Gebrauchtwagen kein vollständiger Haftungsausschluss

Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens darf seine Haftung für Mängel am Pkw nicht vollständig ausschließen. Foto: Arne Dedert/Archiv
Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens darf seine Haftung für Mängel am Pkw nicht vollständig ausschließen. Foto: Arne Dedert/Archiv

Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens darf seine Haftung für Mängel am Pkw nicht vollständig ausschließen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Erlaubt ist es demnach nicht, in Vertragsklauseln die Haftung für Körper-und Gesundheitsschäden und grobes Verschulden außen vor zu lassen. (Az.: VIII ZR ). Im Fall stritten sich Käufer und Verkäufer eines gebrauchten Mercedes Benz. Der Kläger hatte den Wagen 2007 für 33 000 Euro gekauft - «unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung», wie es in den Klauseln hieß. 

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Wissen schützt vor Strafe: Verkehrsirrtümer im Faktencheck

Der Zebrastreifen räumt Fußgängern den Vorrang vor Autos ein. Sie müssen dort trotzdem aufpassen. Foto: Sebastian Kahnert
Der Zebrastreifen räumt Fußgängern den Vorrang vor Autos ein. Sie müssen dort trotzdem aufpassen. Foto: Sebastian Kahnert

Die Verkehrsregeln auf Deutschlands Straßen sind komplex, und es halten sich laut dem Auto Club Europa (ACE) hartnäckig einige Irrtümer. Der Club klärt auf, wo viele Verkehrsteilnehmer schlicht falsch liegen:


Vorsicht an Zebrastreifen: Wer beim Überqueren eines Zebrastreifens oder einer Fußgängerampel auf sein Smartphone schaut, statt auf den Verkehr zu achten, muss bei einem Unfall mit einer Teilschuld rechnen. Darauf weißt der Auto Club Europa (ACE) hin. Die Folge: 

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Auto in Waschstraße demoliert - Gericht stärkt Kundenrechte

Für die Sicherheit in der Waschanlage ist deren Betreiber zuständig. Foto: Armin Weigel
Für die Sicherheit in der Waschanlage ist deren Betreiber zuständig. Foto: Armin Weigel

In einer Waschstraße zieht ein Band die Autos automatisch nach vorne. Doch was, wenn sich ein Fahrzeug verhakt und das darauffolgende hineinkracht? Dann haftet der Betreiber der Waschanlage, befand das Landgericht Paderborn. Der Betreiber einer Autowaschanlage haftet für Schäden an Fahrzeugen - und kann sich auch nicht damit herausreden, dass Sicherheits-Vorrichtungen zu teuer wären. Das hat das Landgericht Paderborn entschieden und damit die bisherige Rechtsauffassung gekippt. (Az. 5 S 65/14)

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Nutzungsausfall-Entschädigung für neues Auto möglich

Nach einem Verkehrsunfall muss der KFZ-Versicherer des Unfallverursachers unter bestimmten Voraussetzungen für den Fahrzeugsnutzungsausfall aufkommen. Ein möglicher Grund ist das Fehlen von finanziellen Rücklagen. Foto: Mascha Brichta
Nach einem Verkehrsunfall muss der KFZ-Versicherer des Unfallverursachers unter bestimmten Voraussetzungen für den Fahrzeugsnutzungsausfall aufkommen. Ein möglicher Grund ist das Fehlen von finanziellen Rücklagen. Foto: Mascha Brichta

Der Wagen - ein Totalschaden. Bis die Versicherung des Unfallverursachers reguliert, kann es Monate dauern. Doch wie soll man zwischenzeitlich zur Arbeit gelangen? Eine Nutzungsausfallent-schädigung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Wenn Unfallopfer Ersatz für ihr zerstörtes Auto benötigen, aber dafür keine Vorkasse leisten können, sollten sie das sofort dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer mitteilen. Denn dann ist eine Nutzungsausfallentschädigung für einen längeren Zeitraum möglich, erklärt der ADAC unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 13 S 189/13). 

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Vor dem Gesetz sind alle Schwarzfahrer gleich

Vorerst nur noch zu Fuß mit Vollgas unterwegs: Fußball-Nationalspieler und Schwarzfahrer Marco Reus, der jahrelang ohne Führerschein fuhr. Foto: Friso Gentsch
Vorerst nur noch zu Fuß mit Vollgas unterwegs: Fußball-Nationalspieler und Schwarzfahrer Marco Reus, der jahrelang ohne Führerschein fuhr. Foto: Friso Gentsch

Vor dem Gesetz sind alle Schwarzfahrer gleich. Unwichtig ist dabei, ob man zuvor seinen Führerschein verloren hat oder noch gar keinen besaß. Auch bei einem vorrübergehendem Fahrverbot gilt: Autofahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Wer ohne einen gültigen Führerschein zu besitzen Auto fährt, begeht in Deutschland eine Straftat. Es spielt laut der Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen dabei keine Rolle, ob sich jemand ans Steuer setzt, der gerade ein vorübergehendes Fahrverbot verbüßt, dem der Führerschein entzogen wurde oder der noch nie einen hatte - so wie Fußball-Nationalspieler Marco Reus. 

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Bei Überholverbot muss Überholvorgang abgebrochen werden

Beim Überholverbot gilt keine Ausnahme: Wenn ein Autofahrer einen Überholvorgang nicht vor einem Verbotsschild beenden kann, muss er ihn abbrechen. Foto: Patrick Pleul
Beim Überholverbot gilt keine Ausnahme: Wenn ein Autofahrer einen Überholvorgang nicht vor einem Verbotsschild beenden kann, muss er ihn abbrechen. Foto: Patrick Pleul

Was macht ein Autofahrer, wenn während eines Überholvorgangs ein Überholverbotszeichen auftaucht? Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Entscheidung getroffen. Autofahrer müssen einen Überholvorgang rechtzeitig vor einem Verbotsschild beenden - oder ihn abbrechen. Das hat der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Hamm laut einem am Dienstag (21. Oktober) veröffentlichten Beschluss unterstrichen. Die Richter folgten einem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts Unna, das ein Bußgeld von 70 Euro der Bußgeldbehörde gegen einen Lkw-Fahrer bestätigt hatte. 

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Abschleppdienste dürfen keine überhöhten Beträge fordern

Private Abschleppdienste dürfen bei Falschparkern keine überhöhten Beträge geltend machen. Foto: Daniel Karmann
Private Abschleppdienste dürfen bei Falschparkern keine überhöhten Beträge geltend machen. Foto: Daniel Karmann

Schon zum dritten Mal hat sich der Bundesgerichtshof mit einem Abschleppdienst beschäftigt. Diesmal ging es um den Betrag, den Falschparker nach dem Abschleppen zahlen müssen. Die Anwältin des Klägers spricht von einer «Erpressungssituation». Abschleppdienste in privatem Auftrag dürfen bei Falschparkern keine unangemessen hohen Kosten geltend machen. 

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Kommunen aufgepasst: Schadenersatz wegen Schlagloch in Heilbronn

Schlaglöcher können teuer werden. Foto: Hannibal Hanschke/Archiv
Schlaglöcher können teuer werden. Foto: Hannibal Hanschke/Archiv

Die Stadt Heilbronn muss einem Autofahrer Schadenersatz zahlen, weil er mit seinem Wagen in ein Schlagloch gefahren ist. Der 48 Jahre alte Jurist aus Heilbronn erhält 300 Euro, weil die Stadtverwaltung ein Schlagloch nicht ordentlich geflickt hat. Das entschied das Landgericht Heilbronn am Donnerstag. Was das Urteil nun für andere Kommunen bedeutet, ist noch offen.

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Start-Stopp-System hebelt Handy-Verbot am Steuer aus

Ausnahme vom Handy-Verbot: Steht das Auto zum Beispiel vor einer roten Ampel oder einer Bahnschranke länger und läuft der Motor nicht, dürfen Autofahrer das Handy benutzen. Foto: Franziska Koark
Ausnahme vom Handy-Verbot: Steht das Auto zum Beispiel vor einer roten Ampel oder einer Bahnschranke länger und läuft der Motor nicht, dürfen Autofahrer das Handy benutzen. Foto: Franziska Koark

Telefonieren am Steuer ist verboten. Das weiß jeder. Doch so pauschal stimmt das nicht. Denn sobald der Motor abgestellt ist, darf ein Mobiltelefon vom Fahrer bedient werden - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Warten vor roter Ampel, der geschlossenen Bahnschranke oder im Stau: Bei längerem Stillstand im Verkehr dürfen Autofahrer ihr Handy benutzen, sofern nicht der Motor des Fahrzeugs läuft.

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Unfälle bei Straßenglätte: Kleine Crashs ohne Polizei regeln

Durch den Eisregen kamen viele Autos ins Schlittern. Foto: Julian Stratenschulte
Durch den Eisregen kamen viele Autos ins Schlittern. Foto: Julian Stratenschulte

Nun kommt der Winter doch noch: Nach Schnee- und Eisregen sind die Straßen in einigen Teilen Deutschlands spiegelglatt. Da kommt es schnell zu einem Unfall. Ist der Schaden klein, können sich die Beteiligten untereinander einigen. Bei Straßenglätte kracht es öfter - selbst bei langsamer Fahrt. 

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Verkehrsverstöße im EU-Ausland werden strenger verfolgt

Verkehrssünder müssen künftig auch im EU-Ausland auf der Hut sein. Sammeln sie dort Knöllchen, werden diese in Deutschland vollstreckt. Foto: Marijan Murat
Verkehrssünder müssen künftig auch im EU-Ausland auf der Hut sein. Sammeln sie dort Knöllchen, werden diese in Deutschland vollstreckt. Foto: Marijan Murat

Bezahlt werden musste ein Knöllchen im Ausland schon vorher. Doch erst seit November 2013 kommen die Behörden auch tatsächlich grenzübergreifend an die Halterdaten. Deutsche Autofahrer müssen sich darauf einstellen, für Verkehrsverstöße im EU-Ausland deutlich häufiger als bislang zur Kasse gebeten zu werden. Seit dem 6. November 2013 gilt eine neue Richtlinie, nach der die Verkehrsbehörden der jeweiligen Länder ihre Informationen grenzübergreifend elektronisch austauschen.

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Wildunfälle im Herbst: Wer zahlt den Schaden?

Ein Reh liegt überfahren am Straßenrand. Wildunfälle lassen sich leider kaum verhindern. Foto: Patrick Pleul
Ein Reh liegt überfahren am Straßenrand. Wildunfälle lassen sich leider kaum verhindern. Foto: Patrick Pleul

Autofahrer müssen in Herbstnächten mit Regen und Nebel besonders vorsichtig fahren. Wie aus dem Nichts tauchen Rehe oder Wildschweine im Scheinwerferlicht auf. Unfälle häufen sich. Und nicht immer zahlt die Versicherung. Angefahrene Rehe, tote Wildschweine und Füchse: Nach der Paarungszeit im Sommer bei Böcken und Ricken ist der Herbst eine gefährliche Zeit für Tiere und auch Autofahrer. 

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Kein Vorrecht für Radfahrer auf kombiniertem Fuß- und Radweg

Radfahrer müssen auf einem kombinierten Fuß- und Radweg Rücksicht nehmen, vor allem auf Kinder und Ältere. Foto: Jens Büttner
Radfahrer müssen auf einem kombinierten Fuß- und Radweg Rücksicht nehmen, vor allem auf Kinder und Ältere. Foto: Jens Büttner

Ein Radfahrer hat auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg kein Vorrang vor Passanten. Kommt es zu einem Unfall, gilt: Radfahrer müssen jede Gefährdung vermeiden und insbesondere auf Kinder und Ältere achten. Radfahrer haben auf einem kombiniertem Fuß- und Radweg kein Vorrecht. Ein Fußgänger, der aus einem Hauseingang tritt, muss zum Beispiel nicht mit einem nah an der Wand fahrenden Radler rechnen. Bei einem Unfall haftet er nicht. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 22 U 10/11).

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Schäden durch Schlaglöcher - Wann Behörden haften müssen

Besser langsam durch die Kuhle: Kann das Schlagloch nicht umfahren werden, sollten Autofahrer den Straßenschaden bei geringem Tempo hinter sich bringen. Foto: ADAC
Besser langsam durch die Kuhle: Kann das Schlagloch nicht umfahren werden, sollten Autofahrer den Straßenschaden bei geringem Tempo hinter sich bringen. Foto: ADAC

Jeder Autofahrer weiß: Die Straßen in Deutschland sind marode. Die Behörden aber sind schnell aus dem Schneider: Stellen sie ein Warnschild auf, müssen sie für Schäden nicht haften. Ist die Haftungsfrage strittig, sollten Autofahrer Beweise sammeln. Nach einer aktuellen Umfrage des ADAC fordern 86 Prozent der Autofahrer in Deutschland, dass mehr Geld in Straßen investiert wird. Nur knapp ein Drittel (28 Prozent) der über 2000 repräsentativ Befragten sind aber dafür, dazu etwa die Einnahmen einer Pkw-Maut zu verwenden. Der ADAC schätzt, dass knapp 20 Prozent des Autobahnnetzes in sanierungsbedürftigem Zustand ist. 

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Schmerzensgeld: Ausmaß der Beschwerden zählt

Beim Schmerzensgeld wird laut Urteil auch eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt. Foto: Uli Deck
Beim Schmerzensgeld wird laut Urteil auch eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt. Foto: Uli Deck

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Schleudertrauma nach einem Unfall hängt von der Dauer und Heftigkeit der Schmerzen ab. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor. Wird ein Schmerzensgeld nach einem Schleudertrauma gefordert, zählt das Ausmaß der Beschwerden. Auch eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit wird bei der Entschädigung berücksichtigt. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.

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Volle Erstattung der Sachverständigenkosten

Nach einem Unfall sollte ein unabhängiger Sachverständiger eingeschaltet werden. Sein Gutachten dient der Schadensfeststellung. Foto: Patrick Seeger
Nach einem Unfall sollte ein unabhängiger Sachverständiger eingeschaltet werden. Sein Gutachten dient der Schadensfeststellung. Foto: Patrick Seeger

Die Kfz-Versicherung eines Unfallverursachers muss die Kosten für einen Sachverständigen übernehmen - und zwar vollständig. Ein Vergleich verschiedener Anbieter ist zuvor nicht erforderlich, wie ein Urteil zeigt. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss dem Geschädigten nach einem unverschuldeten Unfall die Kosten für den Sachverständigen vollständig erstatten. Der Betroffene hat nicht die Pflicht, Gebühren verschiedener Anbieter selbst zu recherchieren, entschied das Amtsgericht Köln (Az.: 272 C 79/12).

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Urteil: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld an Kopfverletzung

Wer ohne Fahrradhelm fährt und bei einem Unfall verletzt wird, trägt laut Urteil eine Mitschuld. Foto: Tobias Hase
Wer ohne Fahrradhelm fährt und bei einem Unfall verletzt wird, trägt laut Urteil eine Mitschuld. Foto: Tobias Hase

In Deutschland besteht keine Helmpflicht für Radfahrer. Dennoch tragen sie bei einem Zusammenstoß eine Mitschuld - auch dann, wenn sich der Unfallgegner verkehrswidrig verhalten hat. Das geht aus einem aktuellen Urteil hervor. Fahrradfahrer tragen bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer Mitschuld, wenn ein Helm ihre Kopfverletzungen ver- oder gemindert hätte. Dies gilt auch bei verkehrswidrigem Verhalten des Unfallgegners, wie am Montag (17. Juni) der 7. Zivilsenat des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts entschied (Urteil vom 5. Juni 2013; Az. 7 U 11/12).

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Falschparker haftet bei einer Kollision mit

Falschparken kann teurer werden als gedacht. Passiert ein Unfall, haftet der Fahrer mit. Foto: David Ebener
Falschparken kann teurer werden als gedacht. Passiert ein Unfall, haftet der Fahrer mit. Foto: David Ebener

Ein Falschparker haftet mit, wenn sein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird. Die Höhe der Haftung kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Das hat das Amtsgericht Halle entschieden. Falschparker haften bei einer Kollision mit. Die Höhe der Haftung hängt von den Sicht- und Lichtverhältnissen am Unfallort ab. Entscheidend ist, wie stark das falsche Parken die Sicht anderer Autofahrer behindert hat. Allerdings trifft den fahrenden Verkehr bei einer Kollision die überwiegende Schuld, wie das Amtsgericht Halle feststellte (Az.: 91 C 1976/12). Denn es gelte das Sichtfahrgebot - Autofahrer müssten ihr Tempo den Verkehrsverhältnissen anpassen.

 

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Parkscheibe muss korrekt eingestellt sein

Wenn die Parkuhr die falsche Stunde zeigt, wird ein Bußgeld fällig. Foto: Frank Leonhardt
Wenn die Parkuhr die falsche Stunde zeigt, wird ein Bußgeld fällig. Foto: Frank Leonhardt

Vielerorts freuen sich die Autofahrer, wenn sie noch einen gebührenfreien Parkplatz finden. Häufig muss dann jedoch die Parkscheibe zum Einsatz kommen. Damit nicht doch noch Kosten fürs Parken anfallen, sollte sie richtig eingestellt sein. Auf vielen Parkplätzen ist die Benutzung einer Parkscheibe für einen bestimmten Zeitraum vorgeschrieben. Wer das Auto außerhalb dieser Spanne dort abstellt, muss seine Parkscheibe auf den Zeitpunkt einstellen, an dem die zeitliche Beschränkung beginnt. Darauf macht der ADAC aufmerksam und verweist auf eine Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs (Az.: VerfGH 16/10).

 

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Beifahrer eines Betrunkenen gefährdet seinen Versicherungsschutz

Beim Alkoholtest kommt es ans Licht, ob ein Autofahrer Alkohol getrunken hat. Foto: Uli Deck
Beim Alkoholtest kommt es ans Licht, ob ein Autofahrer Alkohol getrunken hat. Foto: Uli Deck

Wissentlich zu einem betrunkenen Fahrer ins Auto zu steigen, kann den Beifahrer seinen Anspruch auf Versicherungsleistungen kosten. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Blick auf Christi Himmelfahrt (9. Mai) hin. «Einen Beifahrer, der sich von einem Betrunkenen durch die Gegend fahren lässt, trifft eine gewisse Mitschuld, wenn ihm etwas passiert», sagt Stephan Schweda vom GDV. Im Schadensfall kürze die Haftpflichtversicherung des betrunkenen Fahrers möglicherweise die Ansprüche des verletzten Beifahrers auf Schmerzensgeld.

 

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