Freie Wahl bei Fahrzeug und Sitzplatz: Die Rechte im Taxi

Beim Gepäck ist das allerdings so eine Sache: Sperriges kann der Taxifahrer ablehnen. Foto: Mascha Brichta
Beim Gepäck ist das allerdings so eine Sache: Sperriges kann der Taxifahrer ablehnen. Foto: Mascha Brichta

Taxi, bitte! Ob für den Weg zu einem eiligen Termin, zum Arzt oder für die nächtliche Heimfahrt von der Party: Taxis sind für viele Menschen unverzichtbar. Als Fahrgast haben sie mehr Rechte, als sie denken. Das zeigen folgende Tipps vom ADAC:


Kurzstrecke: Egal wie kurz die Strecke ist: Ablehnen dürfen sie Taxifahrer nicht. Denn innerhalb ihrer Pflicht-Fahrgebiete, die oft mit bestimmten Stadt- oder Landkreisgrenzen identisch sind, haben sie eine Beförderungs-pflicht, die unabhängig von der Streckenlänge gilt.

Komfort: Oft steigen Taxigäste hinten ein. Dabei dürfen sie ihren Sitzplatz frei wählen und sich auch auf den Beifahrerplatz setzen, wenn sie sich dort wohler fühlen. Laute Radiobeschallung muss man als Fahrgast auch nicht anstandslos ertragen. Ist die Luft im Taxi schlecht, darf man jederzeit die Fenster öffnen. Rauchen ist verboten - für Fahrer und Fahrgast.


Taxiauswahl: Wer an einem Taxistand spontan ein Taxi nimmt, muss nicht das erste Fahrzeug der Schlange wählen. Sagt einem ein weiter hinten stehendes Taxi mehr zu, steigt man dort ein. Denn Fahrgäste haben die freie Wahl und sind nicht an die Reihenfolge gebunden.


Gepäck: Viele Urlauber lassen sich per Taxi zum Flughafen oder Bahnhof fahren. Dabei sollte ihr Gepäck nicht zu viel wiegen. Taxis müssen zwar mindestens 50 Kilogramm Gepäck transportieren können. Zu sperrige, schwere oder große Stücke können Taxifahrer aber ablehnen, erklärt der Autoclub. Wer mit viel Gepäck reist, meldet das besser bei der Taxi-Bestellung an.


Haustiere: Die tierischen Begleiter dürfen mitgenommen werden. Das kann je nach gültiger Taxiordnung aber einen Aufpreis kosten. Eine Ausnahme sind Blindenhunde. Diese fahren immer gratis mit.


Bezahlung: Taxifahrer müssen auf Wunsch eine Quittung ausstellen können. Auf dem Beleg sollten Preis, Start- und Zielort, amtliches Kennzeichen sowie Ordnungsnummer des Taxis stehen. Mitunter wird das Wechselgeld zum Problem. Will man einen Fahrpreis von 7,50 Euro mit einem 50-Euro-Schein bezahlen, muss das der Taxifahrer akzeptieren. Denn er muss auf 50 Euro herausgeben können. (DPA/TMN)