Nutzungsausfall-Entschädigung für neues Auto möglich

Nach einem Verkehrsunfall muss der KFZ-Versicherer des Unfallverursachers unter bestimmten Voraussetzungen für den Fahrzeugsnutzungsausfall aufkommen. Ein möglicher Grund ist das Fehlen von finanziellen Rücklagen. Foto: Mascha Brichta
Nach einem Verkehrsunfall muss der KFZ-Versicherer des Unfallverursachers unter bestimmten Voraussetzungen für den Fahrzeugsnutzungsausfall aufkommen. Ein möglicher Grund ist das Fehlen von finanziellen Rücklagen. Foto: Mascha Brichta

Der Wagen - ein Totalschaden. Bis die Versicherung des Unfallverursachers reguliert, kann es Monate dauern. Doch wie soll man zwischenzeitlich zur Arbeit gelangen? Eine Nutzungsausfallent-schädigung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Wenn Unfallopfer Ersatz für ihr zerstörtes Auto benötigen, aber dafür keine Vorkasse leisten können, sollten sie das sofort dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer mitteilen. Denn dann ist eine Nutzungsausfallentschädigung für einen längeren Zeitraum möglich, erklärt der ADAC unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 13 S 189/13). 

Diese gilt für die Zeit vom Unfalltag bis zur Schadensregulierung, also bis Geld vom Versicherer kommt. Voraussetzung ist, dass der Betroffene weder finanzielle Rücklagen hat, noch die Aussicht auf einen Kredit und dass er die Versicherung zügig darüber informiert.


In dem verhandelten Fall war eine Frau in einen Unfall auf der Autobahn verwickelt, bei dem ihr Geländewagen und der Pferdeanhänger dahinter einen Totalschaden erlitten. Sie bestellte ein neues Auto, das der Händler jedoch erst bei Bezahlung aushändigen wollte. Da sie keine Möglichkeit zur Vorfinanzierung hatte, musste der gegnerische Haftpflichtversicherer für den gesamten Zeitraum, den er für die Prüfung und Regulierung des Schadensfalls brauchte, eine Nutzungsausfallsentschädigung zahlen. (DPA)