Verbraucherzentrale mahnt Volksbank wegen Strafzinsen ab

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Foto: Jan-Philipp Strobel/Archiv
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Foto: Jan-Philipp Strobel/Archiv

Verbraucherschützer nehmen die Volksbank Reutlingen wegen angekündigter Strafzinsen ins Visier. Man habe die Bank per Abmahnung aufgefordert, das zu unterlassen, teilte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am Dienstag in Stuttgart mit. Kürzlich war publik geworden, dass die Volksbank pro Jahr 0,5 Prozent Minuszinsen unter anderem auf komplette Guthaben auf dem Girokonto und ab 10 000 Euro auf dem Tagesgeldkonto berechnen könnte.

Dies hatte sie per Preisaushang angekündigt - derzeit werden solche Zinsen der Bank zufolge aber noch nicht berechnet.

 

Aus Sicht der Verbraucherschützer liegt aber schon jetzt rechtswidriges Verhalten vor, da die Negativzinsen durch die Ankündigung im Preisaushang automatisch Vertragsbestandteil seien. «Behauptungen der Bank, dass das in der Praxis anders gehandhabt wird, spielen keine Rolle», so Verbraucherschützerin Cornelia Tausch.

 

Sie hält die Negativzinsen für unzulässig, weil die Volksbank das Kontomodell als Geldanlage beworben habe. Daher handele es sich rechtlich gesehen um einen Darlehensvertrag, bei dem die Bank als Darlehensnehmer eigentlich Zinsen zahlen müsste und keineswegs Negativzinsen als Entgelte berechnen dürfte, so Tausch. Eine Sprecherin der Volksbank sagte, man prüfe das Schreiben noch.

 

Das Zinstief macht Banken schwer zu schaffen, den Finanzinstituten brechen die Erträge weg. Zudem müssen sie 0,4 Prozent Strafzinsen zahlen, wenn sie Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken. Die Kosten dafür geben etliche Institute bereits an Firmenkunden weiter, Privatkunden blieben bisher aber weitgehend verschont. (DPA)