Schon jetzt vom neuen Bauvertragsrecht profitieren

Wer sein Haus noch 2017 bauen lassen möchte, sollte bei der Vertragsgestaltung darauf achten, dass die Regeln des neuen Bauvertragsrechts bereits gelten. Foto: Markus Scholz/dpa-tmn
Wer sein Haus noch 2017 bauen lassen möchte, sollte bei der Vertragsgestaltung darauf achten, dass die Regeln des neuen Bauvertragsrechts bereits gelten. Foto: Markus Scholz/dpa-tmn

Bauherren und Baufirmen können ihre Verträge grundsätzlich so gestalten, wie sie möchten. Bauherren, die ihr Vorhaben noch im Jahr 2017 umsetzen wollen, sollten das für sich nutzen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Die Regeln des neuen Bauvertragsrechts, das vom Jahr 2018 an gilt, können schon jetzt vertraglich festgeschrieben werden. Seriöse Unternehmen stellen sich laut VPB bereits auf das neue Gesetz ein und kommen Verbrauchern entgegen. Drei Punkte, auf die Bauherren im Vertrag achten sollten:

 

 

- Baubeschreibung: Eine ordentliche Baubeschreibung wird von 2018 an zur Pflicht. Sie muss allen Bauherren schlüsselfertiger Häuser rechtzeitig vor der Unterschrift unter den Vertrag zur Verfügung gestellt werden, damit genügend Zeit bleibt, um das Angebot prüfen und mit anderen vergleichen zu können. Kunden sollten aber schon jetzt auf die ausführliche Baubeschreibung pochen, empfiehlt der VPB.

 

- Bauzeit: Vom kommenden Jahr an gibt es für Baufirmen keine Ausreden mehr, denn im Vertrag mit dem Bauherren müssen sie einen verbindlichen Termin nennen, bis zu dem das Haus fertig ist. Wichtig ist diese Angabe, damit Bauherren ihre Finanzierung, die Wohnungskündigung und den Umzug planen können. Daher sollte dieser Zeitpunkt auch heute schon in den Verträgen festgehalten werden.

 

- Abschlagszahlungen: Will der Bauunternehmer Abschlagszahlungen haben, sollten Bauherren aufmerksam sein. Es muss sichergestellt werden, dass die Raten immer dem Wert der Bauleistung entsprechen. Anderenfalls ist die Überzahlung im Insolvenzfall des Bauunternehmers verloren. Und die letzte Rate sollte auch heute zehn Prozent betragen, so wie es von 2018 an Gesetz ist. (DPA/TMN)