Garantiezins für Lebensversicherung soll stabil bleiben

Sorgenkind Lebensversicherung: Der Garantiezins bei Neuverträgen sollte laut DAV nicht unter 0,9 Prozent sinken. Foto: Jens Büttner/dpa
Sorgenkind Lebensversicherung: Der Garantiezins bei Neuverträgen sollte laut DAV nicht unter 0,9 Prozent sinken. Foto: Jens Büttner/dpa

Neukunden klassischer Lebensversicherungen können im kommenden Jahr auf einen unveränderten Garantiezins von 0,9 Prozent hoffen. Die einflussreiche Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) empfahl, den erst zum Jahresanfang gesenkten Zins für Neuverträge des Altersvorsorge-Klassikers 2018 nicht weiter zu verringern, wie die Vertretung der Versicherungsmathematiker der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte. Die endgültige Entscheidung trifft das Bundesfinanzministerium auf Grundlage der DAV-Berechnungen und Empfehlungen der Finanzaufsicht Bafin.

 

Das Ministerium hatte den Zins, mit dem Kunden klassischer Lebensversicherungen nach Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten sicher rechnen können, zum 1. Januar 2017 auf 0,9 Prozent festgelegt. Einst lag der Wert - auch Höchstrechnungszins genannt - bei 4 Prozent, er sinkt angesichts der Zinsflaute am Kapitalmarkt seit geraumer Zeit. Die Anpassungen gelten jeweils nur für Neuverträge.

 

Angesichts der im Vergleich zum vergangenen Jahr nahezu unveränderten Kapitalmarktsituation sähen die Versicherungsmathematiker aktuell keine Notwendigkeit, den Zins weiter zu senken, erklärte DAV-Vorstandschef Roland Weber.

 

Die Experten stützen sich bei ihren Berechnungen auf den Durchschnittswert der Renditen von europäischen Staatsanleihen mit höchster Kreditwürdigkeit. Die Renditen der Papiere sind wegen der ultralockeren Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) im Keller.

 

Versicherer dürfen ihren Kunden zwar eine geringere, aber keine höhere Verzinsung fest zusagen. So soll sichergestellt werden, dass sich Unternehmen nicht übernehmen und ihre Versprechen auch in Zukunft erfüllen können. Die laufende Verzinsung setzt sich aus Garantiezins und Überschussbeteiligung der Versicherer zusammen. Auch diese ist im Sinkflug.

 

Ursprünglich wollte die Bundesregierung den Garantiezins nicht mehr festlegen, nahm von den Plänen aber wieder Abstand. Ob beziehungsweise in welcher Form ein «Höchstrechnungszins» als Aufsichtsinstrument erforderlich sei, soll im kommenden Jahr geprüft werden.

 

Die Versicherungsmathematiker sprachen sich für einen verbindlichen Höchstrechnungszins aus, empfahlen aber ein zweistufiges Vorgehen. In den ersten 15 Jahren sollte sich der Zins an den Möglichkeiten des Kapitalmarktes orientieren. Danach sollte ein vorsichtigerer Wert festgelegt werden.

 

Angesichts der Zinsflaute fällt es den Versicherern zunehmend schwer, die hohen Zusagen der Vergangenheit zu erwirtschaften. Viele Unternehmen bieten mittlerweile Produkte ohne klassischen Garantiezins an. Nach Angaben des Branchenverbandes GDV unterzeichneten 46 Prozent der Neukunden im vergangenen Jahr Verträge mit abgespeckten Garantien oder fondsgebundenen Produkten - nach 37 Prozent im Vorjahr. (DPA)