Polizei-Körperkameras kommen nun probeweise zum Einsatz

Baden-württembergische Polizisten werden mit Bodycams ausgerüstet. Foto: Franziska Kraufmann
Baden-württembergische Polizisten werden mit Bodycams ausgerüstet. Foto: Franziska Kraufmann

Die Einführung der Körperkameras bei der baden-württembergischen Polizei kommt voran. In Freiburg, Mannheim und Stuttgart startete am Freitag ein auf sechs Wochen angesetzter Pilotversuch mit 30 Bodycams, wie Innenminister Thomas Strobl (CDU) mitteilte. Im Bereich dieser Präsidien finden demnach etwa 40 Prozent aller Fälle im Land von Gewalt gegen Polizisten statt. «Jeder Angriff auf die Polizei ist ein Angriff gegen uns alle.» Die Tätlichkeiten gegen Beamte hätten in den vergangenen Jahren zugenommen.

Ein erster Bericht über den Versuch soll im Juni vorliegen. Danach soll die Ausschreibung für die Beschaffung starten. Die Kosten für eine Kamera liegen den Angaben zufolge zwischen 800 Euro und 900 Euro. Am Ende solle in jeder Streifenwagenbesatzung ein Polizist mit so einem Gerät ausgestattet werden, sagte Strobl weiter. Strittig ist das Pre-Recording, eine Sonderfunktion der Bodycam, die von Datenschützern kritisiert wird. Dabei nimmt die Kamera in einer Art Dauerschleife 60 Sekunden auf, die aber immer wieder gelöscht werden.

 

Das Pre-Recording habe eine zusätzliche vorbeugende Wirkung, sagte Strobl. Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Uli Sckerl, sagte: «Wir wollen in die Testphase auch das sogenannte Pre-Recording-Verfahren einbeziehen, um die datenschutzrechtliche Problematik in der Praxis zu klären.» Nach Auswertung des Versuchs werde im Landtag entschieden, auf welcher rechtlichen Grundlage die Körperkamera dauerhaft zum Einsatz kommen könne. Strobl wies darauf hin, dass die Beamten in der Regel ihr Gegenüber darauf hinweisen, dass eine Aufnahme erfolgt. In bestimmten Einsatzsituationen schlage ihnen Gewalt und Aggression entgegen. Hier solle die Kamera abschrecken, aber auch gewalttätige Angriffe besser dokumentieren. Die Aufnahmen dürfen nur im öffentlichen Raum erfolgen, wie Marco Troll weiter berichtete. Bei Einsätzen in einer Wohnung dürfe keine Aufzeichnung erfolgen. Wenn auf der Aufnahme keine Straftat zu sehen ist, muss sie den Angaben zufolge spätestens nach vier Wochen gelöscht werden. (DPA/LSW)