Das Prinzip «Bring your own Device» im Job

Den privaten Laptop für die Arbeit nutzen? Der Arbeitgeber kann Mitarbeiter in der Regel nicht dazu verpflichten, das zu machen. Foto: Mascha Brichta
Den privaten Laptop für die Arbeit nutzen? Der Arbeitgeber kann Mitarbeiter in der Regel nicht dazu verpflichten, das zu machen. Foto: Mascha Brichta

Die Abkürzung «BYOB» findet sich in der Regel auf Partyeinladungen. Die vier Buchstaben stehen für «Bring Your Own Bottle» («Bring deine eigene Flasche mit»). Das gleiche Prinzip gibt es auch bei der Arbeit, nur nicht ganz so feucht-fröhlich.

Die Formel «BYOD» steht für «Bring Your Own Device» oder «Bring dein eigenes Gerät mit». Statt Dienstrechner oder -handy nutzen Arbeitnehmer mit BYOD also Computer, Smartphones und sonstige Geräte, die sie selbst besitzen. Ein Versuch des Arbeitgebers, Kosten einzusparen?

Nicht unbedingt: «Vermeintlich niedrige Kosten spielen bei BYOD keine Rolle, auch wenn man das vermuten könnte», sagt Juliane Petrich, Bereichsleiterin Arbeitsmarkt beim IT-Verband Bitkom. Im Gegenteil: «Der Arbeitgeber hat damit einen viel höheren Wartungs- und Sicherheitsaufwand.»

 

«Wenn Unternehmen BYOD anbieten, dann eher, um die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu steigern und das eigene Image zu verbessern», sagt Petrich. Denn häufig seien es eher die Mitarbeiter selbst, die so arbeiten wollen und das sogar einfordern. Gerade jüngere Generationen legen darauf mitunter großen Wert.

 

Klar: Wer mit intuitiv nutzbarer Technik und leistungsfähiger Hardware aufgewachsen ist, will sich im Job nicht mit komplizierter Software und lahmen Computern herumschlagen. Das zeigt auch eine Umfrage der Unternehmensberatung IDC unter IT-Fachleuten und Führungskräften verschiedener Branchen: Je jünger Entscheidungsträger sind, desto unzufriedener sind sie demnach mit der technischen Ausstattung ihres Arbeitsplatzes.

 

Kein Wunder, dass sich das Mitbring-Prinzip in manchen Ländern bereits fest etabliert hat - etwa in Südkorea oder Singapur. In Europa und vor allem in Deutschland seien Arbeitgeber da deutlich zurückhaltender. «Das liegt unter anderem daran, dass es hier viel strengere Vorschriften und Regelungen rund um Datenschutz, Lizenzrecht oder Steuern gibt», sagt Petrich.

 

Ein Beispiel dafür ist die Software: «Wer nur eine private Lizenz für ein Office-Paket hat, darf das nicht ohne weiteres für die Arbeit nutzen», sagt Norbert Geyer, Anwalt für IT-Recht in der Kanzlei RDP in Augsburg. Mit dem eigenen Excel eine Tabelle für den Job zu bauen, kann also theoretisch schon für Komplikationen sorgen. Größte Hürde ist aber der Datenschutz. Denn der Arbeitgeber muss stets gewährleisten, dass auf den Geräten der Mitarbeiter berufliche und private E-Mails, Kontakte und andere Infos stets sauber getrennt bleiben.

 

Auch für Arbeitnehmer hat das Arbeiten mit eigenen Geräten nicht nur Vorteile - von den Anschaffungskosten und dem Arbeitsaufwand für Einrichtung und Pflege ganz abgesehen. Denn natürlich wird es nicht leichter, Job und Privatleben zu trennen, wenn berufliche E-Mails auf dem Smartphone stets verfügbar sind.

 

Zudem verpflichtet sich der Arbeitnehmer mit BYOD, die vom Arbeitgeber eingerichtete Infrastruktur zur Datentrennung, zum Beispiel eine sogenannte Sandbox-Lösung, auch zu nutzen. Ansonsten droht ihm rechtlicher Ärger, warnt Geyer.

 

In Deutschland gibt es angesichts der Fallstricke daher oft kein reines BYOD, sondern eher Mischformen, sagt Bitkom-Expertin Petrich. Dazu zählt zum Beispiel CYOD («Choose Your Own Device»), bei dem Arbeitnehmer zwar keine eigenen Geräte verwenden, aber aus einer breiteren Palette an Hardware wählen können. Wer lieber am Mac als am Windows-PC arbeitet, kann das dann tun. Und mit COPE («Corporate Owned, Personally Enabled») gehören die Geräte zwar ebenfalls der Firma, die private Nutzung ist aber ausdrücklich gestattet. (DPA/TMN)