Kaufgesuche aus dem Ausland prüfen - Treuhandbetrug droht

Treuhandbetrug droht: Online-Händler sollten Kaufgesuche aus dem Ausland kritisch prüfen. Foto: Uli Deck
Treuhandbetrug droht: Online-Händler sollten Kaufgesuche aus dem Ausland kritisch prüfen. Foto: Uli Deck

Auf Online-Marktplätzen und Kleinanzeigen-seiten sollten Verbraucher Kaufgesuchen oder Kaufangeboten aus dem Ausland mit einer gehörigen Portion Skepsis begegnen. Das gelte insbesondere, wenn der Interessent oder Verkäufer angibt, sich zeitweilig außer Landes zu befinden. Beim Vorschlag, den Kauf oder Verkauf über einen Treuhänder oder Transportdienstleister abzuwickeln, sollte man vorsichtig sein, warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Diese werden über oft recht professionell gestaltete Homepages als seriöse Mittler und Unternehmen dargestellt.

In Wahrheit gibt es diese Treuhänder aber gar nicht: Wer Geld überweist, ist bereits in die Falle getappt. Umgekehrt könne es auch vorkommen, dass die Betrüger behaupten, das Geld für eine Ware bereits an den vermeintlichen Treuhänder gezahlt zu haben - und wollen damit erreichen, dass ihr Opfer die Ware unbezahlt verschickt.

 

Verbraucher sollten insbesondere bei Angeboten und Kaufgesuchen aus dem Ausland oder in englischer Sprache vorsichtig sein und nur bekannte und seriöse Zahlungs- oder Transportdienstleister nutzen. rät das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen. Oft genügt den Angaben zufolge schon eine kurze Suchmaschinenabfrage, um die vermeintlichen Treuhänder oder Transporteure, auf die die Betrüger bestehen, als Fantasiegebilde zu enttarnen.

 

Wer einen Scheck erhalten hat, sollte ihn vor Warenversand unbedingt von seiner Bank auf Echtheit überprüfen lassen, und diese über die Verkaufsumstände informieren. Notfalls kann man den LKA zufolge auch bei einer Polizeidienststelle nachfragen und dort auch gegebenenfalls zugeschickte Ausweiskopien prüfen lassen.

 

Als Variante der Treuhandbetrügereien verschicken manche Täter den Angaben zufolge auch «versehentlich» höher dotierte, aber gefälschte Schecks - und verlangen dann eine Weiterüberweisung der Differenz. Zudem könne es vorkommen, dass man zwar tatsächlich eine Überweisung aufs Konto bekommt, das Geld aber von einem anderen Kriminalitätsopfer stammt, dessen Onlinebanking-Konto gehackt worden ist. (DPA/TMN)