Erst spät gestoppt: Dubiose «Cum-Ex»-Deals kosteten Staat Milliarden

Bei den «Cum-Ex-Geschäften» geht es um komplizierte Finanzgeschäfte. Foto: Nicolas Armer
Bei den «Cum-Ex-Geschäften» geht es um komplizierte Finanzgeschäfte. Foto: Nicolas Armer

Jahrelang wurde der Fiskus um Milliarden geprellt durch zweifelhafte Aktiendeals - sogenannte Cum-Ex-Geschäfte. Erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Später folgten Ermittlungsverfahren gegen Banken und Anlagefonds wegen des Verdachts des Steuerbetrugs. Jetzt wird ein Untersuchungsausschuss des Bundestages das Kapitel näher beleuchten - um ähnliche Betrügereien in Zukunft zu verhindern, wie die Opposition sagt. Was sind «Cum-Ex-Geschäfte» überhaupt?

 

Ziemlich komplizierte Finanzgeschäfte. Im Kern geht es um die Besteuerung von Dividenden. Dem Staat steht Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent zu. Bei den auch «Dividendenstripping» genannten Geschäften geht es um den raschen Kauf und Verkauf von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch rund um den Stichtag, an dem börsennotierte Unternehmen die Höhe der Gewinnausschüttung an ihre Kapitalanleger festlegen. Zahlreiche Banken, aber auch Fonds und Händler sollen in solche Geschäfte verwickelt gewesen sein.

 

Und wie lief das konkret ab?

Es wurde mit sogenannten Leerverkäufen gearbeitet - also Papiere verkauft, diese aber erst zu einem späteren Zeitpunkt geliefert. Die zeitliche Differenz nutzten Investoren dann rund um die Dividendenzahlung aus. Die Wertpapiere wurden schnell im großen Stil zwischen Beteiligten hin- und hergeschoben. Das führte dazu, dass Investoren von Banken Steuerbescheinigungen für Kapitalertragsteuern auf Dividendenerlöse bekamen - die so gar nicht gezahlt wurden, was sie später aber beim Fiskus steuerlich geltend machten.

 

War das illegal oder wurde nur eine Gesetzeslücke genutzt?

Die Behörden kamen den Tricksereien erst später auf die Schliche. Sie gehen davon aus, dass es sich um illegale Kniffe handelte. Unter Juristen ist weiter umstritten, ob die Geschäfte zulasten der Staatskasse illegal oder nur unanständig waren. Investoren argumentierten, sie hätten lediglich ein legales Steuerschlupfloch ausgenutzt. Der Gesetzgeber hätte das Schlupfloch, wie 2012 geschehen, ja einfach schließen können, habe dies aber jahrelang nicht getan. Bei Finanzgerichten waren mehrere Verfahren gegen Banken und Investoren wegen solcher «Cum-Ex-Deals» anhängig. Mitte April 2014 hatte der Fiskus vor dem Bundesfinanzhof einen Teilerfolg erzielt. Auch für andere Gerichte sind die Deals noch ein Fall.

 

Warum waren solche Geschäfte möglich?

Banken und Investoren nutzten bestimmte Eigenheiten der Abwicklungssysteme an den Börsen, aber auch steuerrechtliche Besonderheiten - und das über Jahre hinweg und wohl lange mit Wissen von Bund, Ländern und Finanzbehörden. Der Fiskus hatte die «Cum-Ex-Geschäfte» nicht bemerkt. Sie waren von normalen Aktiengeschäften kaum zu unterscheiden. Der Bundesfinanzhof erklärte das «Dividendenstripping» in einem Urteil aus dem Jahr 1999 zwar für grundsätzlich rechtens. Die obersten Steuerrichter hatten aber noch längst nicht alle Varianten unter die Lupe genommen. Auch öffentliche Banken mischten wohl mit. Geschlossen wurde das Schlupfloch erst 2012 durch eine Neuregelung der Nachweispflichten.

 

Waren solche Geschäfte auch etwas für Kleinanleger?

Eher nicht. Eine Reihe von Banken sollen laut früheren Presseberichten solche Geschäfte betrieben haben, teils im Eigenhandel, teils im Auftrag vermögender Kunden. Für Kleinanleger ist das Ganze dagegen nichts. Schon alleine deshalb, weil sich der Aufwand bei kleineren Summen nicht rechnet. Sie hätten nur geringe bis keine Chancen gehabt, an solchen Deals zu verdienen.

 

Um wie viel Geld geht es?

So genau weiß das niemand. Weil sehr viele Geschäfte dieser Art in verschiedensten Varianten abgewickelt worden sein sollen, wird die Summe auf bis zu zwölf Milliarden Euro geschätzt.

 

Was soll der Untersuchungsausschuss des Bundestages klären?

Linken und Grünen im Bundestag geht es um mögliche Versäumnisse von Finanzverwaltungen, des Finanzministerium und der Finanzaufsicht und darum, solche Deals in Zukunft zu verhindern. Geklärt werden soll etwa die Frage, wie es dazu kommen konnte, dass «Cum-Ex-Geschäfte» über zehn Jahre lang nicht unterbunden wurden. Auch, «ob und wenn ja, von wem es Einflussnahmen mit dem Ziel gab, das Modell der Cum-Ex-Geschäfte nicht oder nicht gänzlich abzuschaffen». (DPA)