Gabriel billigt Fusion Edeka/Tengelmann mit Auflagen

Das Bundeskartellamt hatte den Kauf der rund 450 Läden durch Edeka Anfang April 2015 aus Wettbewerbsgründen abgelehnt. Foto: Roland Weihrauch/Archiv
Das Bundeskartellamt hatte den Kauf der rund 450 Läden durch Edeka Anfang April 2015 aus Wettbewerbsgründen abgelehnt. Foto: Roland Weihrauch/Archiv

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wird die umstrittene Übernahme der Supermarkt-kette Kaiser's Tengelmann durch den Handelsriesen Edeka per Ministererlaubnis mit Auflagen billigen. Gabriel widersetzt sich damit der Einschätzung von Kartellamt und Monopolkommission. Gabriel muss aber neben den Auswirkungen auf den Wettbewerb bei einer Ministererlaubnis auch die Einflüsse auf das Gemeinwohl sowie gesamtwirtschaftliche Gründe berücksichtigen. Laut «Handelsblatt» wird Gabriel die Sondergenehmigung noch im Januar mit Auflagen genehmigen.

In Branchenkreisen werde erwartet, dass diese Bedingungen hart ausfallen. Das Wirtschaftsministerium äußerte sich zunächst nicht. Es kündigte noch für Dienstag (14.00 Uhr) ein «Pressestatement Gabriels zum Verfahren Kaiser's Tengelmann/Edeka» an.

 

Das Bundeskartellamt hatte den Kauf der rund 450 Läden durch Edeka Anfang April aus Wettbewerbsgründen abgelehnt. Um das Veto auszuhebeln, beantragten die Supermarktketten bei Gabriel eine Ministererlaubnis. Auch die Monopolkommission hatte Gabriel in einem Sondergutachten empfohlen, den Antrag abzulehnen. Gegen die Entscheidung des Ministers kann geklagt werden. Damit ist offen, ob die seit Monaten andauernde Hängepartie nun beendet ist.

 

Edeka hatte zuletzt argumentiert, die gesamtwirtschaftlichen Vorteile würden bei einer Übernahme von Kaiser's Tengelmann deutlich überwiegen. Nur mit der Komplettübernahme durch Edeka sei der Erhalt der mehr als 16 000 Arbeitsplätze bei der angeschlagenen Kette Tengelmann sicher. Edeka-Konkurrenten wie die Rewe-Gruppe hatten dies bezweifelt und warnten vor einer Sondererlaubnis für die umstrittene Fusion durch Gabriel.

 

Eine solche Sondererlaubnis ist möglich, wenn die gesamtwirtschaftlichen Vorteile nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums deutlich schwerer wiegen als rein wettbewerbsrechtliche Kritikpunkte.

 

Nach Angaben der Bundesregierung gab es vor der geplanten Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka bislang 21 solche Fälle. Achtmal wurde dabei die Ministererlaubnis erteilt (teils mit Auflagen), sechsmal sagte ein Minister Nein, in sieben Fällen zogen die Unternehmen ihren Antrag zurück. (DPA)