Erhöhter Grundfreibetrag beschert vielen höheren Nettolohn

Auf ein bisschen mehr Nettoeinkommen können sich Arbeitnehmer freuen: Beispielsweise durch einen erhöhten Grundfreibetrag fallen leicht geringere Abzüge an. Foto: Andrea Warnecke
Auf ein bisschen mehr Nettoeinkommen können sich Arbeitnehmer freuen: Beispielsweise durch einen erhöhten Grundfreibetrag fallen leicht geringere Abzüge an. Foto: Andrea Warnecke

Berlin (dpa/tmn) - In diesem Jahr fällt der monatliche Steuerabzug bei vielen Arbeitnehmern etwas geringer aus. Ein Grund dafür ist unter anderem der erhöhte Grundfreibetrag von jetzt 8652 Euro, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Ein darüber hinaus veränderter Steuertarif und mehr abzugsfähige Renten-versicherungsbeiträge sorgen laut NVL zusätzlich in vielen Fällen für mehr Netto. Zwei Beispiele: Bei einem Monatslohn von 1500 Euro blieben 2015 bei Lohnsteuerklasse I oder IV meist 1098 Euro Netto übrig, ab Januar sind es 1103 Euro.

Bei einem Einkommen von 4000 Euro lag der Nettolohn 2015 meist bei 2402 Euro, ab Januar bei 2412 Euro. Ob das kleine Plus dem Steuerzahler am Ende aber wirklich zur Verfügung steht, hängt laut NVL auch von den Sozialversicherungsbeiträgen ab. Denn der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 0,9 auf 1,1 Prozent.

 

Arbeitnehmerpaare sollten prüfen, ob sie noch immer die Steuerklassenkombination mit dem für sie geringsten laufenden Lohnsteuerabzug gewählt haben, rät NVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft. Hilfe finden sie unter dem Suchwort «Steuerklassenwahl» auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums.

 

Wer Freibeträge beim Finanzamt beantragt, kann sofort über mehr Nettolohn verfügen. Sinnvoll kann das sein, wenn Steuerzahler höhere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen haben. Seit diesem Jahr können sie erstmals für zwei Jahre eingetragen und müssen nicht mehr jedes Jahr neu beantragt werden. Steuerzahler müssen die Anträge aber wie bisher auf Papierformularen stellen. Der «Antrag auf Lohnsteuerermäßigung» kann im Internet ausgefüllt werden. (DPA/TMN)