Datenschützer: Bei Online-Partnersuche keine intime Infos

Verbraucherschützer warnen: Man sollten nicht zu viel von sich im Internet verraten. Foto: Frank May
Verbraucherschützer warnen: Man sollten nicht zu viel von sich im Internet verraten. Foto: Frank May

Wer im Internet die Liebe fürs Leben sucht, sollte nach einem Rat von Datenschützern sparsam mit persönlichen Informationen umgehen. Viele sogenannte Dating-Portale fragten bis zu 70 Angaben zur eigenen Person ab - bis hin zu erotischen Vorlieben. Das seien Informationen, die sie «im analogen Leben wahrscheinlich nie oder erst im Rahmen einer vertrauensvollen Partnerschaft preisgeben würden». So erklärt es das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach.

Denn nach den Erfahrungen der Datenschützer bieten nicht alle Dating-Portale hundertprozentigen Schutz vor einem Missbrauch der hochsensiblen Daten.


Bei einer Überprüfung von bundesweit 21 Online- Partnervermittlern hätten Experten in mehreren Punkten «Nachholbedarf» festgestellt. Gravierende Mängel seien aber nicht festgestellt worden. An der Prüfaktion waren auch die Datenschutzbehörden von Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg beteiligt.


Im Kern bemängeln die Datenschützer folgende Punkte:


Punkt 1: Bei etlichen Partner-Vermittlungsportalen sind die Anmeldeverfahren, das sogenannte Login, unzureichend vor Hackern geschützt. Viele Portalen würden neben der E-Mail-Adresse oder einem Pseudonym meist nur ein als unsicher geltendes Passwort fordern - «mit teilweise nur drei bis sechs Stellen», bemängeln die Datenschützer.


Punkt 2: Nahezu alle Portalanbieter können Chats der Partnersuchenden mitlesen. «Viele Nutzer dürften sich dessen nicht bewusst sein», vermutet Landesamtspräsident Thomas Kranig in einer Mitteilung. Nach Ansicht der Datenschützer werde dadurch in die Grundrechte der Betroffenen eingegriffen. Mitlesen dürften Portalbetreiber nur, wenn Nutzer dem ausdrücklich zustimmten.


Punkt 3: Etliche Online-Anbieter im Partnervermittlungsgeschäft forderten zur Identifikation und Altersfeststellung zudem eine Kopie des Personalausweises an. «Diese Praxis ist in der Praxis häufig unzulässig.» Die Behörden dringen daher bei den Dating-Portalbetreibern auf alternative Verfahren zur Überprüfung von Alter und Identität. Grundsätzlich sollten sich Nutzer die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Portalanbieters vorher genau durchlesen, bevor sie sich registrierten. (DPA)