Google ohne Zustimmung zu neuen Datenschutzregeln nutzen

Nutzer müssen den Datenschutz-Hinweisen von Google nicht zustimmen. Es gibt auch Alternativen wie MetaGer. Foto: Rainer Jensen
Nutzer müssen den Datenschutz-Hinweisen von Google nicht zustimmen. Es gibt auch Alternativen wie MetaGer. Foto: Rainer Jensen

Schnelle Klicks auf blaue Schaltflächen mit der Aufschrift «Ich stimme zu» sind selten eine gute Idee. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (vznrw) warnt daher auch vor einer allzu schnellen Zustimmung zu Googles «Hinweise zum Datenschutz». Seit einigen Tagen bekommen Nutzer vor Gebrauch der Suchmaschine Datenschutzinformationen eingeblendet. Einige Passagen darin lassen den Verbraucherschützern «die Haare zu Berge stehen». Ohne Zustimmung lässt sich Google zwar nicht mehr nutzen, die Suchergebnisse des Internetriesen bekommt man aber auch auf anderem Weg.

Die Verbraucherschützer raten zur Nutzung von alternativen Suchmaschinen, die weniger oder keine Daten über ihre Nutzer sammeln. Einige von ihnen nutzen sogar Googles Suchindex, leiten die Anfragen ihrer Nutzer aber anonymisiert an die Server des US-Unternehmens weiter. Ein Beispiel dafür sind die niederländischen Suchmaschinen Startpage und Ixquick. Während Startpage eine Art anonymer Zugang zu Google ist, nutzt die Meta-Suchmaschine Ixquick auch Suchdaten weiterer Anbieter und bezieht sie in ihre Ergebnisse mit ein. Dabei speichern beide Dienste weder die IP-Adresse der Nutzer, noch werden Suchbegriffe oder andere Daten erhoben oder an Dritte weitergeleitet.


Weitere anonyme Suchalternativen sind DuckDuckGo aus den USA, MetaGer aus Deutschland oder Qwant aus Frankreich, die ebenfalls mit strengem Datenschutz werben, aber eigene Suchtechnik verweden. Die Bedienung dieser Suchmaschinen funktioniert genau wie eine Suche über Google. Nur die Ergebnislisten sehen etwas anders aus, gelegentlicht folgt die Sortierung der Ergebnisse auch einer anderen Systematik. (DPA/TMN)