Selbst entscheiden: Persönliches Budget für chronisch Kranke

Chronisch Kranke können für Hilfeleistungen ein persönliches Budget beantragen. Damit können sie selbst entscheiden, für welche Leistungen sie Geld ausgeben wollen. Foto: Kai Remmers
Chronisch Kranke können für Hilfeleistungen ein persönliches Budget beantragen. Damit können sie selbst entscheiden, für welche Leistungen sie Geld ausgeben wollen. Foto: Kai Remmers

Chronisch Kranke oder Menschen mit Behinderungen brauchen oft täglich Hilfe. Hierfür können Betroffene einen eigenen Geldbetrag beantragen. Mit diesem Persönlichen Budget können sie selbst entscheiden, welche Hilfe wann, wo und wie nötig ist. Antworten auf wichtige Fragen:


Was genau ist das Persönliche Budget?

Mit dem Persönlichen Budget können chronisch Kranke und Menschen mit Behinderungen ihre Betreuung zu Hause individuell organisieren und bezahlen. 

«Es handelt sich um keine neue Leistung, sondern ist eine Geldleistung, die statt einer Sachleistung beantragt werden kann», sagt Barbara Vieweg von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland - ISL.


Der Betroffene bekommt monatlich im Voraus eine bestimmte Summe überwiesen. «Aus dem Leistungsempfänger wird quasi ein Kunde oder auch ein Arbeitgeber, der für seine Bedürfnisse Leistungen einkauft und auch Assistenten einstellt», erläutert Aline Klett von der Stiftung Warentest.


Wer kann es in Anspruch nehmen?

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die einen Anspruch auf Rehabilitationsleistungen haben. «Es gibt keine Beschränkung in Bezug auf die Behinderung oder die Höhe des Unterstützungsbedarfs», betont Vieweg. «Eltern haben auch die Möglichkeit, für ihr behindertes Kind ein Budget zu beantragen - etwa für Einzelfallhilfe oder Ferienbetreuung vom Jugendamt», erklärt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.


Wie kommt man an ein Persönliches Budget?

Das muss bei dem Träger beantragt werden, der für eine Leistung in Betracht kommt. Das kann zum Beispiel beim Sozialamt oder bei der Krankenkasse sein. Ergänzend zum Antrag müssen sämtliche benötigten Hilfen aufgelistet werden.


Wie hoch sind die zur Verfügung gestellten Beträge im Schnitt?

Mit dem Budget soll ein chronisch Kranker oder ein Mensch mit einer Behinderung in der Lage sein, seinen individuell festgestellten Hilfe-Bedarf zu finanzieren. Bei wissenschaftlichen Untersuchungen schwankte nach Angaben der Ministeriumssprecherin die Höhe der Persönlichen Budgets erheblich.


Was ist, wenn das Persönliche Budget im Alltag nicht ausreicht?

In solchen Fällen kann ein Antrag auf Erhöhung gestellt werden. «Das Budget muss in jedem Fall den tatsächlichen Bedarf decken», betont die Ministeriumssprecherin. Der Budgetnehmer kann Widerspruch einlegen und gegebenenfalls klagen. «Das kommt im Alltag immer wieder vor, dass die Höhe der Budgets nicht ausreicht», berichtet Vieweg.


Was sind die Vorteile des Persönlichen Budgets?

«Chronisch Kranke und Menschen mit einer Behinderung können einen viel größeren Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung der Leistungen nehmen», erklärt Vieweg. Sie können Tagesabläufe nach ihren Bedürfnissen gestalten. «Wer will, kann das Budget mit Sachleistungen kombinieren und zum Beispiel an manchen Tagen einen Pflegedienst nutzen und an anderen Assistenten beschäftigen, sagt Klett.


Und die Nachteile?

Die Beantragung ist mitunter kompliziert und bürokratisch. «Zudem ist die Abrechnung teils aufwendig», betont Vieweg. Diejenigen, die zum Arbeitgeber werden, benötigen eine Betriebsnummer. Assistenten müssen bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Außerdem werden Lohnabrechnungen Monat für Monat fällig. «Solche Aufgaben kann zum Beispiel ein Steuerberater übernehmen, hierfür können ebenfalls Mittel beantragt werden», erklärt Klett.


Service:

Beratungstelefon zum Persönlichen Budget der ISL: 01805/47 47 12 (0,14 Euro pro Minute, Anrufe nur aus dem Festnetz möglich)


Beim Bundesarbeitsministerium gibt es ein Bürgertelefon für behinderte Menschen: 030/221 91 10 06 (die Höhe der Gebühren hängt vom Tarif des jeweiligen Telefonkunden ab) (DPA/TMN)