Kündigung bei eigenmächtigem Untervermieten berechtigt

Wer einen Teil seiner Wohnung untervermieten will, sollte seinen Vermieter um Erlaubnis fragen. Andernfalls droht eine Kündigung. Foto: Monique Wüstenhagen
Wer einen Teil seiner Wohnung untervermieten will, sollte seinen Vermieter um Erlaubnis fragen. Andernfalls droht eine Kündigung. Foto: Monique Wüstenhagen

Berlin (dpa/tmn) - Eine eigenmächtige Untervermietung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des gesamten Mietvertrages. Das berichtet die in Köln erscheinende «Monatsschrift für Deutsches Recht» (Heft 11/2015) unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Berlin. Nach Auffassung des Gerichts gilt dies ebenso, wenn der Vermieter für eine begrenzte Zeit der Untervermietung zwar zugestimmt hat, nach Ablauf der Frist der Mieter den Untermieter aber weiterhin eigenmächtig in der Wohnung lässt (Az.: 67 S 28/15).

Das Gericht gab mit seinem Urteil einem Vermieter Recht. Er hatte einem seiner Mieter gestattet, dass dessen Nichte «vorrübergehend» als Untermieterin in der Wohnung leben durfte. Nach etwa einem Jahr verlangte er den Auszug der Mieterin. Dennoch ließ sie der Mieter die Wohnung weiter nutzen. Daraufhin kündigte ihm der Vermieter fristlos.


Das Landgericht befand, zwar habe der Vermieter keinen festen Zeitpunkt für die zulässige Untervermietung genannt. Aber die Wortwahl «vorrübergehend» zeige, dass dies nur befristet der Fall sein sollte. Bei zwölf Monaten könne jedenfalls von einer «vorrübergehenden» Untervermietung keine Rede mehr sein. Daher sei die weitere Untervermietung zu Unrecht erfolgt.