BGH stärkt Rechte von Reisenden bei Anzahlungen

Entspannen am Strand - und künftig auch vor dem Urlaub: Veranstalter von Pauschalreisen dürfen nur noch in Ausnahmefällen mehr als 20 Prozent Anzahlung verlangen. Foto: Julian Stratenschulte
Entspannen am Strand - und künftig auch vor dem Urlaub: Veranstalter von Pauschalreisen dürfen nur noch in Ausnahmefällen mehr als 20 Prozent Anzahlung verlangen. Foto: Julian Stratenschulte

Gute Nachrichten für Pauschalurlauber: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen sie künftig nicht mehr mit hohen Summen für ihren Urlaub in Vorkasse treten. Auch bei den Stornogebühren entschieden die Richter zugunsten der Reisenden. Reiseveranstalter dürfen nur in Ausnahmefällen mehr als 20 Prozent Anzahlung für Pauschalreisen verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag (9. Dezember) entschieden. (Az.: X ZR 85/12 u.a.) Die Richter gaben damit Verbraucherschützern überwiegend recht. 

Diese waren in mehreren Klagen dagegen vorgegangen, dass Urlauber in bestimmten Fällen zwischen 25 und 40 Prozent auf den Gesamtpreis ihrer Pauschalreise anzahlen sollten. Kläger sind die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Sie haben mehrere Touristikunternehmen vor Gericht gebracht.


Die Verbraucherschützer gingen außerdem erfolgreich gegen Kosten vor, die die Veranstalter ihren Kunden bei einer Stornierung der Reise in Rechnung stellen. Die Kosten sind gestaffelt und richten sich nach der Anzahl der Tage bis Reisebeginn. Die Veranstalter müssen dem Urteil zufolge genaue Gründe für die Höhe der Stornogebühren angeben. Bereits die Vorinstanzen hatten den Verbraucherschützern recht gegeben. (DPA)