Ministerium ordnet am Bodensee Stallpflicht wegen Vogelgrippe an

Das Geflügel soll in Ställen geschützt werden. Foto: Julian Stratenschulte/Archiv
Das Geflügel soll in Ställen geschützt werden. Foto: Julian Stratenschulte/Archiv

Das Ministerium für Verbraucherschutz hat die Kommunen im Kampf gegen die Vogelgrippe gebeten, in einem Streifen von 500 Metern um den Bodensee und entlang des Rheins eine Stallpflicht für Geflügel anzuordnen. Die Maßnahme werde ergriffen, «um einen möglichen Verbreitungsweg für die Geflügelpest auszuschalten», teilte das Ressort am Mittwoch in Stuttgart mit. Es folgt damit einer Empfehlung des Friedrich-Löffler-Instituts des Bundes. 

«Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbliche als auch für private Geflügelhaltungen», sagte Minister Alexander Bonde (Grüne). Bislang gebe es trotz einer verstärkten Untersuchung von Wildvögeln keinerlei Anzeichen für ein Auftreten der Krankheit in Baden-Württemberg.


Das Friedrich-Loeffler-Institut hatte zuvor mitgeteilt, dass das Risiko einer Einschleppung des H5N8-Erregers durch Wildvögel, insbesondere über den Vogelzug, derzeit hoch sei. Begründet wird die Einschätzung mit dem Fund einer infizierten Wildente am 17. November auf der Insel Rügen, dem noch nicht abgeschlossenen Herbstvogelzug und dem bevorstehenden Winterzug von Wildvögeln aus Sibirien.


Bereits am Montag hatte das Ministerium von Bonde angekündigt, die Kontrollen bei Wildvögeln zu verdoppeln. Der Minister forderte die Geflügelhalter im Land dazu auf, sich strikt an die Sicherheitsmaßnahmen zu halten. In Baden-Württemberg gibt es 12 600 Betriebe, die rund sechs Millionen Geflügeltiere halten. (DPA/LSW)