Die Pausengestaltung ist Mitarbeitersache

Ob Mitarbeiter in der Pause an ihrem Arbeitsplatz bleiben oder nicht, ist allein ihre Sache. Foto: Jens Kalaene
Ob Mitarbeiter in der Pause an ihrem Arbeitsplatz bleiben oder nicht, ist allein ihre Sache. Foto: Jens Kalaene

Die Füße hochlegen und neue Energie tanken: Um im Job leistungsfähig zu bleiben, sind Pausen sehr wichtig. Mitarbeiter sollten wissen: Dem Chef steht nicht frei, wie lange Auszeiten er ihnen gönnt. Darf ich in der Pause das Betriebsgelände verlassen? Stehen mir als Raucher Extra-Auszeiten zu? Beim Thema Pause ergeben sich immer wieder Fragen. Die Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür erklärt, welche Rechte Arbeitnehmer bei dem Thema haben.

Wie lang dürfen Pausen sein?

Oberthür: Bei einem Arbeitstag mit einer Dauer von sechs bis neun Stunden haben Beschäftigte einen Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause, erläutert Oberthür. Bei mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten. Dabei müssen Angestellte die Pause spätestens nach sechs Stunden nehmen. Ist das in einem Betrieb nicht möglich, ist darin ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz zu sehen. Arbeitnehmer sollten sich dann an den Betriebsrat wenden oder, falls dies ebenso erfolglos bleibt wie eine Beschwerde beim Arbeitgeber, gegebenenfalls an die Aufsichtsbehörde.

 

Können Mitarbeiter frei bestimmen, wann sie ihre Pause nehmen?

Oberthür: Das Direktionsrecht liege beim Arbeitgeber. Er bestimmt, wann Mitarbeiter ihre Auszeit nehmen. Allerdings muss er sich an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes halten.

 

Dürfen Raucher zwischendurch eine Pause machen?

Oberthür: Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Raucherpause gibt es nicht, sagt Oberthür. Wer ab und an vor die Tür treten möchte, um zu rauchen, müsse das mit dem Arbeitgeber im Einzelfall aushandeln.

 

Kann der Chef die Gestaltung der Mittagspause vorschreiben?

Oberthür: Nein, erklärt Oberthür. Ob Arbeitnehmer in der Pause Sport treiben oder essen gehen, ist allein ihre Sache. Auch darf der Arbeitgeber ihnen nicht untersagen, den Arbeitsplatz oder das Betriebsgelände zu verlassen. Macht er es dennoch, können Beschäftigte sich an den Betriebsrat wenden. Es sei allein die Entscheidung der Arbeitnehmer, wie sie ihre freie Zeit verbringen wollen, sagt Oberthür. (DPA/TMN)

 

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