Liberalere Altersgrenze für Bürgermeister rückt näher

Die Fraktionsvorsitzende der baden-württembergischen Grünen, Edith Sitzmann. Foto: W. Kastl/Archiv
Die Fraktionsvorsitzende der baden-württembergischen Grünen, Edith Sitzmann. Foto: W. Kastl/Archiv

Die Spitzen der Koalitionsfraktionen im Landtag haben sich auf eine höhere Altersgrenze für Bürgermeister und Oberbürgermeister geeinigt. Einen entsprechenden Bericht der «Stuttgarter Zeitung» bestätigte der Sprecher der Grünen im Landtag am Freitag in Stuttgart. Demnach haben sich SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel und Grünen-Fraktionschefin Edith Sitzmann darauf verständigt, dass Kandidaten bis zum vollendeten 68. Lebensjahr wählbar sind und bis zum 73. Geburtstag im Amt bleiben dürfen. 

Unklar ist laut SPD-Fraktion noch, ob die Neuregelung auch für von Kreistagen gewählte Landräte und vom Gemeinderat bestellte Beigeordnete gelten soll.


Die FDP-Fraktion hatte kurz vor dem Konsens einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet, in dem sie die gänzliche Abschaffung der Altersgrenze nach oben fordert. Er steht auf der Tagesordnung des Landtags am kommenden Mittwoch. Die Pläne der Fraktionsspitzen der Koalition werden deren Fraktionen am kommenden Dienstag vorgestellt.


Bislang können Bürgermeister bis kurz vor ihrem 65. Geburtstag gewählt werden und müssen mit 68 Jahren aus dem Amt scheiden. Nach Angaben der Grünen könnten mehrere Dutzend Bürgermeister im Südwesten von einer Neuregelung in der Gemeindeordnung und im Landesbeamtengesetz profitieren; darunter wäre auch der Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne), der im Januar 2013 sein Amt antrat. Zur nächsten OB-Wahl im Jahr 2020 könnte Kuhn, der gerade 60 geworden ist, sich - im Unterschied zur bisherigen Sachlage - noch bewerben.


Der Bürgermeister von Eppelheim (Rhein-Neckar-Kreis), Dieter Mörlein, begrüßte die Änderung. Der Parteilose hatte der Debatte im April neuen Zündstoff geliefert. Er forderte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) auf, sich für den Fall der Altersgrenze von 68 Jahren für Bürgermeister einzusetzen. «Wenn ich da nicht ständig nachgehakt hätte, wäre das eingeschlafen», sagte der 66-Jährige der «Rhein-Neckar-Zeitung» (Samstag). Ihm sei jedoch noch unklar, ob die Änderung auch für amtierende Bürgermeister gelte. «Aber ich hoffe es - wenn nicht, muss ich mich meinem Schicksal fügen.»


Für die FDP-Fraktion ist der Konsens ein «Lex Kretschmann». «Der einzige Grund dafür, dass Grün-Rot ein Höchstalter 67 für eine Bürgermeisterkandidatur festschreiben will, ist die Tatsache, dass Winfried Kretschmann bei der Landtagswahl exakt 67 Jahre alt ist», meinte Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Er spielt damit darauf an, dass es für die Grünen schwierig wäre, Kretschmann mit 67 Jahren auf den Ministerpräsidenten-Sessel zu hieven, andererseits aber Gleichaltrigen eine Kandidatur als Bürgermeister zu verweigern. Inhaltliche Gründe für eine derartige Altersgrenze gebe es nicht, betonte Rülke.


Regierungschef Kretschmann selbst hatte sich im Herbst 2014 für eine liberalere Lösung eingesetzt. Als restriktiver gelten die Sozialdemokraten. Der Städtetag kann nach früheren Angaben mit der bisherigen Regelung leben, der Gemeindetag plädiert hingegen für eine völlige Altersfreigabe - auch nach unten. Nach der Gemeindeordnung müssen die Bewerber am Wahltag das 25. Lebensjahr vollendet haben. Der Gemeindetag nennt als einzige Voraussetzung die Volljährigkeit. (DPA/LSW)