Kaum Verstöße gegen Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen

Seit dem 1. Juni muss bei der Vermietung einer Wohnung in der Regel der Vermieter die Courtage zahlen. Foto: Marijan Murat
Seit dem 1. Juni muss bei der Vermietung einer Wohnung in der Regel der Vermieter die Courtage zahlen. Foto: Marijan Murat

Das zum 1. Juni eingeführte Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen, wonach bei der Vermietung einer Wohnung in der Regel der Vermieter die Courtage zahlen muss, hat sich ohne größere Probleme etabliert. «Offensichtlich gibt es eine unglaublich große Erwartung, dass das Gesetz umgangen wird. Ich kann das bisher nicht bestätigen», sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Dies sei nicht verwunderlich: «Es gibt keine wirtschaftlich vernünftige oder legale Möglichkeit, dies zu umgehen.»


Auch der Immobilienverband Deutschland fährt deshalb eine klare Linie. «Wir sagen unseren Mitgliedern: Lasst die Finger davon», betonte Verbandsjurist Christian Osthus. «Irgendwelche Schlupflöcher zu suchen ist Quatsch.» (DPA)