Gasklauseln: Wohnungseigentümer erringen Erfolg vor BGH

Auch für Wohnungseigentümer gilt: Die Gaspreise dürfen nicht an die Entwicklung des Ölpreises gekoppelt sein. Foto: Jörg Carstensen
Auch für Wohnungseigentümer gilt: Die Gaspreise dürfen nicht an die Entwicklung des Ölpreises gekoppelt sein. Foto: Jörg Carstensen

Die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Verträgen zur Gaslieferung hat der Bundesgerichtshof geprüft. In den Klauseln waren die Gaspreise an die Entwicklung des Ölpreises gekoppelt. Bereits 2010 hatte der BGH eine derartige Preiskopplung grundsätzlich für unwirksam erklärt. Das Urteil betraf aber nur Verbraucher wie etwa Mieter einer Privatwohnung. Diese Grundsatzentscheidung müsse unter bestimmten Voraussetzungen auch für formale Zusammenschlüsse von Wohnungseigentümern gelten, entschied der BGH jetzt (Az.: VIII ZR 243/13 u.a.). 

Denn ein Eigentümer verliere seine Schutzwürdigkeit als Verbraucher nicht dadurch, dass er Mitglied einer Gemeinschaft sei.


Vor den BGH hatten mehrere sogenannte Wohnungseigentümergemeinschaften geklagt. Sie hatten Lieferverträge mit Eon und der früheren Eon Hanse Vertrieb abgeschlossen, in denen der Gaspreis an den für Heizöl gekoppelt ist. Die Eigentümer wollten die höheren Preise nicht zahlen. In einem Fall waren so fast 185 000 Euro Differenz zusammen gekommen. (DPA)