Gesetz zu Auskunftsrechten kommt - Grüne und SPD einig über Eckpunkte

Gall soll Entwurf für Informationsfreiheitsgesetz vorlegen. Foto: I. Kjer/Archiv
Gall soll Entwurf für Informationsfreiheitsgesetz vorlegen. Foto: I. Kjer/Archiv

Nach langem Tauziehen haben sich die grün-roten Regierungsfraktionen auf Eckpunkte für ein Gesetz geeinigt, mit dem die Bürger neue Auskunftsrechte gegenüber Behörden bekommen sollen. Die Menschen sollen grundsätzlich freien Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltungen haben, heißt es in dem Papier von Grünen und SPD, das der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Sensible Bereiche werden von dieser Auskunftspflicht aber ausgenommen. 

Zudem müssen die Fragesteller damit rechnen, dass sie für die Auskünfte in der Regel Gebühren zahlen müssen. Innenminister Reinhold Gall (SPD) soll auf der Grundlage der Eckpunkte im ersten Quartal 2015 einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz vorlegen.


Das Gesetz ist eine Herzensangelegenheit der Grünen - die SPD haderte hingegen lange mit diesem im Koalitionsvertrag verankerten Vorhaben. Die Sozialdemokraten befürchteten, Bürger könnten mit ihren Wünschen auf Auskunft ganze Verwaltungen lahmlegen. Nach den Worten von SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel wird es eine «Missbrauchsklausel» im Gesetz geben - wie die aussehen wird, ist allerdings noch unklar.


Grundsätzlich soll die Verwaltung möglichst viel von sich aus veröffentlichen - zum Beispiel im Internet. Baden-Württemberg gehört zu den wenigen Bundesländern, die noch kein Informationsfreiheitsgesetz haben. Dagegen existiert für den Bund so ein Gesetz seit 2006.


Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Uli Sckerl, findet die Eckpunkte ausgewogen und wohlüberlegt. Schmiedel sprach von einem «revolutionären Fortschritt in Sachen gelebter Demokratie».


ANSPRUCHSBERECHTIGTE: Es sollen alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts Auskünfte verlangen können - darunter auch Bürgerinitiativen.


KREIS DER INFORMATIONSPFLICHTIGEN: Die Pflicht, Informationen herauszugeben, soll für alle Ministerien und Kommunen, aber auch für rechtsfähige Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts gelten, über die das Land die Aufsicht hat. Beispiele sind die Tierseuchenkasse und der Verband Region Stuttgart. Erfasst werden sollen auch juristische Personen des Privatrechts, die von der öffentlichen Hand beherrscht werden - das sind zum Beispiel der Flughafen Stuttgart und die Baden-Württemberg Stiftung.


AUSNAHMEN VON DER INFORMATIONSPFICHT: Besonders sensible Bereiche sollen ausgenommen werden - so die Landesbank Baden-Württemberg, die Sparkassen und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Keine Auskünfte gibt es auch über besonders geheime oder vertrauliche Informationen. Grenzen sind zudem dort, wo die Funktionsfähigkeit der Landesregierung gefährdet ist oder es um personenbezogene Daten geht.


FRISTEN: Die Auskunftswünsche sollen innerhalb eines Monats bearbeitet werden - in Ausnahmefällen innerhalb von drei Monaten.


KOSTEN: Grundsätzlich werden die Bürger für Auskünfte zahlen müssen. Die Gebühren sollen aber keine abschreckende Wirkung haben - es soll Höchstgrenzen geben. Kommunen sollen aber die Möglichkeit haben, ihre Kosten in voller Höhe durch Gebühren zu decken. (DPA/LSW)