Krawattenpflicht für Rechtsanwälte entfällt zum 1. August

Anderthalb Jahre nach der Ankündigung entbindet das Land Rechtsanwälte von der Krawattenpflicht vor den Gerichten in Baden-Württemberg. Die geänderte Amtstracht-Verordnung trete zum 1. August in Kraft, berichten die «Stuttgarter Nachrichten» (Montag). Für Staatsanwälte und Richter sei aber weiterhin das Tragen einer weißen Krawatte auf weißem Hemd vorgeschrieben. Alternativ dürften Frauen aber künftig einen weißen Schal tragen und Männer eine weiße Fliege. Die neuen Vorschriften gelten außerdem auch für Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte. Diese waren der Vorschrift aus dem Jahr 1976 nicht unterworfen und hatten eigene Regeln.

«Ich gehe davon aus, dass die maßvolle Modernisierung und Änderung der Verordnung für alle Beteiligten akzeptabel ist», sagte Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) dem Blatt. Schon als die Pläne im Februar 2013 bekannt wurden, hatte sie der Anwaltsverband Baden-Württemberg begrüßt, der 9000 Rechtsanwälte vertritt. Dass die Änderung erst jetzt kommt, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums am Sonntag damit, dass das Thema nicht oberste Priorität gehabt habe.

 

Vorausgegangen waren Konflikte um den Krawattenzwang, den es laut dem Bericht nur noch in wenigen Bundesländern gibt. 2009 habe das Landgericht Mannheim einem Anwalt Recht gegeben, den ein Richter wegen fehlenden Schlipses von der Verhandlung ausgeschlossen hatte. Die Richter hielten diese Sanktion für übertrieben. (DPA/LSW)

 

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