Kommunen aufgepasst: Schadenersatz wegen Schlagloch in Heilbronn

Schlaglöcher können teuer werden. Foto: Hannibal Hanschke/Archiv
Schlaglöcher können teuer werden. Foto: Hannibal Hanschke/Archiv

Die Stadt Heilbronn muss einem Autofahrer Schadenersatz zahlen, weil er mit seinem Wagen in ein Schlagloch gefahren ist. Der 48 Jahre alte Jurist aus Heilbronn erhält 300 Euro, weil die Stadtverwaltung ein Schlagloch nicht ordentlich geflickt hat. Das entschied das Landgericht Heilbronn am Donnerstag. Was das Urteil nun für andere Kommunen bedeutet, ist noch offen.

Die Stadt sei ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, entschied das Gericht. Der Cabriofahrer hatte allerdings doppelt soviel Schadenersatz, also etwa 600 Euro, gefordert. Er war mit seinem Wagen durch ein zwölf Zentimeter tiefes und 1,20 Meter langes und 70 Zentimeter breites Schlagloch gefahren. Dadurch seien Reifen und Felgen beschädigt worden. Eine Berufung vor dem Oberlandesgericht ließ der Richter nicht zu, da er dem Sachverhalt keine grundsätzliche Bedeutung zumisst.

 

Der Deutsche Städtetag in Berlin wollte das Urteil mit Blick auf andere Kommunen nicht kommentieren. «Es gibt viele vergleichbare Prozesse in anderen Städten und jedes Urteil hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab», sagte eine Sprecherin. Kurt Bauer, Rechtsamtsleiter der Stadt Heilbronn, sieht das etwas anders: «Das Urteil reiht sich in die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2010 ein, das die Anforderungen an die Verwaltung erhöht hat, Schlaglöcher zu überprüfen.»

 

In diesem Fall war das Loch verfüllt, aber nicht wieder überprüft worden. Darüber, ob die Reparatur ausreichend war, hatten sich beide Parteien eine weitere Beweisaufnahme gewünscht. Sie zeigten sich deshalb überrascht vom heutigen Urteil, das die Kosten von rund 600 Euro halbe-halbe teilt. Sie hätten mit einer längeren Beweisaufnahme gerechnet.

 

Der Kläger Johannes Krist sagte, er habe zwar «gewissermaßen gewonnen», sich aber mehr Schadenersatz erhofft. Rechtsamtsleiter Bauer hofft mit Blick auf mögliche weitere Klagen, dass das große Loch ein atypischer Sonderfall gewesen sei. (DPA/LSW)

Kommentar schreiben

Kommentare: 0