Kabinett beschließt Eckpunkte des Doppelhaushalts 2018/2019

Die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). Foto: Lino Mirgeler/Archiv
Die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). Foto: Lino Mirgeler/Archiv

Im Doppelhaushalt 2018/19 legt die Landesregierung einen Schwerpunkt auf den Abbau eines immensen Sanierungsstaus im Südwesten. «Je schneller wir uns daran machen, desto besser. Die Arbeiten hinauszuschieben, würde sie nur teurer machen», sagte Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) am Freitag in Stuttgart, nachdem die Landesregierung die Eckpunkte für den Etat beschlossen hatte. «Und das würde es uns erschweren, die Schuldenbremse einzuhalten.» Diese gilt ab dem Jahr 2020.

Steuermehreinnahmen müssen weitgehend für die Tilgung von Kreditmarktschulden sowie versteckter Schulden, die sich etwa aus der Sanierung von landeseigenen Liegenschaften ergeben, wie Sitzmann erläuterte. Grün-Schwarz hatte die Haushaltsordnung so geändert, dass das Geld auch in den Abbau solcher «impliziter Schulden» fließen kann. Nach den Eckpunkten belaufen sich diese Tilgungsmittel im Jahr 2018 auf 1,056 Milliarden Euro, im Jahr 2019 auf 1,336 Milliarden Euro.

 

In den Jahren 2018 und 2019 stehen insgesamt 381 Millionen Euro für strukturelle, also nachhaltige Maßnahmen in wichtigen Zukunftsfeldern wie Digitalisierung, Naturschutz und innere Sicherheit bereit. Darüber hinaus sehen die Eckpunkte zum Doppelhaushalt 200 Millionen Euro pro Jahr für einmalige Mehrausgaben vor.

 

Für 2018 und 2019 weist die mittelfristige Finanzplanung ein Defizit von 1,081 Milliarden Euro und von 1,855 Milliarden Euro aus. Die Landesregierung hat entschieden, es zu einem Teil mithilfe von einmaligen Überschüssen aus den Vorjahren auszugleichen. «Um die Schuldenbremse ab 2020 souverän einhalten zu können, dürfen wir uns aber nicht auf die Überschüsse verlassen», erläuterte Sitzmann. Deshalb werden im Doppelhaushalt 600 Millionen Euro langfristig eingespart, die die einzelnen Ministerien erbringen müssen.

 

Sitzmann betonte, dass die Kommunen an Sanierungsmitteln mit 240 Millionen Euro beteiligt werden. Darüber hinaus könnten auch sie mit einem Plus bei den Steuereinnahmen rechnen. Nach der Mai-Steuerschätzung liege es bei rund 620 Millionen Euro im Jahr 2018, im Jahr 2019 bei etwa 770 Millionen Euro.

 

In welcher Höhe Kreditmarktschulden getilgt und wie zur Tilgung vorgeschriebene Mittel etwa für den Pensionsfonds für Beamte verwendet werden, darüber werde im Laufe der Haushaltsberatungen entschieden. Sitzmann sieht für die Tilgung der Kreditmarktschulden dafür eine Summe von mindestens 200 Millionen Euro vor. Die CDU-Fraktion plädiert für einen Einstieg mit 250 Millionen Euro für den Abbau des Schuldenberges von 47 Milliarden Euro. (DPA/LSW)