Kindergeld ab 18: Studienpläne früh der Familienkasse melden

Eltern sollten die Familienkasse frühzeitig über die Pläne des Kindes nach dem Schulabschluss informieren. Sonst droht eine Unterbrechung der Zahlungen. Foto: Maurizio Gambarini/dpa
Eltern sollten die Familienkasse frühzeitig über die Pläne des Kindes nach dem Schulabschluss informieren. Sonst droht eine Unterbrechung der Zahlungen. Foto: Maurizio Gambarini/dpa

Nach dem Schulabschluss kann weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Damit es zu keiner Unterbrechung der Zahlung kommt, sollten Eltern der Familienkasse die Pläne ihres Kindes frühzeitig mitteilen. Darauf macht die Agentur für Arbeit Suhl aufmerksam. Ein entsprechendes Formular verschickt die Familienkasse automatisch an Eltern, wenn Kinder volljährig werden. Alternativ steht das Dokument online bei der Familienkasse Erforderliche Nachweise wie Schulbescheinigungen können Eltern nachreichen.

 

Grundsätzlich gilt: Das Kindergeld wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, wenn der Jugendliche nach seinem Schulabschluss ein Studium, eine Ausbildung, ein berufsvorbereitendes Praktikum, ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr oder einen anerkannten Feiwilligendienst absolviert. Der Anspruch besteht auch, wenn Jugendliche sich in einer Übergangszeit von vier Monaten für eine der genannten Optionen entscheiden. (DPA/TMN)