Mit fast 850 Millionen Euro an Unterhaltsvorschuss unterstützen Bund, Länder und Kommunen pro Jahr etwa 450.000 Alleinerziehende, deren ehemalige Partner keine Alimente für die Kinder zahlen. Obwohl Jugend- und Sozialämter dazu angehalten sind, fließt der Großteil dieses Vorschusses nicht zurück. Wie die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» unter Berufung auf eine Statistik des Bundesfamilienministeriums berichtet, lag die sogenannte Rückholquote im Jahr 2015 bei 23 Prozent.
Von exakt 843 Millionen Euro wurden demnach 192 Millionen Euro wieder eingetrieben, 651 Millionen Euro dagegen nicht.
Dass die Behörden nur knapp ein Viertel der Vorschüsse wieder eintreiben, hat neben mutwilliger Verweigerung weitere Gründe. Entweder verfügen die Unterhaltspflichtigen über kein eigenes Einkommen und sind selbst auf sozialstaatliche Fürsorgeleistungen angewiesen, oder der Vater des Kindes ist unbekannt. Auch dann hat die Mutter Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, aber das Amt kann niemandem einen Zahlbescheid schicken. Genaue Daten, wie oft die einzelnen Fälle auftreten, nennt der Bericht nicht.
Zum 1. Juli dieses Jahres wird der Unterhaltsvorschuss ausgeweitet. Das Alter, bis zu dem der Staat für den Unterhalt aufkommt, wenn der Partner nicht oder nicht genügend bezahlt, wird dann von derzeit 12 auf 18 Jahre angehoben. Zudem fällt die Begrenzung der Bezugsdauer auf sechs Jahre weg. (DPA)