Gesetzentwurf: Grundschulempfehlung muss vorgelegt werden

Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). Foto: Felix Kästle/Archiv
Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). Foto: Felix Kästle/Archiv

Beim Wechsel auf eine weiterführende Schule muss die Grundschulempfehlung künftig bei der Anmeldung vorgelegt werden. Die grün-schwarze Landesregierung beschloss am Dienstag, eine entsprechende Gesetzesänderung in den Landtag einzubringen, wie eine Sprecherin des Kultusministeriums in Stuttgart bestätigte. Die Entscheidung, welche Schulart ihr Kind besuchen soll, treffen allerdings weiter die Eltern. Der Schulleiter kann ein Kind wegen einer «falschen» Empfehlung nicht ablehnen.

Die Gesetzesänderung soll zum 1. August in Kraft treten und erstmals für den Übergang auf die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2018/2019 gelten.

 

Früher gab es die «verbindliche Grundschulempfehlung». Dabei hatten die Eltern grundsätzlich keine Wahlfreiheit über die weiterführende Schulart. Die grün-rote Vorgängerregierung schaffte die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung ab. Seitdem steht den Eltern die Auswahl der Schulart völlig frei. Die nun amtierende grün-schwarze Regierung will die Regelung reformieren, weil nach Ansicht von Kritikern zu viele Kinder auf Schulen landen, die nicht ihren Leistungen entsprechen. Wenn die Eltern eine andere Schule für ihr Kind wollen als die Empfehlung vorsieht, kann die weiterführende Schule ihnen künftig ein Beratungsgespräch anbieten. Das Gespräch ist aber nicht zwingend - weder für die Schule noch für die Eltern.

 

Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) vertritt die Auffassung, dass eine weiterführende Schule nach der Vorlage der Grundschulempfehlung ein Kind gezielter fördern kann. Denn die Lehrer erhielten damit eine erste Einschätzung über die Leistungsfähigkeit des neuen Schülers. SPD-Bildungsexperte Daniel Born sagte hingegen, die jetzt vorgesehene Vorlage der Grundschulempfehlung beim Übergang auf eine weiterführende Schule sei eine Abschreckung für die Eltern, deren Entscheidung von der Grundschulempfehlung abweiche. «Es ist möglich, Kinder individuell zu fördern, ohne sie in Schubladen zu stecken und ihnen damit Zukunftschancen zu verbauen.»

 

Hingegen kann es der FDP bei der Gesetzesnovelle gar nicht schnell genug gehen. Ihr Bildungsexperte Timm Kern kritisierte, dass die Änderung erst zum Schuljahr 2018/2019 in Kraft treten soll. (DPA/LSW)