Gericht macht Weg frei für Baumrodungen für Stuttgart 21

Bauarbeiten finden auf der Stuttgart-21-Baustelle statt. Foto: Christoph Schmidt/Archiv
Bauarbeiten finden auf der Stuttgart-21-Baustelle statt. Foto: Christoph Schmidt/Archiv

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat den Weg für Baumrodungen am Landesflughafen im Zuge des Bahnprojekts Stuttgart 21 frei gemacht. Die Beschlüsse seien den Klägern von der Schutzgemeinschaft Filder und dem Naturschutzbund Deutschland im Tenor zugeleitet worden, teilte das Gericht am Mittwoch in Mannheim mit. Die beiden Verbände hatten per einstweiligem Rechtsschutz versucht, das Fällen der Bäume für das Verlegen einer Gas- und Stromleitung auf einem Baufeld zu verhindern.

Die Beschlüsse des 5. Senats sind unanfechtbar. Die Deutsche Bahn wird nach eigenen Angaben noch im Februar und somit vor Beginn der Vegetationsperiode die Rodungsarbeiten vornehmen.

 

Mit seiner Entscheidung hob der Senat die sogenannten Hängebeschlüsse ohne Beweiseaufnahme und mündliche Verhandlung vom Januar auf. Diese sollten verhindern, dass vor einer Entscheidung des Gerichts über die Klage der Projektgegner gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts vom Juli 2016 der Baumbestand irreversibel entfernt wird.

 

Baumfällarbeiten bei Stuttgart 21 sind von jeher umstritten: Unter anderem führten die Proteste gegen die Rodungen für das S-21-Grundwassermanagement im Stuttgarter Schlossgarten zu der Auseinandersetzung mit Verletzten am «Schwarzen Donnerstag» 2010. (DPA/LSW)