Gericht untersagt Media Markt ungefragten Gutscheinverkauf

Das Logo der Elektronikkette Media Markt. Foto: Alexander Heinl/Archiv
Das Logo der Elektronikkette Media Markt. Foto: Alexander Heinl/Archiv

Das Stuttgarter Landgericht hat dem Media Markt in Sindelfingen untersagt, Kunden ungefragt Testabos in Rechnung zu stellen. Das geht aus einem Urteil des Gerichts hervor (Az.: 38 O 67/16 KfH), das am Dienstag bekannt wurde. Die Verbraucherzentrale hatte geklagt, nachdem zuvor ein Verbraucher in dem Media Markt für ein Musikflatrate-Testabo einen Cent hatte zahlen müssen. Gefragt worden war er nicht. Es handele sich um einen Einzelfall und Fehler im Kassiervorgang, sagte eine Sprecherin von Media Markt.

Man habe die Entscheidung des Gerichts akzeptiert.

 

Der Kunde, der Elektrotechniker Stefan Winkler (62), hatte im August 2016 einen Akku für sein Handy für 21,99 Euro gekauft. Ihm waren aber 22,00 Euro in Rechnung gestellt worden, was ihm erst nach dem Bezahlvorgang auffiel. Zwar bekam er den einen Cent noch im Media Markt zurückerstattet, sein Ärger über diese Abbuchungspraxis sei aber nicht verflogen, sagt Winkler. Er wandte sich an die Verbraucherzentrale, die den Media Markt zunächst abgemahnt und dann verklagt und Recht bekommen hat.

 

Die Vorgehensweise des Media Marktes sei «unverschämt», sagte Rechtsexpertin Dunja Richter von der Verbraucherzentrale. «Auch wenn es nur um einen Cent geht: Es darf nicht sein, dass ein Geschäft an der Kasse Beträge einfach einbucht, einfordert und so behauptet, dass ein Vertrag abgeschlossen wäre, ohne dass verbraucher überhaupt zugestimmt haben.» (DPA/LSW)