Vor Heiligabend Zugplätze reservieren

Kunden der Deutschen Bahn AG sollten Plätze reservieren. Foto: Jens Wolf
Kunden der Deutschen Bahn AG sollten Plätze reservieren. Foto: Jens Wolf

Wer vor Heiligabend im Zug zu seinen Lieben fahren will, sollte einen Sitzplatz reservieren. Denn vor allem am Freitag, den 23. Dezember, rechnet die Deutsche Bahn mit sehr vollen Zügen. Betroffen sind laut einer Sprecherin insbesondere Verbindungen zwischen den Knotenbahnhöfen Berlin, Hannover, Frankfurt, München, Würzburg und Mannheim - am stärksten voraussichtlich zwischen 12.00 und 18.00 Uhr.

 

 

Schon Tage vor Heiligabend sind auf einigen Strecken ganze Züge ausgebucht, Reservierungen sind hier weder in der ersten noch in der zweiten Klasse mehr möglich. Solche Verbindungen sind in der Online-Suchmaske der Bahn mit speziellen Symbolen gekennzeichnet: einem roten Achtung-Schild und einem durchgestrichenen Sitzplatz.

 

Wer kann, sollte die derart nachgefragten Züge meiden, rät die Bahn. Denn hier ist eine Mitfahrt nicht garantiert. Denn Reisende müssen aus Sicherheitsgründen aussteigen, wenn ein Zug zu mehr als 200 Prozent ausgelastet ist - wenn im Zug also mehr als doppelt so viele Fahrgäste wie Sitzplätze sind. Zur Not werde das mit Hilfe der Bundespolizei durchgesetzt, sagt die Sprecherin. Wer den Zug in solchen Fällen freiwillig verlässt, bekomme als Entschädigung einen 25-Euro-Reisegutschein.

 

Manchmal seien in sehr stark nachgefragten Zügen in der ersten Klasse noch Reservierungen möglich, wenn in der zweiten schon nichts mehr geht, sagt die Sprecherin. Ansonsten empfiehlt die Bahn, bei der Online-Suche nach Verbindungen das Häkchen «Schnelle Verbindung bevorzugen» herauszunehmen. Dann werden zum Beispiel neben den ICE auch Intercity-Züge angezeigt oder eine andere Streckenführung angeboten.

 

Reisende, die in einem zu vollen Zug nicht mitreisen dürfen, können wie sonst auch ihre Fahrgastrechte geltend machen. Das heißt beispielsweise: Kommt ein Zugreisender 60 Minuten oder mehr zu spät an seinem Ziel an, erhält er eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises, ab 120 Minuten Verspätung sind es 50 Prozent. Es ist auch möglich, von der Reise zurückzutreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten zu lassen, wenn eine Verspätung am Ziel von mehr als 60 Minuten zu erwarten ist.

 

Auch am 26. Dezember und am 2. Januar rechnet die Bahn in ihren Zügen mit sehr vielen Fahrgästen und rät daher, bei der Buchung Plätze zu reservieren. (DPA/TMN)