Teures Recht: Oft hohe Gebühren für «Jedermann-Konto»

Ein Bankkunde hebt mit seiner Girokarte Bargeld von einem Geldautomaten ab. Foto: Angelika Warmuth/Illustration
Ein Bankkunde hebt mit seiner Girokarte Bargeld von einem Geldautomaten ab. Foto: Angelika Warmuth/Illustration

Bankkunden in Deutschland müssen ihr Recht auf ein Girokonto oft teuer bezahlen. Für «Jedermann-Konten», die auch Obdachlosen und Flüchtlingen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen sollen, verlangen etliche Institute hohe Gebühren. «Die Marktbeobachtung zeigt, dass das Basiskonto in aller Regel nicht das günstigste Kontomodell ist», bilanziert Verbraucherschützerin Carmen Friedrich vom Netzwerk Marktwächter Finanzen.

«Da sich das Angebot vor allem an sozial Schwächere richtet, muss man sich schon fragen, ob Gebühren von zehn Euro oder mehr angemessen sind.»

 

Seit dem 19. Juni hat in Deutschland jeder Bürger Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Mit dem Zahlungskontengesetz wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt. Einzige Voraussetzung für Einrichtung eines Basiskontos ist, dass man sich legal in der Europäischen Union aufhält. Der Konteninhaber erhält eine Bankkarte und darf Geld überweisen. Überzogen werden kann ein solches Konto nicht. Profitieren sollen von der Neuregelung nach früheren Angaben etwa eine Million Menschen.

 

Zahlen, wie viele Jedermann-Konten in den vergangenen sechs Monaten eröffnet wurden, gibt es aus der Branche kaum. «Wir haben dem Gesetz entsprochen, das ist selbstverständlich. Aber dieses Konto ist kein Massenphänomen bei uns geworden», sagte der Privatkundenchef der Commerzbank, Michael Mandel, der Deutschen Presse-Agentur. Auch die Postbank hält sich bedeckt. «Die Zahl der Ablehnungen liegt bei mehreren Hundert», erklärte eine Sprecherin des Bonner Instituts lediglich. «Die häufigsten Ablehnungsgründe sind nicht ausreichende Legitimation und ein bereits bestehendes Girokonto.»

 

Bei Deutschlands viertgrößter Sparkasse, der Frankfurter Sparkasse, haben in den vergangenen sechs Monaten knapp 500 Menschen ein Basiskonto eröffnet. «Anträge lehnen wir nur ab, wenn die gesetzlichen Bedingungen für die Kontoeröffnung nicht erfüllt sind - zum Beispiel, wenn der Antragsteller sich nicht mit gültigen Legitimationspapieren ausweisen kann», teilte eine Sprecherin mit. Wie oft das vorkam, könne sie nicht sagen.

 

Hat der Gesetzgeber ein Problem behoben, das es nicht gab? «Für die Deutsche Kreditwirtschaft ist mit dem zum 19. Juni 2016 eingeführten Recht von Verbrauchern auf ein Basiskonto in Deutschland kein Neuland betreten worden», bekräftigt die Dachorganisation der fünf großen Bankenverbände. Die Kreditinstitute böten seit 1995 ein «Girokonto für jedermann» an. Eine Studie im Auftrag der EU-Kommission zeige, «dass selbst in EU-Mitgliedstaaten mit einem seinerzeit bereits bestehenden gesetzlichen Rechtsanspruch auf ein Konto, zum Beispiel in Frankreich oder Schweden, die für Deutschland ermittelte Kontoversorgungsquote von 99 Prozent nicht übertroffen wird».

 

Dass Basiskonten meist teurer sind als andere Kontomodelle, hält die Branche wegen des höheren Aufwands für angemessen. «Ansonsten bestünde unter anderem die Gefahr, dass Kontoführungsgebühren für Basiskonten, die nicht kostendeckend wären, durch Preiserhöhungen bei anderen Kontoinhabern quersubventioniert werden müssten», erklärte die Deutsche Kreditwirtschaft.

 

Die Postbank merkt an, die Eröffnung solcher Konten sei aufwendiger, die Prüfung der persönlichen Daten dauere oft länger, Besitzer solcher Konten seien dann für die Bank vielfach schlecht erreichbar: «Die Postbank ist der Auffassung, dass diese Aufwendungen das für das Giro-Basiskonto vorgesehene Entgelt von monatlich 5,90 Euro gegenüber 3,90 Euro für das Postbank Giro plus rechtfertigen.»

 

Gleichwohl mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im September fünf Banken und eine Sparkasse wegen ihrer Preisgestaltung beim Basiskonto ab. Weitere Untersuchungen laufen, wie Verbraucherschützerin Friedrich erklärt. Sie sieht weitere Kritikpunkte: «Auf den Webseiten der Kreditinstitute finden sich in vielen Fällen nur die gesetzlich vorgeschriebenen Grundinformationen zum Basiskonto, so dass die genauen Kosten für den Verbraucher nicht transparent sind.» (DPA)