Schäuble geht schärfer gegen Briefkastenfirmen vor

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble geht schärfer gegen Steuerbetrug über Briefkastenfirmen vor. Foto: Michael Kappeler
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble geht schärfer gegen Steuerbetrug über Briefkastenfirmen vor. Foto: Michael Kappeler

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) geht schärfer gegen Steuerbetrug über Briefkastenfirmen vor und setzt damit Vereinbarungen mit den Ländern um. Seine Gesetzespläne sehen strengere Meldepflichten für Steuerzahler und Banken sowie höhere Strafen bei Verstößen vor.

Finanzinstitute sollen zudem für Steuerausfälle in Haftung genommen werden. Geplant sind erweiterte Auskunftspflichten und Ermittlungsbefugnisse für den Fiskus. In der Koalition wird mit Widerstand aus der Wirtschaft gerechnet.

 

Bund und Länder hatten sich im Juni auf strengere Gesetzesregeln gegen sogenannte Offshore-Firmen in Steueroasen verständigt. Auslöser waren die «Panama Papers» mit Enthüllungen über dubiose Geschäfte mit Briefkastenfirmen. Mit dem jetzigen Entwurf wird diese schon im Juni vereinbarte Offensive gegen Steuerbetrug und Geldwäsche nun gesetzlich umgesetzt. Das Gesetz soll im Dezember vom Kabinett beschlossen und vor der Bundestagswahl 2017 verabschiedet werden. Über den Entwurf hatte zuvor das «Handelsblatt» berichtet.

 

Schon bisher müssen Beteiligungen an Firmen im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen den Finanzbehörden gemeldet werden. Diese Meldepflicht soll erweitert werden auf Briefkastenfirmen. Ein Verstoß soll als Ordnungswidrigkeit bestraft werden. Bei vorsätzlicher oder leichtfertiger Verletzung soll der Bußgeldrahmen von 5000 auf bis zu 25 000 Euro erhöht werden. Eingeführt werden soll auch eine Anzeigepflicht beim Finanzamt für Banken, die Geschäftsbeziehungen zu Offshore-Firmen für ihre Kunden vermitteln.

 

Finanzinstitute sollen Geschäftsbeziehungen «inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften» mitteilen. Bei einem Verstoß gegen diese Mitwirkungspflicht sollen Finanzinstitute für dadurch verursachte Steuerausfälle haften. Zugleich soll dies mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro geahndet werden können.

 

Die umstrittene Kontenabfrage, die bisher im Kampf gegen Steuerbetrug und Sozialmissbrauch genutzt wird, soll ausgebaut werden. Das «steuerliche» Bankgeheimnis soll abgeschafft werden. Der in der Abgabenordnung geregelte besondere Schutz von Bankkunden soll aufgehoben werden. Die Aufhebung des Paragrafen 30a Abgabenordnung habe nicht zugleich den «gläsernen Bürger» zur Folge, heißt es.

 

Erleichterte Auskunftsersuchen bei Banken sollen möglich sein. Der Fiskus könnte dann ohne Anfangsverdacht ermitteln. Bisher können Betriebsprüfer, die in einer Bank zufällig auf Briefkastenfirmen stoßen, diese Informationen nicht an Finanzämter weitergeben. Dies soll künftig möglich sein. Um die Transparenz zu Offshore-Firmen zu erhöhen, soll es künftig auch Sammelauskünfte geben für den Fall, dass ein Finanzamt Anhaltspunkte hat. Über die zu erwartenden Fallzahlen gebe es «keinerlei Informationen», hieß es.

 

Steuerbetrug über Offshore-Firmen soll schließlich als «besonders schwere Steuerhinterziehung» eingestuft werden, sodass strafrechtliche Ermittlungen zehn Jahre lang möglich wären. Nicht mehr hinnehmbar soll zudem sein, wenn Steuerbetrüger auf Straffreiheit durch Verjährung spekulieren können, indem sie Beziehungen zu Offshore-Firmen verschweigen.

 

Briefkastenfirmen in Offshore-Regionen sind nicht per se illegal. Sie werden aber häufig für Steuerbetrug und Geldwäsche missbraucht. Das eigentliche «Bankgeheimnis» ist mit dem ab 2017 geplanten Austausch von Finanzdaten unter Staaten praktisch abgeschafft. (DPA)