Ermittler: Explodierte Gaspipeline hatte dünne Wandstärke

Eine Luftaufnahme zeigt die Gasexplosion in Ludwigshafen im Jahr 2014. Foto: Polizei/Archiv
Eine Luftaufnahme zeigt die Gasexplosion in Ludwigshafen im Jahr 2014. Foto: Polizei/Archiv

Bei den Ermittlungen zur tödlichen Gasexplosion in Ludwigshafen vor fast genau zwei Jahren gibt es neue Erkenntnisse. So sei die Wand der explodierten Gaspipeline an dem geschädigten Rohrabschnitt stellenweise weniger als einen Millimeter dick gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft Frankenthal am Donnerstag mit. Ursprünglich habe die Dicke 8,8 Millimeter betragen. Zu dem Unglück war es laut Staatsanwaltschaft gekommen, als Arbeiter die Leitung freilegen wollten und dazu mit einem Bagger eine Spundwand in den Boden getrieben wurde.

Nun soll untersucht werden, ob es wegen der Dünne der Wand auch bei «umsichtigem» Arbeiten an der Leitung zur Explosion hätte kommen können. Die Versuche beginnen im März 2017, ein Gutachten wird für Oktober erwartet.

 

Nur so könne geprüft werden, ob Verantwortliche der Pipeline-Betreiberin und einer Baufirma pflichtwidrig gehandelt hätten, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Eine hessische Firma hatte im Auftrag der Kasseler Firma Gascade die Leitung freilegen sollen. Das Wirtschaftsministerium in Mainz gab hinsichtlich des aktuellen Zustands der Leitung Entwarnung - sie sei nach Bekanntwerden der Gutachten überprüft worden.

 

Bei der Explosion am 23. Oktober 2014 waren zwei Mitarbeiter der Baufirma ums Leben gekommen, 22 Menschen wurden verletzt. Zudem entstand ein Millionenschaden. Das austretende Gas sorgte für eine über 100 Meter hohe Flammensäule.

 

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft wurde die Spundwand in den Boden getrieben, ohne dass die Pipeline freigelegt worden war. Die Ermittler vermuten, dass der genaue Verlauf der Pipeline bei den Arbeiten nicht bekannt war und gehen deshalb von einer verletzten Sorgfaltspflicht aus. Die Bohle beschädigte die Leitung an zwei Stellen und sorgte so für den Austritt des Gases.

 

Nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts Hubert Ströber war die Pipeline 1963/64 ursprünglich für Rohöl errichtet und zwischen 1993 und 1995 zu einer Gashochdruckleitung umgebaut worden. Die Gutachterin gehe davon aus, dass die dünnen Stellen durch Korrosion entstanden seien. Diese sei vermutlich darauf zurückzuführen, dass früher Öl durch die Leitung geflossen sei.

 

Das Wirtschaftsministerium teilte mit, sofort nach Bekanntwerden der Gutachten im Mai 2015 sei der Druck in der Leitung auf ein Maß abgesenkt worden, das bei einer Wanddicke von einem Millimeter zulässig sei. Danach sei die Pipeline auf der gesamten Länge von 58 Kilometern mit einem Spezialgerät - einem «Ultraschallmolch» - untersucht worden. «Dabei wurde überall eine ausreichende Wandstärke der Rohre gemessen», hieß es in der Mitteilung. Nach der Auswertung der Ergebnisse habe die Gasleitung im Juli 2015 wieder in Betrieb genommen werden können. (DPA/LRS)