Wer unterschreibt Mietvertrag für WG?

Wer eine neue Wohngemeinschaft gründet, sollte gleich zu Beginn klären, welche Bewohner im Mietvertrag stehen. Foto: Kai Remmers
Wer eine neue Wohngemeinschaft gründet, sollte gleich zu Beginn klären, welche Bewohner im Mietvertrag stehen. Foto: Kai Remmers

Eine wichtige Frage bei einer WG lautet: Wer ist Mieter und damit Vertragspartner des Vermieters? Wer eine WG gründen will, muss dies vorher klären und dabei einige Besonderheiten beachten, rät der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Grundsätzlich können einzelne Personen, aber auch alle Mitglieder der Wohngemeinschaft Mieter sein. Je nachdem wer beziehungsweise wie viele Personen vertraglich an den Vermieter gebunden sind, kann sich das unterschiedlich auswirken.

 

 

Sind mehrere Personen als Mieter eingetragen, kann es bei einem Wechsel der Bewohner Schwierigkeiten geben. Denn der Vermieter muss dann jeden ausziehenden Bewohner einzeln aus dem Mietvertrag entlassen - und jeden neuen Bewohner in den Vertrag aufnehmen. Die WG-Bewohner können den Vermieter jedoch nicht zwingen, dass er einen bestimmten neuen Mieter akzeptiert. Im Zweifel muss bei Streitigkeiten der gesamte Mietvertrag gekündigt werden.

 

Wird nur ein einzelner Bewohner Mieter, benötigt dieser vom Vermieter eine Erlaubnis zur Untervermietung. Dies sollte sich der Hauptmieter vom Vermieter möglichst schriftlich bestätigen lassen. Bei dieser Konstellation ist der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter allein für die Zahlung der Miete verantwortlich. Das bedeutet aber auch: Wenn der Hauptmieter aus der Wohnung auszieht, ist dies meist auch das Aus für die Wohngemeinschaft. Denn lässt sich sich der Vermieter nicht auf einen neuen Mietvertrag ein, müssen auch alle anderen WG-Bewohner ausziehen. (DPA/TMN)