Umzug mit Auto: Unverzügliches Ummelden erspart unnötige Kosten

Bildrechte: Flickr Nissan Qashqai 2014 Kārlis Dambrāns CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten
Bildrechte: Flickr Nissan Qashqai 2014 Kārlis Dambrāns CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

Jedes Jahr ziehen Hunderttausende Autobesitzer um – ihr Auto nehmen sie in den allermeisten Fällen mit. Was viele in den ersten Wochen und Monaten nach dem stressigen Umzug allerdings vergessen: Auch das eigene Kfz muss umgemeldet werden. Wer sich zu lange Zeit damit lässt, riskiert saftige Strafen. Seit Jahresanfang 2015 ist das Ummelden des eigenen Fahrzeugs für Autohalter deutlich einfacher geworden

Früher musste bei einem Umzug über Länder- und Zulassungsgrenzen hinweg das Kennzeichen gegen ein neues ausgewechselt werden. Der neuen Regelung nach ist das nicht mehr zwingend erforderlich. Da spart sich manch ein Autohalter die Kosten für ein neues Nummernschild und zeigt mit seinem Kennzeichen die Verbundenheit zu seinem alten Wohnort. Darüber vergisst man allerdings zu schnell, dass eine Ummeldung des Fahrzeugs in Deutschland nach wie vor Pflicht ist. Im Idealfall sollte eine Kfz-Ummeldung innerhalb von einem Monat nach dem Umzug erfolgen. Um nicht unnötig in Zeitverzug zu geraten, kann es sich lohnen, bereits vor dem Umzug alle dafür relevanten Unterlagen zusammenzutragen. Dazu gehören der aktuelle TÜV-Bericht sowie Zulassungsbescheinigungen I und II (bzw. bei älteren Fahrzeugen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief).

 

Wichtig ist außerdem der Nachweis darüber, dass für das umzumeldende Fahrzeug eine gültige Kfz-Pflichtversicherung vorliegt. Diesen Nachweis liefert die siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung – die sogenannte eVB-Nummer –, die Ende 2002 die alte Deckungs- bzw. Doppelkarte abgelöst hat. Sie lässt sich bei vielen Kfz-Versicherern ganz bequem online anfordern und wird – so wie zum Beispiel bei CosmosDirekt – häufig schon unmittelbar nach Antragstellung per E-Mail oder Post versandt. Neben der eVB sollte man zum Termin bei der Zulassungsstelle auch die Kfz-Kennzeichen (falls Wechsel erwünscht) mitbringen.

 

Beim Ummelden muss sich der Autohalter außerdem ausweisen können, daher ist ein Personalausweis oder eine Meldebestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes in Kombination mit einem Reisepass Pflicht – genauso wie die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Auch die Protokolle der letzten Haupt- und Abgasuntersuchungen müssen in der Regel vorgelegt werden. Wer sein Auto nicht "unverzüglich" ummeldet, riskiert ein Bußgeld.

 

Zwar ist die Frist seitens des Gesetzgebers nicht genau definiert, einen Monat nach dem Umzug lassen Sachbearbeiter der Kfz-Zulassungsstelle in der Regel noch durchgehen. Von einem sehr kulanten Mitarbeiter können auch schon mal drei Monate als "unverzüglich" betrachtet werden. Wer sein Auto länger als ein halbes Jahr nach dem Umzug nicht ummeldet, sollte sich aber auf ein Bußgeld von bis zu 100 Euro einstellen.

 

Ob und in welcher Höhe ein Fahrzeughalter ein Bußgeld zahlen muss, weil er die Frist versäumt hat, liegt dabei ganz im Ermessen des Sachbearbeiters. Denn in Deutschland sind für die Kfz-Zulassung und -Steuer die Länder selbst verantwortlich. Eine bundeseinheitliche Regelung existiert bisher nicht. Lediglich Hamburg hat als einziges Bundesland konkrete Fristen für das Ummelden eines Autos festgeschrieben.

 

Szenario 7