Medien: Bundestrojaner auch für Smartphones und Tablets

Seit Februar steht dem Bundeskriminalamt eine speziell entwickelte Software zur Verfügung, um die Kommunikation von Tatverdächtigen auf PC und Laptops auszuspähen. Nun soll diese auch für Smartphones und Tablets anwendbar werden. Foto: Silas Stein/Symbol
Seit Februar steht dem Bundeskriminalamt eine speziell entwickelte Software zur Verfügung, um die Kommunikation von Tatverdächtigen auf PC und Laptops auszuspähen. Nun soll diese auch für Smartphones und Tablets anwendbar werden. Foto: Silas Stein/Symbol

Das Bundeskriminalamt (BKA) will den Einsatz des sogenannten Bundestrojaners auf mobile Geräte wie Smartphones und Tablets ausweiten. Das geht aus Haushaltsunterlagen des Bundestages hervor, die «Süddeutsche Zeitung», NDR und WDR einsehen konnten. Seit Februar steht den Strafermittlern bereits eine speziell entwickelte Software zur Verfügung, um die Kommunikation von Tatverdächtigen auf PC und Laptops auszuspähen. Dabei geht es vor allem um die Überwachung laufender Gespräche und Chats.

 

Die neue Software für Online-Durchsuchungen bei Handys soll unbemerkt auf Geräten von Verdächtigen installiert werden können, wie die «Süddeutsche» schreibt. Ermittler sollen dann alle Eingaben auf den Geräten nachverfolgen können. Damit sollen dem Bericht zufolge vor allem die neuartige Verschlüsselungen umgangen werden, die von den deutschen Behörden bislang nicht geknackt werden können.

 

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor fünf Monaten in einem Grundsatzurteil zu dem 2009 novellierten BKA-Gesetz dem Bundeskriminalamt deutliche Grenzen gesetzt. Der Einsatz von Überwachungsinstrumenten wie dem Staatstrojaner bleibt dem BKA zwar im Prinzip erlaubt. Das Gericht knüpfte jedoch an den Einsatz dieser Mittel strengere Voraussetzungen als bisher.

Für den Smartphone-Trojaner und andere «operative IT-Systeme» fallen laut «SZ» zusätzliche Kosten von rund 50 Millionen Euro an. Wie viel von diesem Budget für die Entwicklung des Smartphone-Trojaners ausgegeben werden soll, stehe nicht in den Haushaltsunterlagen. (DPA)