Bosch-Anwälte: US-Papiere nicht für Abgas-Prozesse zulässig

Ein VW Logo wird vor den Bosch Stammsitz gehalten. Foto: Franziksa Kraufmann/Archiv
Ein VW Logo wird vor den Bosch Stammsitz gehalten. Foto: Franziksa Kraufmann/Archiv

Anwälte von Bosch wollen bei möglichen Prozessen um eine Verwicklung des Autozulieferers in die VW-Abgas-Affäre vor Gerichten in Europa die Nutzung von US-Dokumenten verhindern. Wegen verschiedener Formfehler seien Anträge von Klägern, die eine Mitverantwortung von Bosch sehen, «verfahrensrechtlich unzulässig», erklärten die Juristen in einem Schreiben, das am Freitag (Ortszeit) bei einem Gericht in San Francisco einging.

 

Der Konzern hatte Software an Volkswagen geliefert, die von dem Autobauer auch für dessen massenhaften Abgasbetrug genutzt wurde. Kürzlich war eine Klageschrift von US-Diesel-Kunden bekanntgeworden, in der diese Bosch eine Mittäterschaft bei Manipulationen vorwarfen.

 

Die Anwälte des Zulieferers argumentierten, das Material aus den USA dürfe nicht auch für mögliche Verfahren in Europa verwendet werden - und nannten formale Mängel des Antrags als Grund. So liege der US-Sitz von Bosch nicht im betreffenden Gerichtsbezirk im nördlichen Kalifornien, wo das Anliegen vorgebracht wurde. Außerdem sei nicht überzeugend dargelegt worden, warum die in US-Verfahren gelieferten Informationen «im Großen» auch für denkbare Schadenersatz-Ansprüche von Kunden in Europa von Bedeutung sein sollten. «Aus diesen Gründen sollte das Gericht die Anträge ablehnen», meinten die Anwälte.

 

Bosch selbst wollte sich am Samstag nicht näher zu dem Schreiben äußern. Das Unternehmen hielt sich zuvor schon bedeckt. Grundsätzlich folge man bei der Produktentwicklung dem «Prinzip der Legalität» - ob dies in der Vergangenheit aber stets geschehen sei, wolle er nicht kommentieren, sagte Bosch-Cheflobbyist Peter Biesenbach Mitte September bei einer Anhörung im EU-Parlament in Straßburg. (DPA)