Für wen eignet sich welcher Riester-Vertrag?

Nicht jeder Sparplan für die Rente passt zu jedem. Individuelle Faktoren sind entscheidend. Foto: Andrea Warnecke
Nicht jeder Sparplan für die Rente passt zu jedem. Individuelle Faktoren sind entscheidend. Foto: Andrea Warnecke

Riestern ist nicht gleich Riestern. Bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge gibt es unterschiedliche Produktarten: Versicherungen, Bank- oder Fonds-Sparpläne und Bausparprodukte. Für wen sich was eignet, hängt von individuellen Faktoren wie den eigenen Sparzielen und der eigenen Risikoneigung ab. Darüber informiert die Verbraucherzentrale Brandenburg. Ganz grob lässt sich sagen: Bei Fonds-Sparplänen gehen Verbraucher meist ein größeres Risiko ein, dafür sind oft die Renditechancen höher.

Diese Form eignet sich aus Sicht der Verbraucherschützer mehr für jüngere Menschen, die den Vertrag noch lange halten und zwischenzeitliche Schwankungen an den Aktienmärkten aussitzen können.

 

Banksparpläne sind hingegen meist sicherer, allerdings ist deren Verzinsung laut der Verbraucherzentrale derzeit aufgrund der Niedrigzinsphase geringer. Bei der Versicherungsvariante weisen die Verbraucherschützer zusätzlich auf hohe Provisionen hin, die möglicherweise anfallen können. Wer eine Immobilie bauen oder kaufen will, kann hingegen über Wohnriester nachdenken - für andere Sparer sei diese Option nicht geeignet.

 

Grundsätzlich erhalten alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder Beamte die staatliche Förderung. Und auch Personen, die in die Künstlersozialkasse einzahlen, können einen Vertrag abschließen. Für Selbstständige ist dies in der Regel nicht möglich. Ausnahme: Sie sind mit einer förderberechtigten Person verheiratet.

 

Die Verbraucherschützer raten, keine voreiligen Entscheidungen zu treffen. Besser: die Einzelheiten und Konditionen der Produktart genau prüfen - also unter anderem Abschlussgebühren, laufende Kosten, sowie Gebühren bei einer möglichen Kündigung miteinander vergleichen. Denn bei einer vorzeitigen Kündigung oder einer Umschichtung des angesparten Kapitals können Kosten anfallen und finanzielle Nachteile für Verbraucher entstehen. Außerdem entfallen dann in der Regel Steuerersparnisse sowie die staatliche Förderung rückwirkend.(DPA/TMN)