Der Weg zum guten BU-Vertrag

Die Arbeit eines Dachdeckers ist gefährlich. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor finanziellen Problemen, wenn jemand längere Zeit seinen Beruf nicht ausüben kann. Foto: Julian Stratenschulte
Die Arbeit eines Dachdeckers ist gefährlich. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor finanziellen Problemen, wenn jemand längere Zeit seinen Beruf nicht ausüben kann. Foto: Julian Stratenschulte

Hamburg (dpa/tmn) - Je früher, desto besser - dieser Grundsatz ist bei der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wichtig. «Wenn Sie jung sind, haben Sie meist wenig gesundheitliche Probleme», erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Und das macht die Beiträge meist günstiger, als bei Abschlüssen in späteren Jahren. Wichtig: Die Gesundheitsfragen bei der Antragstellung sollten ehrlich beantwortet werden. Der Grund:

Hat der Versicherte Vorerkrankungen verschwiegen, obwohl er danach gefragt wurde, kann das dazu führen, dass Leistungen im Ernstfall gekürzt oder sogar vollständig gestrichen werden. Und Vorsicht: «Wenn Ihnen ein Vermittler rät, gewisse Erkrankungen nicht anzugeben, sollten Sie dennoch wahrheitsgemäß antworten», rät Boss aus diesem Grund. Vermittler arbeiten oft auf Provisionsbasis und sind daher an einem Vertragsabschluss interessiert.

 

Versicherer können auf das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft zurückgreifen. In dieser Auskunftei werden unter anderem erhöhte Risiken wie besonders gefahrenträchtige Berufe oder Vorerkrankungen festgehalten. Gesundheitsdaten enthält das HIS aber nicht. «Sie können sich auch erkundigen, ob etwas über Sie gespeichert ist», erklärt Boss. Von diesem Recht sollten Verbraucher auch Gebrauch machen. Wer schon gesundheitliche Einschränkungen hat, sollte bei der Versicherung die Risikovoranfrage stellen. Damit werden eventuelle HIS-Einträge vermieden.

 

Was macht einen guten Vertrag aus? «Eine BU ist ein sehr persönlicher Vertrag», sagt Boss. «Aber auf einige Klauseln sollten alle achten.» Dazu gehört der Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Dann kann der Versicherer den Kunden nicht einfach auf eine vergleichbare Tätigkeit verweisen, bevor er leistet. «Auch sollte die Versicherungssumme in etwa das Nettoeinkommen abdecken», rät die Expertin.

 

Geleistet werden sollte außerdem bereits, wenn ein Versicherter voraussichtlich sechs Monate nicht arbeiten kann. Und: Die Versicherungsleistung sollte bei bestimmten Ereignissen wie Heirat, Geburt oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden können. (DPA/TMN)