Rasch zum Bafög: Worauf Studenten achten müssen

Wer BaföG möchte, muss erst mal jede Menge Papierkram erledigen. Foto: Andrea Warnecke
Wer BaföG möchte, muss erst mal jede Menge Papierkram erledigen. Foto: Andrea Warnecke

Ein Bafög-Antrag ist viel Papierkram - Studenten können aber einiges machen, damit ihr Verfahren möglichst reibungslos abläuft. Georg Schlanzke vom Deutschen Studentenwerk gibt dazu Tipps. 

 

Der Zeitpunkt für den Antrag: Bafög wird nicht rückwirkend gezahlt. Studenten bekommen die Förderung frühestens von dem Monat an, in dem sie ihren Antrag stellen.

Wer zum Beispiel im Oktober ein Studium beginnt und bereits für diesen Monat Bafög-Zahlungen erhalten will, muss spätestens Ende Oktober einen Antrag einreichen. In den meisten Bundesländern ist es inzwischen möglich, Bafög online zu beantragen.

 

Formloser Antrag reicht: Wer im Oktober auf den letzten Drücker den Antrag stellen will, schafft es vielleicht nicht, alle Unterlagen rechtzeitig zusammenzubekommen. Um die Frist zu wahren, reicht zur Not aber ein formloser Antrag. Eine Formulierungshilfe gibt es unter www.studentenwerke.de .

 

Bearbeitungszeit: Die Bearbeitung dauert in der Regel vier bis sechs Wochen, es kann aber auch einmal länger dauern. Wer einen vollständigen Erstantrag eingereicht hat und nach zehn Wochen noch kein Geld bekommen hat, kann einen Vorschuss erhalten. Der beträgt bis zu 80 Prozent des Bafög-Betrags, den man voraussichtlich bekommt. Allerdings muss man eventuell zu viel gezahltes Geld später zurückzahlen.

 

Verlängerung: Bafög-Bezieher müssen jedes Jahr einen Antrag auf Weiterförderung stellen. Damit sie das Geld ohne Unterbrechung erhalten, sollten sie diesen Antrag spätestens zwei Monate vor dem Auslaufen ihrer bisherigen Förderung einreichen.

 

Förderung im Master: Studenten haben bereits vor der Aufnahme eines Masterstudiums einen Anspruch darauf verbindlich zu wissen, ob sie förderfähig sind. Das soll es Studierenden ermöglichen, die Finanzierung des Masters besser zu planen. Sie müssen dafür einen schriftlichen Antrag bei dem für sie zuständigen Bafög-Amt stellen.

 

Rückzahlung: Etwa viereinhalb Jahre nach der Förderungshöchstdauer - also nach der Regelstudienzeit - schickt das Bundesverwaltungsamt den Rückzahlungsbescheid raus. Nach fünf Jahren beginnen normalerweise die Rückzahlungen. Mehr als 10 000 Euro Staatsdarlehen müssen Studenten nicht zurückzahlen - die Summe ist seit 2001 gedeckelt. (DPA/TMN)