Einstecken von Büromaterial: Das kann zur Kündigung führen

Aus dem Büro darf grundsätzlich kein Arbeitsmaterial für private Zwecke nach Hause genommen werden. Foto: Franziska Kraufmann
Aus dem Büro darf grundsätzlich kein Arbeitsmaterial für private Zwecke nach Hause genommen werden. Foto: Franziska Kraufmann

Wieder hat der Supermarkt zu, weil man nicht pünktlich Feierabend machen konnte: Den Griff zur Milchtüte in der Teeküche auf der Arbeit, um den heimischen Kühlschrank aufzufüllen, sollte man sich aber trotzdem verkneifen. Denn der könnte den Arbeitsplatz kosten. Grundsätzlich darf man nichts mit nach Hause nehmen, was man nicht selbst zur Arbeitsstelle gebracht hat. Das erklärt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins in Heidelberg.

 

Dabei spielt es keine Rolle, wie gering der Wert des Gegenstands ist. Auch wer einen Kugelschreiber oder einen Block einsteckt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen, sagt Eckert. Auf finanzielle Unterstützung vom Staat kann man sich in so einem Fall nicht verlassen: Bei einer fristlosen Kündigung hat man drei Monate lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

 

Wie hart der Arbeitgeber bei Diebstahl durchgreift, ist aber ganz unterschiedlich und hängt natürlich vom Wert des Gegenstands ab, der entwendet wurde: Manche Arbeitgeber begnügen sich mit einer Abmahnung - wieder andere kündigen dem Arbeitnehmer nicht nur, sondern zeigen ihn auch bei der Polizei wegen Diebstahls an. Leitet der Arbeitgeber rechtliche Schritte ein, sollte man immer das Gespräch suchen, um sich außergerichtlich zu einigen.

 

Doch was bedeutet eine fristlose Kündigung wegen Diebstahls für die zukünftige Jobsuche? Obwohl der Arbeitgeber einen Diebstahl nicht im Arbeitszeugnis erwähnen darf, sollte man immer versuchen, sich im Guten zu trennen. Denn auch wenn der Diebstahl im Zeugnis nicht konkret genannt wird, kann sich der ehemalige Chef doch negativ über die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Arbeitnehmers äußern.

 

Einen Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis bekommt man nur dann, wenn man in einem besonders schweren Fall von Diebstahl verurteilt wird. Das kann gegeben sein, wenn Gegenstände mit hohem Wert aus verschlossenen Räumen entwendet werden. Bei der Entwendung von Bürogegenständen mit geringem Wert, hat man das nicht zu befürchten: In so einem Fall muss bei einer Verurteilung meist eine Geldstrafe gezahlt werden. (DPA/TMN)