EuGH-Urteil: Marktplatzbetreiber müssen Markenpiraten verbannen

Diese Nachahmungen von Markenuhren wurden von Zollbeamten in Mecklenburg-Vorpommern beschlagnahmt. Foto: Stefan Sauer/Symbolbild
Diese Nachahmungen von Markenuhren wurden von Zollbeamten in Mecklenburg-Vorpommern beschlagnahmt. Foto: Stefan Sauer/Symbolbild

Ein Marktplatzbetreiber muss gegen Anbieter gefälschter Markenware auf seinem Gelände vorgehen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Er gab mit seinem Urteil den Herstellern von Markenuhren und -kleidung Recht, die gegen den Betreiber eines Marktplatzes in Prag geklagt hatten. Dort hatten Standmieter nachgemachte Produkte verkauft. 

Ebenso wie Handelsplattformen im Internet können dem EuGH zufolge auch Betreiber eines physischen Marktplatzes gezwungen werden, von einzelnen Händlern begangene Markenrechtsverletzungen abzustellen und neue Verstöße zu verhindern. (DPA)