Konkrete Vorgaben für mehr Tempo 30 an Schulen und Kitas

An Schulen, Kitas und Seniorenheimen soll künftig häufiger Tempo 30 gelten. Foto: Jens Kalaene/Symbolbild
An Schulen, Kitas und Seniorenheimen soll künftig häufiger Tempo 30 gelten. Foto: Jens Kalaene/Symbolbild

Für mehr Sicherheit an Schulen, Kitas und Seniorenheimen soll auch auf großen Hauptstraßen häufiger Tempo 30 gelten. Darauf zielt eine Verordnung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), mit der sich das Kabinett voraussichtlich an diesem Mittwoch befassen will. Geschwindigkeits-beschränkungen an solchen sensiblen Stellen sollen künftig ohne größere bürokratische Hürden festgelegt werden können, wie Bund und Länder im Grundsatz bereits angekündigt hatten.

 

Konkret wird nun auch vorgegeben, dass die Abschnitte «in der Regel auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung auf insgesamt 300 Meter Länge zu begrenzen» seien. Tempo-30-Anordnungen seien außerdem «soweit möglich auf die Öffnungszeiten zu beschränken», heißt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in der Vorlage.

 

Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung sei «kein Automatismus» verbunden, vor solchen Einrichtungen Tempo 30 einzuführen. Nötig sein soll weiter eine Einzelfallprüfung. Berücksichtigt werden müsse etwa auch, dass Autofahrer deswegen nicht von den Durchgangsstraßen auf Wohngebiete ausweichen oder Taktfahrpläne von Bussen ausgebremst werden. Bei Tempobeschränkungen müssten auch nicht unbedingt beide Fahrspuren einer breiten Straße gleich behandelt werden.

 

SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte: «Wir wollen die Zahl der Verkehrsopfer weiter reduzieren.» Die Straßenverkehrsbehörden könnten daher künftig verstärkt Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen einrichten. Zuständig dafür sind die Länder. Bei großen Straßen muss bisher aber erst aufwendig nachgewiesen werden, dass es sich um eine gefährliche Stelle handelt. Generell gilt innerorts Tempo 50.

 

Änderungen sind auch für Radler geplant. So sollen Kinder bis acht Jahre künftig von einer mindestens 16 Jahre alten Aufsichtsperson auf dem Rad begleitet werden dürfen, wenn sie auf Gehwegen fahren. Für erwachsene Radler sind Gehwege bisher tabu, Kinder bis acht Jahre müssen dort fahren. Dies soll die Aufsichtspflicht erleichtern, heißt es in der Vorlage. «Es ist ausdrücklich nicht das Ziel, dass auch ältere unsichere Radfahrer den Gehweg nutzen dürfen.»

 

Elektroräder, die maximal 25 Kilometer pro Stunde schnell sind, sollen künftig Radwege nutzen können - außerorts generell und innerorts mit einem neuen Hinweisschild «E-Bikes frei». Nicht gelten soll dies für schnellere Elektrofahrräder (S-Pedelecs).

 

Leichter zu merken sein sollen die Regeln für Rettungsgassen auf Autobahnen und großen Bundesstraßen, damit Polizei und Rettungswagen schnell zu Unfallstellen kommen. Künftig soll gelten, dass bei Straßen mit mindestens zwei Streifen die Gasse «zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen» frei zu halten ist - also bei drei Fahrspuren zwischen der ganz linken und den beiden rechten daneben. (DPA)