Zum Berufsstart versichern: Was Azubis wirklich brauchen

Auszubildende müssen gesetzlich krankenversichert sein. Wer sich nicht rechtzeitig selbst darum kümmert, muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber eine Krankenversicherung aussucht. Foto: Inga Kjer
Auszubildende müssen gesetzlich krankenversichert sein. Wer sich nicht rechtzeitig selbst darum kümmert, muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber eine Krankenversicherung aussucht. Foto: Inga Kjer

Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Haftpflicht-versicherung klingen für Berufsanfänger oft wie Fremdworte. Schließlich haben sich bisher immer die Eltern um die Versicherungen gekümmert. Der Berufsstart will aber vorbereitet sein: «Azubis sollten sich etwa zwei bis drei Monate vor dem Ausbildungsstart erkundigen, welche Versicherungen sie brauchen», rät Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn in der Regel sind sie mit dem Start ins Berufsleben nicht mehr automatisch über ihre Eltern abgedeckt.

Ein Überblick, welche Versicherungen für Berufsanfänger wichtig sind:

 

Krankenversicherung: Alle Azubis müssen gesetzlich krankenversichert sein. Wer sich nicht selbst darum kümmert, muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber dann eine Krankenversicherung aussucht, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).

 

Achtung: Ein Auszubildender kann nicht privat krankenversichert sein. «Standard ist die gesetzliche Versicherung», erklärt Grieble. War der Azubi vor dem Berufsstart etwa über seine Eltern privat mitversichert, könne er sich den Wiedereintritt nach der Ausbildungszeit mit einer Anwartschaft sichern.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung: Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist die Absicherung einer möglichen Berufsunfähigkeit wichtig. «Die Police gehört zu den existenziellen Versicherungen und sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden», sagt Boss. Denn je jünger der Versicherte ist, desto niedriger ist in der Regel der Beitrag - er bleibe oft bis ins hohe Alter gleich, sagt Versicherungsexperte Grieble. Das bedeutet: Jung abgeschlossen, kommt man also auch später günstiger weg.

 

Allerdings fallen die Beiträge je nach Beruf unterschiedlich hoch aus: Ein Maurer zahlt etwa das Dreifache wie ein Bürokaufmann. Als Faustregel gilt: «Schreibtischberufe sind günstiger als körperlich anstrengende», erklärt Grieble. Ausschlüsse, bei denen der Versicherer einen Vertragsabschluss verweigert, gebe es nur in seltenen Fällen - etwa bei besonders riskanten Berufen oder schweren Vorerkrankungen, sagt Boss.

 

Unfallversicherung: Grundsätzlich sind Auszubildende zwar über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert - diese zahlt aber nur, wenn der Unfall am Ausbildungsort oder auf dem Weg dorthin passiert. Ein zusätzlicher privater Schutz kann sich lohnen. Nach Angaben des BdV beispielsweise, wenn der Azubi privat eine gefährliche Sportart betreibt. Meist sei aber der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtiger. Denn diese sichere den Lebensunterhalt ab.

 

Altersvorsorge: In der Regel ist das Gehalt eines Auszubildenden überschaubar, deshalb rät Grieble: «Versicherungen vor Altersvorsorge». Also erst existenzielle Risiken absichern und dann sparen. Wichtig dabei: immer Versicherungen und Geldanlagen klar voneinander trennen, erklärt Boss. Nach ihrer Einschätzung ist Azubis von einer Kapitallebensversicherung klar abzuraten. Bei dieser werde eine Absicherung im Todesfall mit einer Geldanlage vermischt, sagt Boss. Eine Todesfallabsicherung brauche ein Azubi aber in der Regel nicht.

 

Haftpflichtversicherung: Wer nicht verheiratet ist, ist meist bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung über die private Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Haben die Eltern keine, rät Boss Berufsanfängern, sich um einen eigenen Schutz zu kümmern. Denn sonst kann es schnell teuer werden, wenn man eine Person verletzt oder einen Gegenstand beschädigt.

 

Sollte der Auszubildende jedoch im Betrieb - beispielsweise einem Kunden - einen Schaden zufügen, greift laut BdV meist nicht die private Haftpflichtversicherung, sondern die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers.

 

Hausratversicherung: Eine eigene Hausratsversicherung brauchen Berufsstarter selten. «Meist wohnen Azubis ja noch zu Hause. Dann greift die Police der Eltern», sagt Boss. Zieht der Azubi in seine erste eigene Wohnung, gilt: Diese Versicherung ist nur sinnvoll, wenn der Wert des Hausrates entsprechend hoch ist. Steht dort ein teurer Fernseher, eine Heimkino-Anlage oder eine Spielkonsole könne man den Abschluss laut Grieble erwägen.